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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 29.11.05, 12:15 Titel: Versicherungsfall? |
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Hallo,
ich bin Eigentümer.
Für das Arbeitszimmer habe ich mir einen "Fußbodenschoner" aus
Plastik gebraucht gekauft und habe ihn gestern auf den Parkettfußboden
gelegt. Heute stellte ich nun fest, dass sich die Noppen auf der
Unterseite komplett in den Parkettfußboden gebohrt haben. Scheinbar
ist der Schoner nur für Teppichboden gedacht...
Kann ich den Schaden (4 qm Parkett) bei meiner Versicherung geltend
machen oder ist das sowas wie "Grob Fahrlässig"?
Danke für Hinweise. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 29.11.05, 12:38 Titel: |
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Welche Versicherung wollen Sie denn in Anspruch nehmen?
Es ist weder ein Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden, so dass die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung ausscheiden.
Da auch kein Dritter geschädigt wurde (Sie sind Eigentümer), scheidet auch die Haftpflichtversicherung aus. |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 29.11.05, 12:48 Titel: Hausratversicherung? |
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Guter Hinweis.
Ist denn nur über die Ursache eine Sachlage versichert? Wenn ich den Wasserhahn offen lasse? Stimmt => Wasserschaden.
Meinen Sie, dass der beschriebene Fall somit nicht versichert ist? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.11.05, 13:30 Titel: |
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im rahmen der sachversicherungen sind nur die "versicherten gefahren" (wie von rembrandt geschildert) versichert.
alles was sonst so passieren kann, ist i.d.r. über hausrat- und/oder gebäudeversicherung nicht versichert (mal abgesehen von zusätzlichen einschlüssen wie überspannung, fahrraddiebstahl u.ä.). _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 29.11.05, 13:34, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 13:33 Titel: |
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Hi,
Sie können mit Ihrem Eigentum (Parkett) tun und lassen, was Sie wollen.
Auch es beschädigen.
Rembrandt hat es schon erklärt.
Wer lesen kann ist auch beim Kauf eines Fußbodenschoners deutlich im Vorteil.
chatterhannd |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 13:33 Titel: |
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Hi,
Sie können mit Ihrem Eigentum (Parkett) tun und lassen, was Sie wollen.
Auch es beschädigen.
Rembrandt hat es schon erklärt.
Wer lesen kann ist auch beim Kauf eines Fußbodenschoners deutlich im Vorteil.
chatterhannd |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 29.11.05, 13:34 Titel: Ärgerlich |
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| Gibt es dann überhaupt Versicherungen, die sowas abdecken würden? |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 13:39 Titel: |
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| Welche Sachen wollen Sie denn gegen was versichert haben? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.11.05, 13:40 Titel: |
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diesen fall: nein.
grundsätzlich kann man schäden, die man selbst an seinem eigentum verursacht, nicht versichern.
natürlich keine regel ohne ausnahme: schlägt man versehentlich eine glasscheibe ein, so zahlt die glasversicherung, obwohl selbstverschuldet (solange nicht vorsätzlich...)
und bei den versichertern gefahren wird auch nur geleistet, solange man den schaden bestenfalls leicht fahrlässig verursacht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 29.11.05, 13:45 Titel: Tja, dumm gelaufen |
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Chatterhand: Leider gebraucht und ohne "Anleitung" gekauft. Es war nicht offensichtlich, dass der "Schoner" das Parkett nicht wirklich schonen würde.
So in der Art wie das mit Glasschaden funktioniert dachte ich halt... |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.11.05, 13:46 Titel: Re: Ärgerlich |
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| Ron-Meyer hat folgendes geschrieben:: | | Gibt es dann überhaupt Versicherungen, die sowas abdecken würden? |
Es gibt nur wenige Versicherungen, die Schäden bezahlen, die sich der Versicherungsnehmer an seinem eigenen Eigentum fahrlässig selbst zufügt, zum Beispiel die Vollkaskoversicherung für das Auto oder spezielle Elektronikversicherungen für Elektrogeräte. Eine "Vollkaskoversicherung" für die Eigentumswohnung gibt es m. E. aber bisher noch nicht. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.11.05, 13:49 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | und bei den versichertern gefahren wird auch nur geleistet, solange man den schaden bestenfalls leicht fahrlässig verursacht. |
Es gibt heutzutage viele kundenfreundliche Versicherungsbedingungen, die auch noch grobe Fahrlässigkeit mit einschliessen. Das ist zum Beispiel einer der wichtigen Unterschiede zwischen einer "billigen" und einer "teuren" Vollkaskoversicherung für das Auto, deshalb ist es ziemlich fatal, ein Versicherungsangebot immer ausschliesslich nur nach dem Preis zu beurteilen. |
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Ron-Meyer Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 29.11.05, 14:13 Titel: Danke Jungs |
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Fazit ist wohl, dass ich auf meinem Schaden sitzenbleibe.
Zumindest habe ich nun nicht etwas versäumt und mich erkundigt.
Danke für die vielen Antworten |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 14:20 Titel: |
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Hi,
würde n Stück Teppich passend zu dem Schoner schneiden, zwischen Parkett und Schoner platzieren und allet wirt juuht... |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 30.11.05, 00:22 Titel: |
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hallo ron-meyer,
nein, sie bleiben nicht unbedingt auf ihrem schaden sitzen.
einige versicherungen (nicht unbedingt die "billig-anbieter") verzichten sowohl bei der wohngebäudeversicherung wie auch bei der hausratversicherung auf die einrede der groben fahrlässigkeit.
dies gilt allerdings nur für schäden bis summe x.
insofern ist "dummheit" doch versicherbar. und die entschädigungsgrenzen, die mir bekannt sind, reichen zumindest für ihre 4 qm parkettboden. es sei denn, sie haben südtibetanisches rundnudelholz, mundgekaut, verlegt.
insofern: einfach mal in die besonderen versicherungsbedingungen ihres unternehmens schauen.
gruß
markus kaiser |
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