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Höhe Zinserstattung bei vorzeitiger Kreditablösung

 
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 12:11    Titel: Höhe Zinserstattung bei vorzeitiger Kreditablösung Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Kreditnehmer möchte seinen Kredit vorzeitig ablösen. Damit ist die Bank einverstanden. Wonach richtet sich die Höhe der zu erstattenden Restzinsen? Weder im Kreditvertrag noch in den AGB ist etwas dazu zu finden, gibt es überhaupt eine einheitliche Regelung für diesen Fall? Oder kann die Bank das so entscheiden, wie sie möchte? Was kann man tun, wenn die Bank Auskünfte diesbezüglich verweigert und sich dadurch der rechtzeitige Ausgleich des Kreditkontos innerhalb der 2-Wochenfrist nach Kündigung verschiebt?

Gruß,
Marbellina
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich gehe davon aus, dass wir von einem Ratenkredit reden.

Die Höhe der zu erstattenden Restzinsen ist kein rechtliches, sondern ein finanzmathematisches Thema.

Die Bank darf nur die vertraglich vereinbarten Zinsen auf die jeweiligen Insanspruchnahmen berechnen. Der Rest ist zu erstatten.

Da die Berechnung für den Kunden sicherlich im Regelfall schwierig ist, berechnet der Bankcomputer den fälligen Betrag und die Bank teilt dem Kunden den notwendigen Ablösebetrag mit.

Dass die Bank der Ablösung zustimmt, aber den Ablösebetrag nicht nennt, wäre fachlich blödsinnig und sollte in der Praxis nicht vorkommen. Wenn doch hilft sicher ein freundliches Gespräch mit dem Filialleiter.
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab mich falsch ausgedrückt. Die Bank hat dem Kreditnehmer natürlich den Ablösebetrag mitgeteilt, diesem kommt der Betrag der Zinsrückerstattung aber erheblich zu niedrig vor (zumal die Bank in einem ersten Brief die Zinsrückerstattung komplett "vergessen" hat und erst auf wiederholte Nachfrage die nicht angefallenen Zinsen berücksichtigt hat).

Da für den Kreditnehmer der Verdacht besteht, dass die Bank (es handelt sich um einen Onlinekredit) nicht korrekt abgerechnet hat, möchte der Kreditnehmer gerne selbst nachrechnen, ob die genannte Summe richtig ist. Anfragen an die Bank wurden bisher nicht beantwortet.

Deshalb meine Frage: Wie wird das berechnet? Es ist wahrscheinlich zu einfach gedacht, die Zinsen für die gesamte Laufzeit (36 Monate) durch eben diese zu teilen, um dann die monatliche Zinsbelastung zu errechnen, oder?

Gruß,
Marbellina
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in der Tat ist es nicht möglich, die Zinsen durch die Laufzeit zu teilen. Grund ist der Zinsenzinseffekt. Am Anfang der Laufzeit fallen mehr Zinsen an, als am Schluss, da dann mehr getilgt ist.

Was gemacht werden muss, ist ein sogenanntes Nachstaffeln des Kontos. Ich muss einen Kontoauszug aufstellen, in dem alle Buchungen enthalten sind und für jeden Zeitraum zwischen den Buchungen ermitteln, wieviel Zinsen in diesem Zeitraum angefallen sind. Das kann man beispielsweise mit einem Tabellenkalkulationsprogramm machen.
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ach du liebe Zeit, das ist ja dann wirklich viel komplizierter, als ich es mir vorgestellt habe und für den Kreditnehmer kaum nachzuvollziehen, wenn er von diesen Dingen keine Ahnung hat.

Was macht man in solch einem Fall? Glauben, was die Bank mitgeteilt hat und zahlen?

Der Kreditnehmer hat ausgerechnet, dass bei vorzeitiger Rückzahlung nach 24 Monaten (statt ursprünglich 36 Monate) die Zinsrückerstattung, gerechnet auf den Gesamtkreditbetrag, gerade mal knapp über 1% liegt.

Kann man erstmal den Ablösebetrag unter Vorbehalt bezahlen, damit sich nicht alles weiter verzögert?

