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Bürgschaft troz Negativeintag

 
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Peter Schneider
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:39    Titel: Bürgschaft troz Negativeintag Antworten mit Zitat

Ich habe für jemanden eine Bürgschaft übernommen.Die Persohn hat nicht gezahlt .Zwar war ich Damals damals Geschäftsführer einer GmbH doch als privatpersohn zu diesem Zeitpunkt Verschuldet.Die Bank wußte das.Ist das so rechtens,oder hat die Bank mich da Übervordert.??

mfg Peter schneider
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum hat man als verschuldete Privatperson die Bürgschaft übernommen. Jetzt wo die Bürgschaft in Anspruch genommen wird, will man sich rausreden und der Bank den schwarzen Peter zuschieben.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Als Geschäftsführer einer GmbH sollte man schon wissen was man tut ... Mit den Augen rollen
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Peter Schneider
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:52    Titel: Super Antworten Antworten mit Zitat

Super Antworten...

Danke
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:55    Titel: Re: Super Antworten Antworten mit Zitat

Peter Schneider hat folgendes geschrieben::
Super Antworten...

Ich hätte da noch eine: Wer bürgt wird gewürgt.
Oder wollen Sie es noch genauer wissen? Lachen
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