Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.11.05, 15:42 Titel: Wochenendticket, Länderticket jetzt ja nur mit Namenseintrag
...gütlig (offiziell).
Vorab, ich hoffe, dass ich hier inhaltlich im richtigen Forum bin. Nachdem die Bahn die namentliche Eintragung eines Bahnreisenden auf die Länder- bzw. Wochenendtickets eingeführt hat, kommt es unweigerlich zu Problemen. Und zwar würde mich folgendes zum Sachverhalt interessieren:
1. Nirgends ist auf den Tickets vermerkt, dass der Karteninhaber seinen Personalausweis mitführen muss (es soll ja sogar Länder wie England geben, wo überhaupt keine Personalausweise verbreitet sind). Sind diese Tickets somit wirklich nur mit Personalausweis gültig?
2. Wie soll bloss folgender Sachverhalt händelbar sein: 2 Bahnreisende teilen sich ein Ticket (Wochend- oder Länderticket). Bahnreisender A steigt in Dortmund ein, Bahnreisender B in Duisburg zu. Während Bahnreisender A nur bis Düsseldorf fährt, fährt Bahnreisender B bis Köln.
Laut Bahnangaben muss Bahnreisender B (der bis zum Schluss fährt), sich auf dem Ticket namentlich vermerken. Was soll allerdings Bahnreisender A machen, der ja von Dortmund bis Duisburg "alleine" machen? Er tritt die Reise an, er müsste sich somit erstmal auf der Fahrkarte eintragen, da man ja schwerlich beweisen kann, dass unterwegs noch jemand zusteigt. Fährt Fahrgast A (falls nicht eingetragen) somit "schwarz" oder Fahrgast B, weil der ohne Fahrgast A bis zum Schluss fährt? Auch unter dem Hintergrund, dass das Schaffner-Personal zwischendurch - nämlich in Düsseldorf - wechselt. (Auf diese Frage konnten nichtmals die von der Deutsche Bahn AG mir eine Antwort geben... )
3. Zwar sind jene Tickets laut Vermerk nicht übertragbar, andererseits dürfen bis zu 5 Personen damit fahren und es ist unstrittig, dass sie a) weder verwandt noch b) miteinander bekannt oder befreundet sein müssen. Somit ist es doch völlig willkürlich, wie sich die Gruppe zusammensetzt, ob eine oder fünf Personen, wer bis wohin fährt oder zusteigt? Und die Karte kann somit nicht ungültig sein - wie geschildert -, nur weil die eine Person, die die Fahrt begann - aber nicht abschließt - nicht der Namensträger auf der Karte ist!
Vielleicht könnt Ihr ja zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.
Anbei meinen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Westside
PS.: Über die Sucheingaben "Recht" und "Wochenendticket" habe ich selbstverständlich mir über www.google.de selber versucht zu helfen. Fündig geworden bin ich aber nicht. Einzig zwei interessante Links fand ich: 1. Myblog.de, wo in Berlin jemand vergass, sich auf dem Ticket einzutragen (dazu auch hier - bitte hier im Thread nicht über den Vorfall als solches diskutieren) und 2. Ticket-Mitfahrer. Was mich nämlich auch stutzig macht, dass man nach wie vor in Tabakwaren-Geschäften in Bahnhöfen "Blanko-Tickets" erhält, wo überhaupt kein Namenseintrag vorgesehen ist - somit wär´s ja sogar eine Ungleichbehandlung von Bahn-Reisenden.
Verfasst am: 10.11.05, 16:28 Titel: Re: Wochenendticket, Länderticket jetzt ja nur mit Namensein
Westside hat folgendes geschrieben::
Nirgends ist auf den Tickets vermerkt, dass der Karteninhaber seinen Personalausweis mitführen muss (es soll ja sogar Länder wie England geben, wo überhaupt keine Personalausweise verbreitet sind). [b]Sind diese Tickets somit wirklich nur mit Personalausweis gültig?[
... wie sonst aber sollte eine eingetragene Person seine Identität beweisen als mit einem Personalausweis oder Pass? Führerscheine gelten nicht im Sinne eines Identitätsnachweises.
Westside hat folgendes geschrieben::
Laut Bahnangaben[ muss Bahnreisender B (der bis zum Schluss fährt), sich auf dem Ticket namentlich vermerken. Was soll allerdings Bahnreisender A machen, der ja von Dortmund bis Duisburg "alleine" machen?
Ist ein Fahrschein personengebunden, dann ist es meiner Meinung nach unerheblich, wo diese Personen zu- oder aussteigen - sie sind ab Fahrtantritt lt. Fahrschein einzutragen (eben um missbräuchliche "Wechselpersonen" zu vermeiden).
