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Kostennote - Welcher Gegenstandswert ist nun richtig?

 
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a.s.23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 00:53    Titel: Kostennote - Welcher Gegenstandswert ist nun richtig? Antworten mit Zitat

Welcher Gegenstandswert wir zur Anwaltskostenberechnung zugrunde gelegt wenn:

Der Gegnerische Anwalt hat in seinem ersten Forderungsschreiben (es handelt sich hier um Schadensersatz) eine Summe von 11.000€ fordert, sich aber dabei verrechnet hat und im Schreiben darauf "nur noch" 7.000 € Schadensersatz fordert?

Die Rechnung wurde nun auf der Basis von 11.000 € erstellt. Ist das richtig?.

Es wurde ein Vergleich abgeschlossen von 2.000 €. Die Vergleichsgebühren wurden auf der Basis von 11.000 € berechnet.

Der gegnerische Anwalt hat seine Rechnung auf der Basis von den 2.000 € erstellt.
Wieso?

Wer kann mir helfen? Ich fühle mich über den Tisch gezogen. Bin jetzt schon ca. 1800€ für 10 Briefe los. Traurig Frage Frage

Danke euch schon mal im vorraus
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem Auftrag. Der Auftrag war, eine Forderung von 11.000 € abzuwehren. Der Vergleich ergibt sich aus dem gleichen Streitwert. Wenn der Gegenanwalt seinem Mandanten einen "Rabatt" einräumt, heisst es nicht, dass der eigene Anwalt nachziehen muss.
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 03:40    Titel: Kosten Antworten mit Zitat

Schau mal unter Anwaltskosten und Gerichtskosten dann unter Prozessrisikorechner des Anwalts und dann noch unter Gerichtskostengesetz (GKG) (Mit den Augen rollen)
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a.s.23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke euch! Ausrufezeichen

@ Milo: aber im Endeffekt ging es ja nur noch um 7.000 €. Mann kann doch nicht jemanden bezahlen lassen, dafür das der andere Anwalt "net Rechnen" kann und von den Gesamtwert eines Autos nicht den Unfallschaden abziehen kann.
Des ist doch irgendwie ungerecht!
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

a.s.23 hat folgendes geschrieben::
Des ist doch irgendwie ungerecht!



es ist auch ungerecht, dass die ust. auf 19% erhöht wird.... Weinen
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

a.s.23 hat folgendes geschrieben::
Danke euch! Ausrufezeichen

@ Milo: aber im Endeffekt ging es ja nur noch um 7.000 €. Mann kann doch nicht jemanden bezahlen lassen, dafür das der andere Anwalt "net Rechnen" kann und von den Gesamtwert eines Autos nicht den Unfallschaden abziehen kann.
Des ist doch irgendwie ungerecht!

Vielleicht kann man sich das Geld ja von der Gegenseite wegen der unberechtigten Geltendmachung zurückholen. Das sollte Ihr Anwalt prüfen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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