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ichweissnicht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 359
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Verfasst am: 28.11.05, 13:07 Titel: Familien-Haftpflicht ... Schaden durch 2jährigen |
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Angenommen, der Schadensverursacher ist 2 Jahre alt und hat, als seine Mama mal ein paar Minuten nicht aufgepaßt hat, beim Spielen draußen den Lack eines dort parkenden Autos zerkratzt.
Die Mama hat eine Familien-Haftpflicht ... müßte diese den Schaden übernehmen? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 28.11.05, 13:37 Titel: |
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die private haftpflichtversicherung der mutter wird "versicherungschutz" bieten.
ob das nun in form einer zahlung der reparaturkosten, oder in form der sog. "passiven rechtschutzversicherung" erfolgt, kann man anhand der dürftigen angaben nicht sagen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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ichweissnicht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 359
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Verfasst am: 28.11.05, 18:13 Titel: |
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[quote="talla"]
"passiven rechtschutzversicherung" [/quote]
... hab ich noch nie gehört.
Welche Angaben werden denn noch benötigt? |
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Tschingis FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 108 Wohnort: Thueringen
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Verfasst am: 28.11.05, 19:57 Titel: |
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hm, ist ein zweijähriges Kind überhaupt deliktsfähig im Sinne des BGB? Ich denke hier zieht § 828 BGB.
Fraglich ist, ob die Mutter ihrer Aufsichtspflicht in dem Maße nachkam. Mußte sie mit einem solchen Verhalten rechnen, hat das Kind bereits im Vorfeld ein solches Verhalten gezeigt usw...
Das ist nun mal Pech seitens des PKW-Eigentümers. Dafür gibt es m.M. nach eine Vollkasko. oder?
MFG |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 28.11.05, 21:36 Titel: |
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| In meinen Augen könnte nur ein Schadensersatz in Frage kommen wenn die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Falls dies nicht der Fall ist geht der Geschädigte leer aus. Die Haftpflichtversicherung wird die Ansprüche gegen die Mutter natürlich entweder begleichen oder abwehren. Ein 2 Jähriges Kind muss unter gar keinen Umständen irgendwas zahlen |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 29.11.05, 07:26 Titel: |
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| ichweissnicht hat folgendes geschrieben:: | | talla hat folgendes geschrieben:: |
"passiven rechtschutzversicherung" |
... hab ich noch nie gehört.
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als "passive Rechtsschutzversicherung" bezeichnet man eine der vertraglich geschuldeten Leistungen der Haftpflichtversicherung: wenn der Versicherngsnehmer auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, aber nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen zum Schadenersatz gar nicht oder nicht im geforderten Umfang verpflichtet ist (z.B. weil kein Verschulden besteht, oder weil der Geschädigte einen überhöhten Schadenersatz fordert), dann wird der Haftpflichtversicherer diese Forderungen als rechtlich unbegründet zurückweisen und ggf. im Namen des Versicherungsnehmers die Sache gerichtlich klären lassen.
Zum Sachverhalt selbst wurde von TheKing und Tschingis schon gesagt: das Kind selbst haftet nicht. Es haftet möglicherweise die Mutter, aber nur dann, wenn sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt hat und deswegen der Schaden entstanden ist. Da kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Wo befand sich die Mutter, wo das Kind, wie weit ist das Kind geistig entwickelt ...
Da könnte von hier aus nur spekuliert werden, wenn der Sachverhalt nicht genauer bekannt ist. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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ichweissnicht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 359
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Verfasst am: 29.11.05, 07:32 Titel: |
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Naja, die Situation war so, daß die Mutter mit dem Kind dessen Onkel besucht hat und gerade wieder heim fahren wollte. Der Kleine stand bereits auf dem Hof, auf dem zu dem Zeitpunkt auch ein Arbeitskollege des Bruders parkte. Die Mutter hatte etwas vergessen und ging nochmal ins Haus, der Kleine wartete draußen.
In den paar Minuten der Abwesenheit schnappte er wohl einen Gegenstand aus dem neben der Haustür stehenden Werkzeugkoffers seines Onkels und wollte das Auto "bemalen" ... denke ich mir, denn jedenfalls als die Mutter wieder zu ihm kam, waren einige fette Kratzer in der Autoseite und er stand da und schimpfte vor sich hin.