Westside hat folgendes geschrieben::
Zwar sind jene Tickets laut Vermerk nicht übertragbar, andererseits dürfen bis zu 5 Personen damit fahren und es ist unstrittig, dass sie a) weder verwandt noch b) miteinander bekannt oder befreundet sein müssen. Somit ist es doch völlig willkürlich, wie sich die Gruppe zusammensetzt, ob eine oder fünf Personen, wer bis wohin fährt oder zusteigt? Und die Karte kann somit nicht ungültig sein - wie geschildert -, nur weil die eine Person, die die Fahrt begann - aber nicht abschließt - nicht der Namensträger auf der Karte ist!
Karte von A nach B
Namensgebunden
a) an einen Namen --> dann muss diese Person auch die gesamte Strecke von A nach B anwesend sein
b) an mehrere / alle Namen --> dann müssen alle Personen eingetragen sein, unabhängig von ihrer Fahrtstrecke
Jedes Transportunternehmen kann seine eigenen Beförderungsbedingungen, speziell für Sonderangebote, aufstellen.
Verfasst am: 10.11.05, 16:44 Titel: Re: Wochenendticket, Länderticket jetzt ja nur mit Namensein
Hallo und Danke, Mosaik.
mosaik hat folgendes geschrieben::
Westside hat folgendes geschrieben::
Nirgends ist auf den Tickets vermerkt, dass der Karteninhaber seinen Personalausweis mitführen muss (es soll ja sogar Länder wie England geben, wo überhaupt keine Personalausweise verbreitet sind). [b]Sind diese Tickets somit wirklich nur mit Personalausweis gültig?[
... wie sonst aber sollte eine eingetragene Person seine Identität beweisen als mit einem Personalausweis oder Pass? Führerscheine gelten nicht im Sinne eines Identitätsnachweises.
Richtig, aber dann müsste dies - meine laienhafte (Punkto Recht) Kenntnis - auch auf dem Ticket vermerkt sein, oder etwa nicht? Auf dem Studentenausweis ist so z.B. der Vermerk: "Gültig nur in Verbindung mit dem Personalausweis." Fehlt dieser Vermerk, ist es doch ganz offensichtlich ein Versäumnis der Deutschen Bahn AG.
mosaik hat folgendes geschrieben::
Westside hat folgendes geschrieben::
Laut Bahnangaben[ muss Bahnreisender B (der bis zum Schluss fährt), sich auf dem Ticket namentlich vermerken. Was soll allerdings Bahnreisender A machen, der ja von Dortmund bis Duisburg "alleine" machen?
Ist ein Fahrschein personengebunden, dann ist es meiner Meinung nach unerheblich, wo diese Personen zu- oder aussteigen - sie sind ab Fahrtantritt lt. Fahrschein einzutragen (eben um missbräuchliche "Wechselpersonen" zu vermeiden).
Ja und Nein: Personengebunden ist schon fraglich, weil bei diesen Fahrkarten bis zu fünf Personen mitfahren können - egal wie sie sich zusammensetzen. Einzutragen hat sich aber nur eine Person. Und wie begündet die Bahn, dass es nach wie vor nicht-personengebundene Tickets gleicher Gattung (also z.B. Ländertickets) in Tabak-Läden erhältlich sind? (Keine Gleichbehandlung, trotz gleicher Voraussetzung).
mosaik hat folgendes geschrieben::
Westside hat folgendes geschrieben::
Zwar sind jene Tickets laut Vermerk nicht übertragbar, andererseits dürfen bis zu 5 Personen damit fahren und es ist unstrittig, dass sie a) weder verwandt noch b) miteinander bekannt oder befreundet sein müssen. Somit ist es doch völlig willkürlich, wie sich die Gruppe zusammensetzt, ob eine oder fünf Personen, wer bis wohin fährt oder zusteigt? Und die Karte kann somit nicht ungültig sein - wie geschildert -, nur weil die eine Person, die die Fahrt begann - aber nicht abschließt - nicht der Namensträger auf der Karte ist!
Karte von A nach B
Namensgebunden
a) an einen Namen --> dann muss diese Person auch die gesamte Strecke von A nach B anwesend sein
b) an mehrere / alle Namen --> dann müssen alle Personen eingetragen sein, unabhängig von ihrer Fahrtstrecke
Jedes Transportunternehmen kann seine eigenen Beförderungsbedingungen, speziell für Sonderangebote, aufstellen.
