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Person A bietet gelegentlich Computerdienste für Firmen und Privatpersonen an, jedoch sehr günstig, sodass es im jahr nicht vermutlich nicht höher als 200€ kommt. Muss Person A für diese gelegentlichen Tätigkeiten schon ein Gewerbe anmelden oder geht das auch ohne Gewerbe bis zu einem bestimmten Betrag. Und darf Person A 1. Rechnungen ausstellen 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website haben 3. Was passiert wenn die Person z.B. Mitte des Jahres merkt: "Hoppla, ich bin doch über dem Freibetrag", muss dann nachträglich ein Gewerbe angemeldet werden?
Verfasst am: 19.11.05, 12:00 Titel: Unsicherheit wegen CD-Verkäufen
Hallo,
ich weiß nicht, ob es in diesem Forum ok ist, wenn ich mich in dieses Thema einfach so reindränge, aber ich habe ein ähnliches Problem und bin es gewohnt, dafür kein neues zu erstellen. Falls das hier anders ist, bitte ich um Entschuldigung.
Ich bin Schüler (private Schule für Grafikdesign), volljährig, habe kein eigenes Einkommen und bekomme nur Taschengeld von meinen Eltern. Ich entwickle in der Freizeit für den Freeware-Simulator "Loksim" AddOns, die man sich kostenlos von meiner Homepage herunterladen kann. Soweit so gut und noch alles klar. Nun möchte ich aber demnächst für ein besonders großes Projekt zusätzlich zum kostenlosen Download in einer kleinen Serie eine selbstgestaltete CD (mit einer Art Booklet) dazu auflegen, die man sich bei Interesse auf der Homepage bestellen kann. Da es sich um Freeware handelt und ich damit eigentlich auch nicht viel Geld verdienen möchte, soll das Ganze inkl. Versandkosten etwa 6-10 Euro (Selbstkostenpreis) kosten. Ich rechne nicht mit einer großen Stückzahl bzw. hätte dafür auch gar nicht die Kapazitäten, wenn's gut läuft sind das in der ersten Zeit vielleicht 10 CDs im Monat, mit abnehmender Tendenz.
Ich habe einfach mal die Gemeinde angeschrieben, die meinte aber nur, dass ich auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden müsste und bezüglich der Steuerfrage das Finanzamt anschreiben (hat noch nicht geantwortet) bzw. einen Steuerberater (die nicht billig sind und daher bei meiner Kleinigkeit nicht in Frage kommen) fragen solle. Allerdings hat sich die Bearbeiterin der Mail in einer anderen Sache schon wenig sachkundig gezeigt und allgemein hatte ich die Meinung, dass man meine Mail nicht wirklich gelesen hat.
Jetzt meine Fragen:
01. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden? Muss ich das überhaupt anmelden?
02. Muss ich da Steuern abführen, also Gewerbe- oder Mehrwertsteuer?
03. Wenn ja, wie melde ich das an bzw. wie läuft das mit den Steuern ab?
04. Ein Bekannter meinte, ich müsste die Einnahmen/Ausgaben nur bei der (Einkommens- ?) Steuer angeben, hätte auch keinen Gewerbeschein, er würde das in einem ähnlichen Fall so machen und hätte keine Probleme. Wenn dem so ist, müssen das dann meine Eltern tun, da ich sonst ja kein Einkommen habe?
05. Muss ich da noch etwas anderes beachten? (Mit den Entwicklern von Loksim und anderen Rechteinhabern ist das alles schon abgesprochen!)
Es wäre schade, wenn die Sache an der deutschen Bürokratie bzw. meiner Unsicherheit scheitern müsste, da ich allein für die Idee im Vorfeld schon einige Zustimmung bei den Loksim-Kolegen bekommen habe.
Vielen Dank schonmal für Antworten.
Person A bietet gelegentlich Computerdienste für Firmen und Privatpersonen an, jedoch sehr günstig, sodass es im jahr nicht vermutlich nicht höher als 200€ kommt. Muss Person A für diese gelegentlichen Tätigkeiten schon ein Gewerbe anmelden oder geht das auch ohne Gewerbe bis zu einem bestimmten Betrag. Und darf Person A 1. Rechnungen ausstellen 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website haben 3. Was passiert wenn die Person z.B. Mitte des Jahres merkt: "Hoppla, ich bin doch über dem Freibetrag", muss dann nachträglich ein Gewerbe angemeldet werden?
Es liegt eindeutig ein Gewerbe vor und die Aufnahme dieses Gewerbes muss der zuständigen Behöde nach § 14 Gewerbeordnung auch angezeigt werden. Freibeträge gibt es im Steuerrecht aber nicht im Gewerberecht. Damit erübrigen sich auch die Fragen 1-3.
Hallo.
Mich würde an dieser Stelle noch interessieren, ob man seinem Arbeitgeber bescheid zu geben hat, wenn man ein Gewerbe anmeldet und wirklich im Jahr nur 200 Euro verdient.
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