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Hallo, ich habe einige Fragen die hier hoffentlich beantwortet werden können.
Der Firma in der ich arbeite geht es ziemlich schlecht. Von 4 bundesweiten Standorten werden nun drei geschlossen und ich an einen 80 km entfernten Standort versetzt.
Bei uns allen schwebt immer das Gerücht herum, dass demnächst keine Gehälter mehr bezahlt werden können und evtl. auch eine anstehende Insolvenz oder komplette Betriebsaufgabe bevorstehen könnte.
1.) Wenn nun plötzlich kein Gehalt mehr auf dem Konto eingeht, was kann ich dann genau tun. (Habe leider keinen Rechtsschutz für Arbeitsrecht)
2.) Was tue ich im Insolvenzfall genau? Von wem bekomme ich dann mein Geld und wie lange muss ich darauf warten? Habe leider keine entsprechenden Rücklagen zur Verfügung. Muss ich dann noch weiter meine Tätigkeit ausüben?
3.) Was geschieht im Falle einer Kündigung ? Für mich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach BGB. Mit wieviel Arbeitslosengeld kann ich rechnen und wie schnell bekommt man dieses nach Antrag vom Arbeitsamt ?
Über Hilfestellungen und Tips zum Sachverhalt, würde ich mich wirklich sehr freuen.
kann Dir nur auf Deine 3. Frage antworten, habe ich selbst mitgemacht.
Falls es wirklich zu einer Kündigung kommt, dann muß sich Dein AG an die Fristen halten, so lange mußt Du auch Gehalt beziehen.
Bei Arbeitslosengeld kannst Du wenn Du keine Kinder hast von 60% ausgehen. Bei mir hat die Bearbeitsungszeit ca. 3 Wochen gedauert. Das war OK. Wie es jetzt aussieht weiß ich nicht. Auf alle Fälle brauchst Du eine Arbeitsbescheinigung Deines AG und wenn Du weniger wie 2 Jahre dort warst, brauchst Du noch von Deinem vorherigen AG so eine Bescheinigung. Denke an Deinen Sozialversicherungsausweis und so weiter. Wollen die alles sehen. Und wenn Du es ganz sicher weißt, geh sofort zum Arbeitsamt um Dich zu melden. Auch wenn Du noch keine Kündigung hast.
Wenn absehbar ist, dass es mit deinem Betrieb zu Ende geht, melde dich vorsorglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend und lasse dir diese Fragen alle dort beantworten, denn dafür ist der Vermittler zuständig. Donnerstags kannst du ohne Termin beim Arbeitsamt dies bis 18 Uhr erledigen (aber auch an jedem anderen Tag mit Termin) ...wäre das einfachste da du ja noch in Arbeit bist und man beim AA auch nicht jeden Tag unangekündigt reinschneien darfst.
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