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muss man vor Gericht wenn man geladen ist???

 
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Rellera
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 10:15    Titel: muss man vor Gericht wenn man geladen ist??? Antworten mit Zitat

Guten morgen

ich bin neu hier und wahrscheinlich passt meine Frage auch gar nicht hier rein, aber ich werde es mal versuchen und hoffe bekomme einen guten Rat.

Und zwar habe ich noch vor 5Monaten im Sauerland gewohnt und wurde da Zeuge von einem Auto Unfall.
Es kam die Polizei alles wie gewohnt, Personalien wurden aufgenommen und meine Ausage auch.

Nun dachte ich aber das es sich damit auch erledigt hat.
Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Sauerländer Amtsgericht das ich geladen bin zur der Verhandlung und auch Aussagen muss.

Das ist ja alles auch gar nicht so schlimm, doch meine Frage oder auch Problem ist jetzt, ich wohne nun im Rheinland und der Terimin ist nächsten Dienstag um 9.00Uhr da es aber im sauerland schon schneit und ich meinen Führerschein noch nicht solange habe, habe ich nun Angst dort bei diesem Wetter hin zu fahren.

....Jetzt meine eigentliche Frage...

....kann man dort entweder telefonisch absagen oder aussagen???
ich war noch nie vor Gericht deswegen weiss ich das leider nicht!!!

Bitte um Antwort

und dankeim vorraus!!!

Lg Rellera
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 12:31    Titel: Re: muss man vor Gericht wenn man geladen ist??? Antworten mit Zitat

Rellera hat folgendes geschrieben::
Guten morgen

ich bin neu hier und wahrscheinlich passt meine Frage auch gar nicht hier rein, aber ich werde es mal versuchen und hoffe bekomme einen guten Rat.

Und zwar habe ich noch vor 5Monaten im Sauerland gewohnt und wurde da Zeuge von einem Auto Unfall.
Es kam die Polizei alles wie gewohnt, Personalien wurden aufgenommen und meine Ausage auch.

Nun dachte ich aber das es sich damit auch erledigt hat.
Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Sauerländer Amtsgericht das ich geladen bin zur der Verhandlung und auch Aussagen muss.

Das ist ja alles auch gar nicht so schlimm, doch meine Frage oder auch Problem ist jetzt, ich wohne nun im Rheinland und der Terimin ist nächsten Dienstag um 9.00Uhr da es aber im sauerland schon schneit und ich meinen Führerschein noch nicht solange habe, habe ich nun Angst dort bei diesem Wetter hin zu fahren.

....Jetzt meine eigentliche Frage...

....kann man dort entweder telefonisch absagen oder aussagen???
ich war noch nie vor Gericht deswegen weiss ich das leider nicht!!!


Die Frage hat zwar mit "Betreuungsrecht" rein gar nichts zu tun, aber nun denn:
Sie müssen vor Gericht erscheinen, sonst droht ein Ordnungsgeld.
Allerdings kann man sicherlich versuchen, den Termin wegen der weiten Anreise auf eine spätere Uhrzeit verlegen zu lassen; dies hätte aber sogleich - und nicht erst 4 Tage vor dem Termin - geschehen müssen.
Fahren Sie doch mit dem Zug. Ansonsten würde ich versuchen, das ganze telefonisch mit dem Gericht zu klären.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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