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Verfasst am: 25.11.05, 20:02 Titel: Rechteübertragung / Fotomodell / Vertrag
hallo,
als freiberufliche fotografin hatte ich eine kundin für fashionfotos im playboy-style. weil tolle bilder entstanden, machte ich mit der kundin einen vertrag zur rechteübertragung, den sie eine woche zuhause hatte und danach unterschrieben an mich zurückschickte.
(modellrelease von freelance.de). darin steht "...wied vereinbart, daß unwiderruflich sämtliche rchte für jegliche nutzung und veröffentlichung von dem modell angefertigte aufnahmen auf den fotografen übertragen weren. der fotograf darf die produzierten bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche einschränkung in unverändrte form durch den fotografen oder durch dritte, die mit dessen einverständnis handeln, ungeachtet der übertragungs,- träger- und speichertechniken publizistisch zur illustration und zu werbezwecken zu verwenden. das modell überträgt dem fotografen gleichzeitig alle nutzungsrechte einschließlich nachdruck und weitergabe an dem aufgrund dieser vereinbarung zustande gekommenem bildmaterial ohne zeitliche beschränkung. die namensnennung des modells steht im ermessen des fotografen. einer verwendung in pornografischem oder sittenwidrigen umfeld wird ausdrücklich widersprochen. eine kommerzielle verwendung mit unmittelbarer gewinnerzielung ist nicht gestattet." das model (kunde) und ich haben unterschrieben.
da das ergebnis des shootings wirklich klasse war, habe ich bilder dieser kundin in mein portfolio meiner homepage mit aufgenommen und auch auf meinem flyer ist unter vielen anderen ein bild dieser kundin zu sehen.
nun kommt heute ein brief ihres anwaltes, daß ich bis montag (3 tage), 15:oo uhr die bilder von der homepage entfernen soll und die aufnahmen der mandantin in keiner weise mehr verwenden und der öffentlichkeit zugänglich machen soll. ansonsten wird eine einstweilige verfügung erwirkt.
die dame hat doch unterschrieben. wie kann ich das schreiben des anwalts werten?
wie soll ich reagieren?
Kann schon verstehen, dass Ihnen die Bilder wichtig sind.
Jetzt im Winter zieht sich keiner freiwillig den Wollpullover mehr aus.
Merkwürdig, dass der RA Sie nicht gleich abgemahnt hat.
Scheint sich seiner Sache nicht besonders sicher zu sein.
Da Sie nicht schreiben ob und wenn was zwischen Ihnen und der Kundin vor den Aufnahmen vereinbart wurde, lässt sich das ganze nicht leicht beurteilen.
Wissen Sie was ich machen würde?
Ich würde die Bilder vom Netz nehmen, den RA am Dienstag anrufen und herausfinden auf welcher Grundlage er seine Forderungen basiert.
(Montag ist kein guter Tag für Verhandlungen)
Urheber Sind ja Sie. § 22 KUG ist vereinbart. Für § 42 UrhG bedarfs sehr triftiger Gründe und/oder viel Zeit. Also? _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
Da Sie nicht schreiben ob und wenn was zwischen Ihnen und der Kundin vor den Aufnahmen vereinbart wurde, lässt sich das ganze nicht leicht beurteilen.
Wieso sollte es eine Rolle spielen, ob die Vereinbarungen vor oder nach dem Shooting gemacht wurden? Hauptsache vor der Veröffentlichung.
@ *ceecee*, ansonsten kann ich mich dem Tipp anschließen. Wenn es Sie nicht zu sehr stört, die Bilder vorsichtshalber entfernen und die Grundlage der Forderung nachfragen.
hallo,
als freiberufliche fotografin hatte ich eine kundin für fashionfotos im playboy-style. weil tolle bilder entstanden, machte ich mit der kundin einen vertrag zur rechteübertragung, den sie eine woche zuhause hatte und danach unterschrieben an mich zurückschickte.
(modellrelease von freelance.de). darin steht "...wied vereinbart, daß unwiderruflich sämtliche rchte für jegliche nutzung und veröffentlichung von dem modell angefertigte aufnahmen auf den fotografen übertragen weren. der fotograf darf die produzierten bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche einschränkung in unverändrte form durch den fotografen oder durch dritte, die mit dessen einverständnis handeln, ungeachtet der übertragungs,- träger- und speichertechniken publizistisch zur illustration und zu werbezwecken zu verwenden. das modell überträgt dem fotografen gleichzeitig alle nutzungsrechte einschließlich nachdruck und weitergabe an dem aufgrund dieser vereinbarung zustande gekommenem bildmaterial ohne zeitliche beschränkung. die namensnennung des modells steht im ermessen des fotografen. einer verwendung in pornografischem oder sittenwidrigen umfeld wird ausdrücklich widersprochen. eine kommerzielle verwendung mit unmittelbarer gewinnerzielung ist nicht gestattet." das model (kunde) und ich haben unterschrieben.
da das ergebnis des shootings wirklich klasse war, habe ich bilder dieser kundin in mein portfolio meiner homepage mit aufgenommen und auch auf meinem flyer ist unter vielen anderen ein bild dieser kundin zu sehen.
nun kommt heute ein brief ihres anwaltes, daß ich bis montag (3 tage), 15:oo uhr die bilder von der homepage entfernen soll und die aufnahmen der mandantin in keiner weise mehr verwenden und der öffentlichkeit zugänglich machen soll. ansonsten wird eine einstweilige verfügung erwirkt.
die dame hat doch unterschrieben. wie kann ich das schreiben des anwalts werten?
wie soll ich reagieren?
danke für schnelle antworten
claudia
das kommt davon, wenn man sich irgendwo ein vertragsmuster herunterlädt, ohne das muster inhaltlich prüfen zu lassen. ob der anwalt recht hat, kann man von hier aus leider nicht beurteilen. sie können mir aber gerne eine pn schicken, wenn sie diese sache etwas genauer geprüft haben wollen.
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