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Grundschulden bei Grundstücksübernahme

 
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Hansiii
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 21:13    Titel: Grundschulden bei Grundstücksübernahme Antworten mit Zitat

Hallo,

also mal angenommen ein Ehepaar mit zwei Kindern kauft ein Grundstück und baut darauf ein Haus. Nun wie das leben so spielt lassen sich die Eltern nach 25 Ehejahren scheiden und der Sohn übernimmt den Grundbesitzanteil des Vaters. Natürlich nicht kostenlos den die Darlehn sind noch nicht abgezahlt. Wahrend der Umschuldung auf eine andere Bank werden die Grundschulden übertragen auf die neue Bank bis auf einen Eintrag. Dieser wird ohne einen Hinweis an den neuen Eigentümer(Sohn) einfach stehen gelassen. Der Eintrag in das Grundbuch wurde sagen wir mal vor 29 Jahren durchgeführt. Nach dem der Sohn nun 10 Jahre in seinem neuem Heim gewohnt hat bekommt er einen Brief zur Kenntnis in dem die Bank einen Grundbuchauszug anfordert zum Zwecke der Zwangsversteigerung. Es geht um einen Betrag von 7000€. Der Bausparvertrag wurde zwischen dem Vater und der Bank ohne wissen der Mutter ca. 6 Monate vor der Übertragung an den Sohn geschlossen.
Ist das verhalten der Bank so eigentlich in Ordnung oder hätte Sie den Sohn nicht darüber Informieren müssen das er für den Vater bürgt als er das Haus übernommen hat?

Vielen Dank schon mal

Hansiii
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korbinian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

bei der Umschuldung müüste doch Ihnen oder der Bank aufgefallen sein, dass eine Grundschuld bestehen bleibt. Wurde da nicht nachfragt für was ?

Das Darlehen wurde offensichtlich nur vom Vater aufgenommen.

Ich nehme an diese Grundschuld besteht am Gesamtgrundstück. Lassen Sie sich die
Zweckerklärung zeigen. Wurde zum Zeitpunkt der Kreditvergabe durch die Bausparkasse eine neueZweckerklärung von beiden Elternteilen unterschrieben in der das Darlehen aufgeführt ist? Oder gibt es nur eine alte Zweckerklärung aus der Zeit davor mit weiter Zweckbindung. Da würde dann drinstehen, dass die Grundschuld für alle bestehenden und künftigen Forderungen der Eigentümer (Darlehensnehmer ) haftet.

Sollte es nur eine solche weite Zweckerklärung aus der Zeit vor der Kreditvergabe geben, haftet die Grundschulkd m.E. nicht für den Kredit.

Die Anforderung des Grundbuchauszugs zum Zwecke der Zwangsversteigerung verstehe ich nicht. Wurde die Grundschuldbestellungsurkunde schon zugestellt?

Im Übrigen haftet nicht der Sohn sondern das Haus, was leider auf das gleiche rauskommt.

Grüße

Korbinian
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Hansiii
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Korbinian

Vielen Dank für die schnelle Antwort !


Zitat:
bei der Umschuldung müsste doch Ihnen oder der Bank aufgefallen sein, dass eine Grundschuld bestehen bleibt. Wurde da nicht nachfragt für was?


Auf Nachfrage bei der Bank während der Umschuldung hieß es nur "das sei schon OK". Auch der Notar hat mich nicht darüber informiert.

Zitat:

Das Darlehen wurde offensichtlich nur vom Vater aufgenommen.

Ja, die Mutter hat von dem Bausparvertrag nicht Profitiert. Das Geld wurde auch nicht für das Grundstück des Sohns verwendet.
Zitat:
Lassen Sie sich die
Zweckerklärung zeigen. Wurde zum Zeitpunkt der Kreditvergabe durch die Bausparkasse eine neue Zweckerklärung von beiden Elternteilen unterschrieben in der das Darlehen aufgeführt ist? Oder gibt es nur eine alte Zweckerklärung aus der Zeit davor mit weiter Zweckbindung.

Kann der Sohn so einfach sich die Zweckerklärung zeigen lassen / anfordern?
Hat der Sohn auch die Möglichkeit sich Kontoauszüge über das Darlehn anzufordern. Es ist dem Sohn nicht bekannt wie hoch die Summe ist die Bank noch fordert. Da der Vertrag ja schon 10 Jahre läuft muß ja schon einiges abgezahlt sein.

Zitat:

Die Anforderung des Grundbuchauszugs zum Zwecke der Zwangsversteigerung verstehe ich nicht. Wurde die Grundschuldbestellungsurkunde schon zugestellt?

Die Bank hat beim Grundbuchamt einen aktuellen Grundbuchauszug beantragt mit dem Hinweis das für eine Zwangsversteigerung das Grundbuchamt gem. §17 II ZVG das Zeugnis auch zustellen soll. Dieses Schreiben hat die Bank dem Sohn als Kopie zur Kenntnis zugeschickt.

Die frage ist auch ob sich so was noch ohne einen Rechtsanwalt lösen lässt oder ob der Sohn lieber sofort zu einem Anwalt gehen soll. Welche Qualifikation des Rechtsanwalts wäre in diesem Fall eine gute Vorraussetzung. Welche kosten würde auf den Sohn zukommen oder es da einfacher die ausstehenden Beträge abzulösen und dem Vater zum Mond zu schießen. Wobei hier eh schon ein zerrüttest Verhältnis besteht. Gebürgt hatte der Sohn für den Vater nie.

Ich danke Dir auf jedenfall noch mal

Gruß
Hansiii
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korbinian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

Der ablösenden Bank war es wohl egel ob eine kleine Grundschuld bestehen blieb. Aber da hilft nichts, mann muss den bestehenden Tatsachen ins Auge blicken.

Frag doch mal nach welcher Betrag erforderlich ist um die Grundschuld abzulösen oder
eine Löschungsbewilligung zu erhalten. Dann ist zumindest schon mal der Betrag klar.
Dabei kannst du ja mit Hinweis auf evtl. Regessforderungen eine Kopie der Zweckbestimmungserklärung anfordern. Wenn das nichts hilft, muss wohl ein Anwalt helfen. Eine Erstberatung ist ja auch nicht so teuer.

Was bedeutet die Mutter hat nicht profitiert? Hat Sie den Darlehnsvertrag mit unterschrieben oder nicht?

Wenn ja, wird eine Ablösung mit Mondfahrt des Vaters wohl das Beste sein. Smilie

Grüße
Korbinian
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Hansiii
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Korbinian,

haben am Montag einen Termin beim Anwalt.
Mal sehen was der uns so sagt. Am Telefon meinte er aber schon das da wohl nach
heutiger Rechtssprechung, bei uns nix zu holen ist. Wir wollen jedenfalls jetzt irgendwie eine Löschung vom Grundbuch Eintrag hinbekommen.

Dann haben wir mit der alten Bank gesprochen sie stellen uns was zusammen Kontoauszug usw.
Eine Zweckerklärung haben wir aber in unseren Unterlagen gerade für diesen Vertrag nicht gefunden, kann mir schon Denken wo der ist Traurig .

Weiterhin haben wir bei unserer neuen Bank angerufen und dort noch mal nachgefragt,
die haben uns erklärt das für die alte Bank wohl da nix zu machen ist.
Aber wir wollen mal abwarten was daraus wird.

Vielen Dank noch mal.

Schöne Grüße

Hansiii
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