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Guten Tag zusammen!
Ich brauche einen Rat bezüglich der Versicherungspflicht in der KSK.
Es ist leider SEHR kompliziert bei mir und hoffe dennoch, daß man mir helfen kann.
Ich bin momentan nicht Krankenversichert.
Vor drei Jahren erkrankte ich an einer Depression und war nicht mehr in der Lage meinen Job als selbständigen Musiker auszuüben. Nach diversen Arztbesuchen wurde ich an einen Therapeuten zwecks einer Therapie überwiesen, dieser Antrag wurde jedoch von meiner damaligen Krankenkasse(Ich war bis dahin in der KSK versichert)abgelehnt....(der zweite Therapieversuch scheiterte am Rauswurf der KSK) Da ich selbst die Beiträge zur Versicherung nicht mehr Zahlen konnte und mein Krankheitszustand sich verschlechterte bin ich nach mehreren Mahnschreiben aus der KSK rausgeflogen... Ein Widerspruch wurde zunächst nicht bearbeitet und nach ca. 9 Monaten merkwürdig schnell abgelehnt, nachdem ich nach diesen 9 Monaten mit einem KSK-Mitarbeiter über die Wiederaufnahme sprach. Ich konnte mich mit Ihm auf eine Stundung der noch offenen Beiträge einigen. Allkerdings kam unmittelbar 2 Tage nach dem Telefonat ein Vollstrecker, der den Gesamtbetrag einforderte. Dazu war ich nicht in der Lage.
Seitdem bin ich nicht Krankenversichert...
...Heute bin ich wieder Kerngesund und als Musiker recht erfolgreich. Nun mein Problem: wenn ich nun wieder bei der KSK vorspreche, muss ich wieder sämtliche Fehlzeiten(mittlerweile fast 2 Jahre) an Beiträgen nachzahlen um wieder in der KSK Krankenversichert zu werden? wenn ja kann ich das nicht und sehe das auch nicht ein, da ich Arztkosten in der Zeit selbst bezahlt habe.
Warum bin ich durch das Raster gefallen und komme auch nicht mehr zurück, ohne arm zu werden?
ich habe doch das Recht, Hilfe zu bekommen, wenn ich Krank bin, wie hätte das denn ablaufen müssen, zB. vorgezogenes Krankengeld zu erhalten?(habe dafür den erhöhten Beitragssatz bezahlt)
Gibt es für mich einen Weg in die KSK zurück zu gelangen, ohne für meine Krankheit finanziell bestraft zu werden? (Private Versich. kann ich eh nicht bezahlen)
Mit freundlichem Gruß
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 10.11.05, 17:07 Titel:
Hallo,
es gibt Situationen, da ist man nicht mehr in der Lage wählen zu können.
Das ist so eine.
Wenn die KSK schon das Angebot macht nach Ausgleich der 'Rückstände' wieder Versicherungsschutz zu bieten, ist das schon sehr entgegenkommend.
Sie müßte nämlich nicht, soweit ich weiß.
Ansonsten führt eine soz.vers.pflichtige Beschäftigung wieder zu einer Mitgliedschaft in der GKV. Von dort könnte man sich wieder zur KSK 'rüberhangeln'
Verfasst am: 26.11.05, 11:48 Titel: Abgelehnt von der Künstlersozialkasse
Lieber Musiker Kollege!
Dein geschilderter Fall ist für mich von großem Interesse ! Bitte melde Dich doch einmal bei mir!
Ich habe genau zu diesem Problem eine Webseite erstellt die Künstlern die Möglichkeit bietet Ihre Erfahrungen mit der KSK weiterzugeben! www.kskforum.de
Die bist leider mit Deinem Problem nicht allein !
Selbst Gerichte haben die KSK in Bezug auf Ihre "Ablehnungpraxis" erheblich kritisiert!
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