Der Mutter tut das schrecklich leid, sie möchte ja nicht, daß der Arbeitskollege auf dem Schaden sitzen bleibt, aber die geschätzten 600 Euro zur Schadensbeseitigung hat sie auch nicht eben mal übrig.
Bei Geburt des Kindes hatte sie extra ihre Haftpflicht in eine etwas teurere Familienhaftpflicht umgewandelt, und jetzt ist sie etwas unsicher, ob die denn auch einspringen wird. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 29.11.05, 11:17 Titel: |
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da behaupte ich mal, hier hat sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ein zweijähriges Kind mit einem Werkzeugkasten in Griffweite und einem Auto allein zu lassen - das sollte man nicht tun. Meiner Meinung nach ist die Mutter schadenersatzpflichtig, also müsste die PHV den Schadenersatz zahlen. _________________ Grüße, Mogli
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ichweissnicht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 359
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Verfasst am: 29.11.05, 11:42 Titel: |
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Danke @ Mogli ... den oberen Beitrag habe ich eben erst gesehen, vielen Dank für die Information.
Zur Rechtfertigung der Mutter ist noch zu sagen, daß sie den Werkzeugkasten gar nicht gesehen hat, sonst hätte sie den Kleinen nicht mal die 2 Minuten allein auf dem Hof (abgeschlossen, er konnte also nicht auf die Straße rennen) gelassen.
Aber so hat sie ja anscheinend die Chance, den Schaden über die Haftpflich regulieren zu können.
Vielen Dank für Eure Hinweise. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.11.05, 11:51 Titel: |
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der ausgang würde mich mal interessieren.
bin mir nicht ganz so sicher, ob das nun so einfach von der PHV bezahlt wird... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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ichweissnicht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 359
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Verfasst am: 29.11.05, 12:27 Titel: |
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[quote="talla"]der ausgang würde mich mal interessieren.
bin mir nicht ganz so sicher, ob das nun so einfach von der PHV bezahlt wird...[/quote]
Ja, ich halte Euch auf dem Laufenden.
Was spricht Deiner Meinung nach gegen die Zahlung der Haftpflicht? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 29.11.05, 13:19 Titel: |
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| ichweissnicht hat folgendes geschrieben:: |
Was spricht Deiner Meinung nach gegen die Zahlung der Haftpflicht? |
nachdem ich deine letzte Antwort (von 11.42 Uhr) gelesen habe, bin ich mir auch nicht merh sicher, ob hier Verschulden der Mutter vorliegt.
Wenn sie nicht wusste, dass da ein Werkzeugkasten steht, mit dem das Kind Unfug anrichten kann, kann sie das Kind durchaus eine KURZE Zeit allein lassen, ohne gleich die Aufsichtspflicht zu verletzen. Wenn sie allerdings von dem Werkzeugkasten gewusst hat, bleibe ich bei meiner Auffassung: dann liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor. _________________ Grüße, Mogli
********************
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.11.05, 13:36 Titel: |
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| ichweissnicht hat folgendes geschrieben:: |
Was spricht Deiner Meinung nach gegen die Zahlung der Haftpflicht? |
in erster linie die frage der aufsichtspflichtsverletzung.
aber das ist ohnehin ein etwas schwammiges thema, sodaß man ne 100% aussage nie treffen kann.
nach dem geschilderten geh ich davon aus, dass die PHV erstmal die haftung ablehnen wird. wer wettet mit?  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.11.05, 13:53 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | nach dem geschilderten geh ich davon aus, dass die PHV erstmal die haftung ablehnen wird. wer wettet mit?  |
Die PHV ist ja auch nicht nur dazu da, berechtigte Schadensersatzansprüche zu begleichen, sondern auch dazu, unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer abzuwehren. In diesem Fall ist sie also auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Also flott mal den Schaden melden ... |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.11.05, 14:09 Titel: |
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das nebelhönrchen hat den rest dieses thread aber schon gelesen?  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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