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KfZ-Versicherung bei Überführung ins Ausland

 
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crazyshooter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 22:00    Titel: KfZ-Versicherung bei Überführung ins Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe letztens für einen Bekannten in Polen ein Auto gekauft und dieses für einen Monat mit roten Kennzeichen "versichert". Bis wann genau gilt dieser Versicherungsschutz? Bis zur Anmeldung oder bis zum tatsächlichen Ablauf des einen Monats?

Ich hoffe irgendwer kann mir hier eine Auskunft erteilen, wäre nett wenn ich auch eine Quelle dazu kriegen würde.

Danke schonmal im Voraus


Artur
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Ihrer Beschreibung gilt der Versicherungsschutz von letztens bis 4 Wochen danach!
Fragen Sie im Zweifel Ihre Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Auch danach, ob Sie die richtige Versicherung haben. Habe mal was von Ausfuhrkennzeichen gehört...
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crazyshooter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging ja um Ausfuhrkennzeichen. Die gibts mit zwei Wochen Laufzeit und mit vier Wochen.
Die Versicherung dazu ist eine Standardversicherung von der Zulassungsstelle aus. Mir ist grad eingefallen, ich lass mir eine Kopie des Versicherungsscheines faxen Winken dann werd ich vielleicht auch mehr wissen.

Artur
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

crazyshooter hat folgendes geschrieben::
Es ging ja um Ausfuhrkennzeichen.


Hätte mich auch sehr gewundert, wenn es das rote Kennzeichen gewesen wäre. Das gibts doch meines Wissens nach nur noch für gewerbliche Zwecke und ist auch länger gültig, oder? Für Privatpersonen gibt es das Kurzzeitkennzeichen, das aber längstens für 5 Tage gilt.

Ich gehe mal davon aus, dass dieses Ausfuhrkennzeichen nur Gültigkeit bis zur Anmeldung besitzt. Bei der Anmeldung mußt du dann eine Deckungskarte vorlegen über die du vorläufigen Versicherungsschutz erhälst.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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