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Ich habe für jemanden eine Bürgschaft übernommen.Die Persohn hat nicht gezahlt .Zwar war ich Damals damals Geschäftsführer einer GmbH doch als privatpersohn zu diesem Zeitpunkt Verschuldet.Die Bank wußte das.Ist das so rechtens,oder hat die Bank mich da Übervordert.??
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 29.11.05, 15:17 Titel:
Und warum hat man als verschuldete Privatperson die Bürgschaft übernommen. Jetzt wo die Bürgschaft in Anspruch genommen wird, will man sich rausreden und der Bank den schwarzen Peter zuschieben.
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