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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 29.11.05, 14:40 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | nach dem geschilderten geh ich davon aus, dass die PHV erstmal die haftung ablehnen wird. wer wettet mit?  |
ich wette nur, wenn ich weiß, dass ich auch gewinne.
Und hier kommt u.a. es entscheidend darauf an, was in der Schadenmeldung zum Schadenhergang geschrieben steht. Das weiß ich nicht, also halte ich mit mit Wetten zurück. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 14:52 Titel: |
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Hi,
es gibt PHV-Versicherer, die explizit Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließen!
Ansonsten:
Verletzung der Aufsichtspflicht: die müßte nachgewiesen und der/die zur Aufsicht verpflichtete erst mal angeklagt und verurteilt werden. Dann Haftung durch die PHV.
Oft geht das aber auf dem Kulanzweg....
chatterhand |
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ichweissnicht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 359
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.11.05, 15:03 Titel: |
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das hab ich schon ganz am anfang geschrieben.
"versicherungschutz" besteht in auf jedenfall... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 15:03 Titel: |
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Hi i.w.n.
es muß dort schon unter den besonderen Bedingungen so etwas stehen wie:
' abweichend von .... sind Schäden durch deliktunfähige Kinder ... mitversichert'
Es besteht ein Unterschied zwischen deliktunfähig und minderjährig! OK?
chatterhand |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 29.11.05, 15:06 Titel: |
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| chatterhand hat folgendes geschrieben:: | Ansonsten:
Verletzung der Aufsichtspflicht: die müßte nachgewiesen und der/die zur Aufsicht verpflichtete erst mal angeklagt und verurteilt werden. Dann Haftung durch die PHV
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Wo ist denn diese Weisheit her? PHV zahlt erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt? Da hätten unsere Amtsgerichte aber wirklich viel zu tun.
Richtig ist, Verletzung der Aufsichtspflicht muss erst nachgewiesen werden. Geschädigter hat Beweisllast. Aber wenn ihm der Beweis gelingt (und da können die Angaben des Schadenverursachers in der Schadenmeldung dazu beitragen), dann wird der Schaden gezahlt. Ohne dass ein Amtsrichter dazu ein Urteil nebst Begründung schreiben müsste. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 15:08 Titel: |
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Hi,
wenn man auf der angegebenen Seite unter OPTIMAL-Schutz nachliest steht dort:
'Übernahme von Schäden durch mitversicherte Kinder unter 7 Jahren bis 2.500 EUR'
Wenn das so versichert ist, ist es klar, denke ich....
chatterhand |
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ichweissnicht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 359
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Verfasst am: 29.11.05, 15:36 Titel: |
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Optimal hat die Mama nicht, nur Basis.  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.11.05, 15:43 Titel: |
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| ichweissnicht hat folgendes geschrieben:: | Optimal hat die Mama nicht, nur Basis.  |
Dann gibbet voraussichtlich nix ... Schaden trotzdem erstmal melden und abwarten ... |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.11.05, 23:50 Titel: |
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einige große versicherungen begleichen auf wunsch des versicherungsnehmers auch die schäden deliktsunfähiger kinder mit einer selbstbeteiligung des vn.
dieses steht aber dann explizit in den versicherungsbedingungen, allerdings nicht in den allgemeinen, sondern in denen des unternehmens.
bei direktversicherungen oder anderen "billig-anbietern" wird die zahlung aufgrund des BGB wohl verweigert werden.
ich gehe nicht davon aus, daß die aufsichtspflicht verletzt wurde. man kann auch ein 2-jähriges kind für drei minuten aus den augen lassen. im geschilderten fall war die abfahrt ja vorbereitet und das kind befand sich nicht in gefahr. selbst wenn die mutter im hof gestanden hätte und der kleine den schraubenzieher in der hand hat wäre ein schaden entstanden. das dauert nur sekunden, so schnell kann die mama gar nicht bei ihm sein. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 30.11.05, 08:12 Titel: |
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| Markus Kaiser hat folgendes geschrieben:: |
man kann auch ein 2-jähriges kind für drei minuten aus den augen lassen. im geschilderten fall war die abfahrt ja vorbereitet und das kind befand sich nicht in gefahr. selbst wenn die mutter im hof gestanden hätte und der kleine den schraubenzieher in der hand hat wäre ein schaden entstanden. das dauert nur sekunden, so schnell kann die mama gar nicht bei ihm sein. |
und in genau diesem fall wäre die aufsichtspflicht nicht verletzt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 30.11.05, 11:04 Titel: |
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guten morgen talla,
sie haben natürlich recht. das wichtigste wort hatte ich vergessen:
NICHT verletzt sollte es heißen. |
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