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vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

 
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Neo25x
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 17:24    Titel: vormundschaftsgerichtliche Genehmigung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Wenn im Fall einer Immobilienveräußerung ein Rechtspfleger bestellt ist, um eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu erteilen, ist dieser Rechtspfleger dann befugt diese Genehmigung selbstständig zu erteilen oder benötigt er dazu eine Absicherung des Gerichtes. Wie kurzfristig kann eine solche Genehmigung erteilt werden und wie rechtssicher ist sie dann.
Kann ausserdem eine solche Entscheidung ohne Wertgutachten erteilt werden?

Vielen Dank für ihre Antworten
MFG Neo
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 08:35    Titel: Re: vormundschaftsgerichtliche Genehmigung Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn im Fall einer Immobilienveräußerung ein Rechtspfleger bestellt ist, um eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu erteilen, ist dieser Rechtspfleger dann befugt diese Genehmigung selbstständig zu erteilen oder benötigt er dazu eine Absicherung des Gerichtes.

Der Rechtspfleger arbeitet doch beim Gericht. Vereinfacht gesagt, ist der Rechtspfleger in diesem Falle das Gericht, das die Genehmigung ausspricht.
Zitat:
Wie kurzfristig kann eine solche Genehmigung erteilt werden und wie rechtssicher ist sie dann.

Das dauert seine Zeit. Was Sie mit "rechtssicher" meinen, verstehe ich nicht.
Zitat:
Kann ausserdem eine solche Entscheidung ohne Wertgutachten erteilt werden?

Nein
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Neo25x
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort....

Bezüglich des Wertgutchten: Angenommen es gäbe einen Fall, wo kein Gutachten existiert. Sollte der Rechtspfleger aber keine Genehmigung für den Verkauf aussprechen, würde es zu einer Zwangsversteigerung dieser Immobilie kommen.

Gibt es in solchen Fällen auch Ausnahmen oder ist der Rechtspfleger gesetzlich daran gebunden, ein schriftliches Wertgutachten zu sichten bevor er entscheidet?

MFG
Neo
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