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Warum man eine allgemeine Frage mit beispielhaften Prozentsätzen nicht stellen darf ist mir leider nicht klar.
Es ging mir darum, ohne mit Eurobeträgen zu hantieren, darzustellen, dass die Angestellten sich zu einem winzigen Teil beteiligen sollen. Daher 1%.
Es ging mir ebenfalls nur darum, ob sich für die z.B. 5 (oder 7 oder 12 oder 28......) Angestellten durch die Loyalität zur Firma auch etwas verschlechtern kann, z.B. dass bei einer eventuellen Kündigung das Arbeitsamt auf den Gedanken kommt, sie nachträglich als Selbständige zu deklarieren und den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu streichen..
Dass es so etwas gibt, ist mir bekannt. Nur eben nicht, ob das auch schon bei einer (Mini-) Teilhaberschaft so ist.
Scheinbar war ich wohl im falschen Forum...
Nubelle
Zuletzt bearbeitet von Nubelle am 29.11.05, 09:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
60 % einer Firma (GmbH) sollen an die leitenden Angestellten verkauft werden.
40 % wollen die bisherigen Eigentümer behalten.
Von den o.g. 60 % kauft sich der bisherige Leiter alleine ca. 55 % . Die restlichen 5 % teilen sich 5 (leitende) Angestellte. Diese sollen in den Gesellschaftervertrag mit je 1 % aufgenommen werden. Ansonsten soll sich lt. mündlicher Aussage nichts ändern.
Frage betreffend des 1 % Anteils:
Stimmt das so? Welche Vor- und Nachteile entstehen?
Welche Änderungen ergeben sich für diese 5 Angestellten z.B. bei einer Kündigung? Gibt es im schlechtesten Fall die Möglichkeit ggf. eine Abfindung einzuklagen (die 5 haben eine durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren zum ursprünglichen Betrieb)?
Wie wird in der Regel mit der Einlage verfahren, wenn einer dieser Angestellten z.B. in Rente geht und seine Einlage wieder haben möchte?
Danke,
Nubelle
Eine solche Frage stelt man nicht in einem öffentlichen Forum...
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