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Girokonto

 
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zippe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 13:27    Titel: Girokonto Antworten mit Zitat

kann ich mein Lohn/Gehalt auf meine Frau Konto überweisen, ist aber kein gemeinschaftkonto
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 14:18    Titel: Re: Girokonto Antworten mit Zitat

zippe hat folgendes geschrieben::
kann ich mein Lohn/Gehalt auf meine Frau Konto überweisen, ist aber kein gemeinschaftkonto


ja

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nein!!!!
Es ist ein Irrglaube dass dies zulässig sei. Es ist streng genommen nicht mal zulässig wenn der Zahlungsempfänger nur eine Verfügungsberechtigung auf dem Konto hat.

Es wird zwar meistens tolleriert kann aber von einem Tag auf dem nächsten vorbei sein und zurück überwiesen werden ...
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Markus Kaiser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

elemic hat recht. streng genommen geht es gar nicht.

allerdings wird derzeit nur bei großen beiträgen ein exakter kontoabgleich vorgenommen.

bei dem technischen fortschritt kann es aber über kurz oder lang passieren, daß die gelder automatisch zurücküberwiesen werden, wenn zahlungsempfänger und kontoinhaber nicht identisch sind.

gruß

markus kaiser
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Lischi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 22:34    Titel: Re: Girokonto Antworten mit Zitat

zippe hat folgendes geschrieben::
kann ich mein Lohn/Gehalt auf meine Frau Konto überweisen, ist aber kein gemeinschaftkonto


Nun ja... man kann die Fragestellung auch auf andere Art und Weise verstehen...

Was spricht dagegen, wenn zippe sein Gehalt auf das Konto seiner Frau überweist?

Meine spontane Antwort wäre auch JA gewesen...
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Markus Kaiser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

genau gesagt spricht der § 154 abgabenordnung dagegen.
darin ist von kontenklarheit und kontenwahrheit die rede.

der kontoinhaber muß auch wirtschaftlich berechtigter des geldes sein.
(es sei denn, es ist im vorfeld für eine dritte person=ehemann eröffnet worden)
das gehalt geht jedoch an IHN und NICHT an seine frau.

mein rat daher: ein gemeinschaftskonto eröffnen.

gruß

markus kaiser
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Klarstellung:

zippe hat nicht geschrieben: "überweisen lassen" (vom Arbeitgeber).

Das das nicht richtig wäre, will ich nicht bestreiten....(dass sich das allerdings aus § 154 AO ergibt, möchte ich bezweifeln)

So wurde aber nicht gefragt!
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Markus Kaiser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt.
wenn er von SEINEM konto das geld überweist und seine frau die empfängerin ist.
mit dem eigenen geld kann man machen was man möchte.
ich muss meines auch immer meiner frau geben, in bar! Mit den Augen rollen

ich hatte die frage anders verstanden (aus der erfahrung heraus).
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage war ja bestimmt auch so gemeint, aber eben nicht so gestellt....

Hoffentlich haben die unterschiedlichen Antworten keinen Ehekrach oder Nudelholzprellungen beim zippe ausgelöst... Lachen
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lischi hat folgendes geschrieben::
Hoffentlich haben die unterschiedlichen Antworten keinen Ehekrach oder Nudelholzprellungen beim zippe ausgelöst... Lachen

Welche Frau wehrt sich denn wohl gegen Gehaltseingänge Ihres Ehemannes!?
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl keine, aber was wenn zippes Frage wirklich so gemeint war wie sie gestellt war und zippe seiner Frau dann die Antwort von elemic vorträgt.....

Naja, mein letzter Post sollte auch nur lustig gemeint sein... nix weiter!
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