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Rückkaufwerte Lebensversicherung

 
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 14:30    Titel: Rückkaufwerte Lebensversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen sind nach Auskunft Amtsgericht im vom Betreuer anzulegenden Vermögensverzeichnis anzugeben.

Sind diese Werte auch zu rechnen bei der Ermittlung der Mittellosigkeit oder gelten diese Werte als Vorsorgeaufwendung nach § 87 SGB XII.
Ich werde nicht ganz schlau.

Danke
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

In § 87 SGB XII geht es nicht um Vermögen, sondern um Einkommen. E ist alles, was nach dem Bedarfsfall zufließt, V ist alles, was vorher zufloss, auch wenn es angelegt wurde.

Der Rückkaufwert einer KLV ist Vermögen. Also einfach eintragen in der entsprechenden Spalte. Über die Verwertbarkeit von V wird danach entschieden.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich meinte § 90 Abs. 2 Satz 1 + 2. Da geht`s um Vermögen.

Ich hab`s im VVZ eingetragen und auf Anraten der Rechtspflegerin um Überprüfung des Vermögensstatus durch AG / Bezirksrevisor gebeten.

Dank für die Antwort.
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