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Familien-Haftpflicht ... Schaden durch 2jährigen
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
nach dem geschilderten geh ich davon aus, dass die PHV erstmal die haftung ablehnen wird. wer wettet mit? Winken


ich wette nur, wenn ich weiß, dass ich auch gewinne. Auf den Arm nehmen

Und hier kommt u.a. es entscheidend darauf an, was in der Schadenmeldung zum Schadenhergang geschrieben steht. Das weiß ich nicht, also halte ich mit mit Wetten zurück.
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Grüße, Mogli
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
es gibt PHV-Versicherer, die explizit Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließen!

Ansonsten:
Verletzung der Aufsichtspflicht: die müßte nachgewiesen und der/die zur Aufsicht verpflichtete erst mal angeklagt und verurteilt werden. Dann Haftung durch die PHV.
Oft geht das aber auf dem Kulanzweg....

chatterhand
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ichweissnicht
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mama hat diese PHV:
http://www.amv.de/internet/amven/amven_inter.nsf/ContentByKey/DRXS-54AKVY-DE-p

im Basisschutz ...
Da steht ja drin, daß minderjährige Kinder mitversichert sind, also müßten sie eigentlich zahlen, oder?
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

das hab ich schon ganz am anfang geschrieben.

"versicherungschutz" besteht in auf jedenfall...
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi i.w.n.
es muß dort schon unter den besonderen Bedingungen so etwas stehen wie:

' abweichend von .... sind Schäden durch deliktunfähige Kinder ... mitversichert'

Es besteht ein Unterschied zwischen deliktunfähig und minderjährig! OK?

chatterhand
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Ansonsten:
Verletzung der Aufsichtspflicht: die müßte nachgewiesen und der/die zur Aufsicht verpflichtete erst mal angeklagt und verurteilt werden. Dann Haftung durch die PHV



Wo ist denn diese Weisheit her? PHV zahlt erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt? Da hätten unsere Amtsgerichte aber wirklich viel zu tun.

Richtig ist, Verletzung der Aufsichtspflicht muss erst nachgewiesen werden. Geschädigter hat Beweisllast. Aber wenn ihm der Beweis gelingt (und da können die Angaben des Schadenverursachers in der Schadenmeldung dazu beitragen), dann wird der Schaden gezahlt. Ohne dass ein Amtsrichter dazu ein Urteil nebst Begründung schreiben müsste.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

wenn man auf der angegebenen Seite unter OPTIMAL-Schutz nachliest steht dort:

'Übernahme von Schäden durch mitversicherte Kinder unter 7 Jahren bis 2.500 EUR'

Wenn das so versichert ist, ist es klar, denke ich....

chatterhand
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ichweissnicht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Optimal hat die Mama nicht, nur Basis. Traurig
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

ichweissnicht hat folgendes geschrieben::
Optimal hat die Mama nicht, nur Basis. Traurig

Dann gibbet voraussichtlich nix ... Schaden trotzdem erstmal melden und abwarten ...
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Markus Kaiser
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Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

einige große versicherungen begleichen auf wunsch des versicherungsnehmers auch die schäden deliktsunfähiger kinder mit einer selbstbeteiligung des vn.
dieses steht aber dann explizit in den versicherungsbedingungen, allerdings nicht in den allgemeinen, sondern in denen des unternehmens.

bei direktversicherungen oder anderen "billig-anbietern" wird die zahlung aufgrund des BGB wohl verweigert werden.

ich gehe nicht davon aus, daß die aufsichtspflicht verletzt wurde. man kann auch ein 2-jähriges kind für drei minuten aus den augen lassen. im geschilderten fall war die abfahrt ja vorbereitet und das kind befand sich nicht in gefahr. selbst wenn die mutter im hof gestanden hätte und der kleine den schraubenzieher in der hand hat wäre ein schaden entstanden. das dauert nur sekunden, so schnell kann die mama gar nicht bei ihm sein.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Markus Kaiser hat folgendes geschrieben::

man kann auch ein 2-jähriges kind für drei minuten aus den augen lassen. im geschilderten fall war die abfahrt ja vorbereitet und das kind befand sich nicht in gefahr. selbst wenn die mutter im hof gestanden hätte und der kleine den schraubenzieher in der hand hat wäre ein schaden entstanden. das dauert nur sekunden, so schnell kann die mama gar nicht bei ihm sein.



und in genau diesem fall wäre die aufsichtspflicht nicht verletzt...
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Markus Kaiser
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Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

guten morgen talla,

sie haben natürlich recht. das wichtigste wort hatte ich vergessen:
NICHT verletzt sollte es heißen.
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