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Brandlöcher im Teppich - Gebäudeversicherung?

 
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Garcia
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Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 21:15    Titel: Brandlöcher im Teppich - Gebäudeversicherung? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich veranstaltete kürzlich eine Party (geschlossene Gesellschaft) in einer Tanzschule.
Der Vermieter bemerkte ausdrücklich, dass auf der Tanzfläche ein absolutes Rauchverbot einzuhalten sei, aufgrund der Feuerempfindlichkeit des Bodens.
Da es sehr schwer zu kontrollieren war, stellte sich heraus, dass einige Personen dieses Verbot nicht einhielten. Die Tanzfläche war von einigen Brandlöchern gekennzeichnet.
Meine Frage:
Muss ich für den Schaden aufkommen?

mfg
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 06:40    Titel: Re: Brandlöcher im Teppich - Gebäudeversicherung? Antworten mit Zitat

Garcia hat folgendes geschrieben::

Muss ich für den Schaden aufkommen?


Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich mir den Schaden von Ihnen bezahlen lassen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

sog. sengschäden sind im rahmen der gebäudeversicherung nicht und in einer hausratversicherung meistens nicht versichert. wenn der teppich als "gebäudebestandteil" zählt (also direkt auf estrich verlegt...), dann greift die hausratversicherung ohnhin nicht ein.

ein fall für die private haftpflichtversicherug!
_________________
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
ein fall für die private haftpflichtversicherug!


Aber dann müßte doch der Schaden durch den Versicherten und nicht von der Gemeinschaft verursacht worden sein. Ich glaube weniger das hier die eigene PHV aufkommt.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
talla hat folgendes geschrieben::
ein fall für die private haftpflichtversicherug!


Aber dann müßte doch der Schaden durch den Versicherten und nicht von der Gemeinschaft verursacht worden sein. Ich glaube weniger das hier die eigene PHV aufkommt.


hm es könnte doch auch der tatsächliche Schadensverursacher herangezogen werden, oder? Und wenn mich nicht alles täuscht gibt es im BGB auch eine Gesamtschuldnerische Haftung bei "Gruppenvergehen"
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

Talla hat schon Recht mit der privaten Haftpflichtversicherung.

Am einfachsten wäre es, wenn die Verursacher der Schäden selbst (die Raucher) diese Schäden ihrer Versicherung melden würden.

Beim Veranstalter könnte es Probleme mit folgendem Ausschluss geben:
Zitat:

AHB 2005, Ausschlüsse:
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht
erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages
sind.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Fazit:
der Schaden ist dem Vermieter zu ersetzen, evtl. hätte eine 'Veranstaltungshaftpflicht', sofern diese eben solche Schäden nicht ausschließt, den Schaden übernommen.

chatterhand
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Markus Kaiser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo garcia,

dem vermieter der räumlichkeiten ist es egal, wer den schaden verursacht hat. die teilnehmer der feier haften erstmal gesamtschuldnerisch.
und die versicherung desjenigen, den er anspricht, in diesem falle sie, muß erstmal bezahlen. sie waren dabei.
(das ist die klausel mit den mietsachschäden)

ob ihre versicherung nun die raucher in regress nehmen wird oder der "übeltäter" sich freiwillig meldet oder wie auch immer ist dem vermieter egal. kann es auch.
sein schaden wurde ja beglichen.

und jetzt müssen sie sich mit ihren gästen auseinandersetzen, wer es nun war, bzw. ihre versicherung mit ihrer zusammenarbeit.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

ach ja, was mir jetz erst auffällt:

"tanzveranstaltung"...

wenn das ganze über einen privaten rahmen hinaus geht könnte die PHV u.u. gar nicht mehr zuständig sein...
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