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Verfasst am: 24.11.05, 00:53 Titel: Kostennote - Welcher Gegenstandswert ist nun richtig?
Welcher Gegenstandswert wir zur Anwaltskostenberechnung zugrunde gelegt wenn:
Der Gegnerische Anwalt hat in seinem ersten Forderungsschreiben (es handelt sich hier um Schadensersatz) eine Summe von 11.000€ fordert, sich aber dabei verrechnet hat und im Schreiben darauf "nur noch" 7.000 € Schadensersatz fordert?
Die Rechnung wurde nun auf der Basis von 11.000 € erstellt. Ist das richtig?.
Es wurde ein Vergleich abgeschlossen von 2.000 €. Die Vergleichsgebühren wurden auf der Basis von 11.000 € berechnet.
Der gegnerische Anwalt hat seine Rechnung auf der Basis von den 2.000 € erstellt.
Wieso?
Wer kann mir helfen? Ich fühle mich über den Tisch gezogen. Bin jetzt schon ca. 1800€ für 10 Briefe los.
Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem Auftrag. Der Auftrag war, eine Forderung von 11.000 € abzuwehren. Der Vergleich ergibt sich aus dem gleichen Streitwert. Wenn der Gegenanwalt seinem Mandanten einen "Rabatt" einräumt, heisst es nicht, dass der eigene Anwalt nachziehen muss.
@ Milo: aber im Endeffekt ging es ja nur noch um 7.000 €. Mann kann doch nicht jemanden bezahlen lassen, dafür das der andere Anwalt "net Rechnen" kann und von den Gesamtwert eines Autos nicht den Unfallschaden abziehen kann.
Des ist doch irgendwie ungerecht!
@ Milo: aber im Endeffekt ging es ja nur noch um 7.000 €. Mann kann doch nicht jemanden bezahlen lassen, dafür das der andere Anwalt "net Rechnen" kann und von den Gesamtwert eines Autos nicht den Unfallschaden abziehen kann.
Des ist doch irgendwie ungerecht!
Vielleicht kann man sich das Geld ja von der Gegenseite wegen der unberechtigten Geltendmachung zurückholen. Das sollte Ihr Anwalt prüfen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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