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Wenn im Fall einer Immobilienveräußerung ein Rechtspfleger bestellt ist, um eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu erteilen, ist dieser Rechtspfleger dann befugt diese Genehmigung selbstständig zu erteilen oder benötigt er dazu eine Absicherung des Gerichtes. Wie kurzfristig kann eine solche Genehmigung erteilt werden und wie rechtssicher ist sie dann.
Kann ausserdem eine solche Entscheidung ohne Wertgutachten erteilt werden?
Wenn im Fall einer Immobilienveräußerung ein Rechtspfleger bestellt ist, um eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu erteilen, ist dieser Rechtspfleger dann befugt diese Genehmigung selbstständig zu erteilen oder benötigt er dazu eine Absicherung des Gerichtes.
Der Rechtspfleger arbeitet doch beim Gericht. Vereinfacht gesagt, ist der Rechtspfleger in diesem Falle das Gericht, das die Genehmigung ausspricht.
Zitat:
Wie kurzfristig kann eine solche Genehmigung erteilt werden und wie rechtssicher ist sie dann.
Das dauert seine Zeit. Was Sie mit "rechtssicher" meinen, verstehe ich nicht.
Zitat:
Kann ausserdem eine solche Entscheidung ohne Wertgutachten erteilt werden?
Bezüglich des Wertgutchten: Angenommen es gäbe einen Fall, wo kein Gutachten existiert. Sollte der Rechtspfleger aber keine Genehmigung für den Verkauf aussprechen, würde es zu einer Zwangsversteigerung dieser Immobilie kommen.
Gibt es in solchen Fällen auch Ausnahmen oder ist der Rechtspfleger gesetzlich daran gebunden, ein schriftliches Wertgutachten zu sichten bevor er entscheidet?
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