Gruß
Peter
zu b) Nein, das ist ja das Problem: Einzutragen ist nur ein Person, selbst wenn bis zu 5 Personen damit fahren dürfen. Auf der Karte ist überhaupt nicht vorgesehen, dass sich 5 Personen eintragen, sondern lediglich Platz für eine Person. Was aber wie gesagt des Falles, wenn Person A in Dortmund losfährt, Person B in Duisburg zusteigt, aber Person A nur bis Düsseldorf fährt, während Person B bis Köln weiterfährt? Wie gesagt: Darauf wusste noch nichtmals die Deutsche Bahn (Schaffner) eine Antwort.
zur Frage: muss ein Hinweis auf der Fahrkarte stehen, dass nur mit Namen gültig - meine ich: nein - es ist ausreichend, wenn man die Bedingungen für einen Tarif bei Kauf erfährt bzw. mittels Infoblatt bzw. nachzulesen in den AGB's des Beförderungsunternehmens.
Beispiel: im Reisepass steht ja auch nicht: bitte mitnehmen...
Beispiel: auf der Karte für die Veranstaltung am Tag X braucht auch nicht stehen, dass sie aber nicht am Tag Y oder Z verwendet werden kann...
Meines Erachtens reicht es aus, wenn auf einer Karte ein Namensfeld zu finden ist, das leer ist: Name: .................... --> sagt eigentlich aus, dass dann da der Name rein gehört.
Zum anderen Thema: A fährt nicht bis zum Ende. Hier müsste man den genauen Wortlaut der Benützungsbedingungen kennen. Hieße es: ist nur gültig für den namentlich angeführten Inhaber und weiteren vier Personen --> bedeutete, dass der namentlich genannte die gesamte Strecke fahren muss.
Aber das sind halt alles Überlegungen - was zählt, ist die Beschreibung des Unternehmens, das diese Leistung(en) anbietet. Und sind diese gummi-weich-paragraphiert, dann - so sehe ich das - kann man natürlich jede Interpretation zulassen.
Eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrantritt ist nicht zugelassen.
Das heißt, alle Reisenden müssen gemeinsam die Fahrt antreten. Ein später zusteigender Fahrgast wäre ja sonst eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt.
Somit braucht Bahnreisender B also ein eigenes Ticket.
Zitat:
Somit ist es doch völlig willkürlich, wie sich die Gruppe zusammensetzt, ob eine oder fünf Personen, wer bis wohin fährt oder zusteigt?
Nein ,sie müssen alle zusammen einsteigen.
Sie müssen aber nicht zusammen aussteigen.
Zitat Bahn: Um Missbrauch zu vermeiden, sind Reisende verpflichtet ist, Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt.
Zitat:
Und die Karte kann somit nicht ungültig sein - wie geschildert -, nur weil die eine Person, die die Fahrt begann - aber nicht abschließt - nicht der Namensträger auf der Karte ist!
doch, es ist ungültig. Siehe oben Zitat der Bahn.
Bei der geschilderten Situation mit Bahnfahrer A und B wäre B Schwarzfahrer.
herzlichen Dank für Eure freundliche Hilfe. Eine Frage an Dich, Kimy: Könntest Du mir ggf. den direkten Link über die Bestimmungen der Bahn geben bzw. reinsetzen?
Ich schau´ gleich mal selber nach, aber Du hast ihn ja offenbar schon gefunden...
Oder steht in deren Adresszeile nur www.bahn.de, ohne direkten URL-Bezug?
Es besteht zwar in D eine Ausweispflicht, aber KEINE allgemeine Mitführungspflicht. Deswegen ist das mit dem Ordnungsgeld m.A.n. falsch. Basiert deine Aussage da auf persönlicher Erfahrung?
Quelle: hier.
Außerdem darf das Zugpersonal sehr wohl ein Ausweisdokument verlangen, wenn die Gültigkeit des Fahrausweises daran gekoppelt ist (z.B. Semesterticket). Weigert sich ein Fahrgast, wird´s ein Fall für den BGS (bzw. die BSG) und zählt für meine Begriffe als Schwarzfahren.
Verbundweite Gültigkeit
Bis auf wenige Ausnahmen gilt das KombiTicket für Fahrten im ganzen Gebiet
des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. Bei Reiseveranstaltern ist auch der Raum
des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) inklusiv. Um bei den vielen
KombiTicket-Terminen den Überblick zu behalten, ist bei jeder einzelnen
aktuellen KombiTicket-Veranstaltung angegeben, wo man das Ticket kaufen
kann oder hier Kombiticketpartner.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.