Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.11.05, 00:42 Titel: Dienstunfähigkeit + Leistungen aus der BU-Zusatzversicherung
Ich bin durch einen Dienstunfall in den Ruhestand versetzt worden und meine BU-Zusatzversicherung hat meine Ansprüche bisher anerkannt.
In den Versicherungsbedingungen steht, dass bei Beamten die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand als vollständige Berufsunfähigkeit gilt. Für Beamte gilt die Entscheidung des Dienstherrn für die Versetzung in den Ruhestand. Die Versicherung schließt sich in diesen Fällen der Entscheidung des Dienstherrn an.
Nachdem nun drei Jahre vergangen sind, will die Versicherung nach den Bedingungen für die BU-Zusatzversicherung das Fortbestehen der Leistungsvoraussetzungen prüfen. Zur Nachprüfung der Berufsunfähigkeit können einmal jährlich umfassende Untersuchungen des Versicherten durch beauftragte Ärzte verlangt werden.
Da sich an meiner Situation nichts geändert hat und ändern wird habe ich diese Untersuchung mit dem Vermerk, dass bei Beamten die Entscheidung des Dienstherrn für die Versetzung in den Ruhestand entscheidend ist und die Versicherung sich in diesen Fällen der Entscheidung des Dienstherrn anzuschließen hat, abgelehnt.
Da mein Dienstherr längst entschieden hat mich in den Ruhestand zu versetzen, ist eine weitere Prüfung der Leistungspflicht aus meiner Sicht überhaupt nicht erforderlich.
Jetzt beruft sich die Versicherung darauf, dass ich aufgrund der Mitwirkungspflichten ihren Aufforderungen nachzukommen habe und damit gedroht die Entscheidung meines Dienstherrn zu hinterfragen und zu überprüfen.
Bin ich wirklich zu solch einer Untersuchung verpflichtet und darf die Entscheidung meines Dienstherrn in Frage gestellt werden?
Bin mir nicht ganz sicher ob dieses Forum das Richtige ist und habe zur Not das gleiche auch mal im Beamtenrecht erstellt.
Wen mein Dienstherr entschieden hat mich in den Ruhestand zu versetzen und die Versicherung gemäß den Bedingungen sich dieser Entscheidung anzuschließen hat, warum soll dann das Fortbestehen der Leistungsvoraussetzungen überhaupt überprüft werden?
An der Tatsache, dass ich mich im Ruhestand befinde wird sich seitens meines Arbeitgebers nichts mehr ändern, da die Prüfung einer Reaktivierung, auf Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, eingestellt wurde.
Wenn bei Beamten die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand als vollständige Berufsunfähigkeit gilt was soll denn da überprüft werden?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.