Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anwalt vertritt Geschädigten eines Autounfalls.
Anwalt fordert außergerichtlich 1500,- € Schmerzensgeld.
Versicherung geht nicht darauf ein und man einigt sich dann auf 1000,- €.
Wie rechnet der Anwalt korrekt ab?
a) Geschäftsgebühr und Vergleichsgebühr aus 1000 an gegnerische Versicherung
b) Geschäftsgebühr und Vergleichsgebühr aus 1500 an gegnerische Versicherung
c) wie b, jedoch 10/15 der Rechnung an Versicherung und 5/15 an eigenen Mandanten
Was ist vereinbart bzgl. der Kostentragung? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Die Einigungsgebühr berechnet sich nicht danach, worauf sich die Parteien schließlich verständigt haben, sondern nach dem Wert des ursprünglichen Streitgegenstandes.
Außerdem:
Bei einer außergerichtlichen Einigung fällt eine 15/10 Gebühr an. Die 10/10 Einigungsgebühr gilt nur, wenn der Gegenstand anhängig war.
In bezug auf die Erstattungspflicht kommt es bei einer außergerichtlichen Einigung darauf an, was dazu vereinbart wurde.
Im Grunde richtig, aber bei Regelung von Verkehrsunfällen gilt: Die gegnerische Haftpflicht zahlt nur die Gebühren aus dem regulierten Schadensersatzbetrag.
Rechnung an Versicherung: 1,0 Geschäftsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr aus 1.000,-€
Rechnung an Mandanten: 1,0 Geschäftsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr aus 1.500,-€ abzüglich der von der Versicherung gezahlten Beträge _________________ Karma statt Punkte!
nein, für die Regelung, daß nur aus dem geleisteten Schadensersatzbetrag Gebühren gezahlt werden, spielt das (in der Tat nicht mehr gültige) DAV-Abkommen keine Rolle. Würde der Anwalt gem. DAV-Abkommen abrechnen, könnte er der Versicherung pauschal 15/10 (ergab sich seinerzeit aus 2 x 7,5/10) bzw. 1,5 Gebühren in Rechnung stellen. _________________ Karma statt Punkte!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.