Gruß,
Marbellina
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel wird ein Kündigung erst nach 6 Monaten wirksam.
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das stimmt so nicht. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, eine Kündigung ist allerdings (zumindest bei unserem Vertrag) erstmalig 6 Monate nach Vertragsbeginn möglich.

Hat man aber einmal gekündigt, dann muss man den Ablösebetrag 14 Tage nach Ende der Kündigunsfrist überwiesen haben, ansonsten wird die Kündigung ungültig.

Gruß,
Marbellina
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Marbellina hat folgendes geschrieben::
Glauben, was die Bank mitgeteilt hat und zahlen?


Kredit kommt von lateinisch credere = glauben. Die Bank glaubt, dass der Kredit zurückgezahlt wird. Daher ist sie der Gläubiger. Der Kunde glaubt, die Bank macht das schon richtig. Mein Mathelehrer meinte hierzu "Glauben heißt: Nicht wissen" aber ich glaube, ich schweife ab...

Marbellina hat folgendes geschrieben::
Der Kreditnehmer hat ausgerechnet, dass bei vorzeitiger Rückzahlung nach 24 Monaten (statt ursprünglich 36 Monate) die Zinsrückerstattung, gerechnet auf den Gesamtkreditbetrag, gerade mal knapp über 1% liegt.


Banken verwenden 2 unterschiedliche Verfahren, die Zinsen bei Ratenkrediten zu berechnen.
1) Die Bank berechnet die Zinsen für die gesamte Laufzeit (dies ist sowieso eine Pflichtangabe im Kreditvertrag) und bucht diese gleich am Anfang in einer Summe. Durch die monatlichen Raten sinkt der Kontostand bis zum planmäßigen Ende des Kredites auf 0,-. Wenn jetzt Zahlungen anders erfolgen als geplant (z.B. Zahlungsstörungen oder eben auch eine vorzeitige Tilgung), dann stimmt die Rechnung nicht mehr. In diesen Fällen muß dann die Zinssumme korrigiert werden. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung nach 24 statt 36 Monaten kommt eine Zinserstattung heraus, die viel höher als 1 % des Kreditbetrages liegen muss.
1) Die Bank berechnet die Zinsen jeweils nur für den Monat, in dem diese entstehen. In diesem Fall sind bei Vertragsauflösung keine oder nur geringe Zinserstattungen notwendig, da ja nur die "verbrauchten" Teile der Gesamtkreditzinsen gebucht sind. In diesem Fall ist 1 % der Kreditsumme ein realistischer Wert.

Marbellina hat folgendes geschrieben::
Kann man erstmal den Ablösebetrag unter Vorbehalt bezahlen, damit sich nicht alles weiter verzögert?


Das ist kein Problem.
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal vielen Dank für deine Mühe.

Wo findet man denn Informationen, welches der beiden Verfahren die Bank zur Berechnung der Zinsen anwendet? ich hab jetzt nochmal den Kreditvertrag und auch die AGB genauestens studiert, kann aber keinen Hinweis finden.

Im Kreditvertrag wurden der benötigte Kreditbetrag, die Summe der Zinsen, die Kreditversicherung sowie die Bearbeitungsgebühr zusammengerechnet, die Gesamtsumme war dann der Gesamtbetrag, der in 36 Monaten zurückzuzahlen war.

Im Übrigen kann ich mich dem Mathelehrer nur anschließen, ich würde ja gerne glauben, was die Bank ausgerechnet hat, nachdem allerdings bei der ersten Berechnung die Zinserstattung einfach vergessen wurde, möchte ich doch lieber wissen, was genau richtig ist. Smilie

Gruß,
Marbellina
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte die Angaben im Kreditvertrag als PN. Ich versuche dann mal zu rechnen.

Mein Religionslehrer hatte übrigens eine dezidiert andere Auffassung. Seine Position war "Glauben ist die höchste Form des Wissens". Nur können Banken leider keine Unfehlbarkeit für sich in Anspruch nehmen.
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schicke ich dir nachher als PN zu, vielen Dank schonmal.

Mit Religion konnte ich mich noch nie so richtig anfreunden. Smilie

Gruß,
Marbellina
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