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Hallihallo, wir wollen bei uns im Stadtteil selber eine Werbung für unser Lokal verteilen lassen. Das Lokal betreiben wir seit kurzem und sind daher beim Lohnsachen unerfahren. Kann man da jemandem einfach 20-40 Euro pro Rundgang anbieten ? Bin etwas verunsichert dabei, weil man ja heutzutage für praktisch alles eine Genehmigung braucht und bei kleinstem Fehler direkt Strafe zahlen muss. Würde mich über eine Antwort freuen.
Können kannst du das, aber wenn es rauskommt, dann hast du ein Problem -> Schwarzarbeit.
Sicherlich hat aber keiner was dagegen, wenn dein Neffe, deine Schwester oder deine beste Freundin dir "aushelfen" und du ihnen 20 Euro in die Hand drückst, das ist meist der Regelfall und keiner wird sich darum kümmern. Trotzdem bleibt es Schwarzarbeit.
Möchtest du "fremde" Leute arbeiten lassen, dann entweder auf 165 Euro Basis oder Personen mit Gewerbeschein auf Rechnungsbasis. Das wäre beides legal.
Du weisst nie, ob die Leute die bei dir sonst pfuschen würden, dich nicht anschwärzen, wenn sie sich aus irgendeinem Grund über dich ärgern. Dies hätte aber natürlich auch Konsequenzen für sie.
Verfasst am: 20.09.04, 16:39 Titel: Hab ich mir doch gedacht
Leider kann ich nicht auf Freunde/ Verwandte zurückgreifen und 165 Euro sind etwas viel (pro Monat ?). Auch will ich keinen Schwarzarbeiter. Kann ich das nicht irgendwo anmelden, dass ich 20-40 Euro jemandem gegeben habe und gut is ? Wie derjenige das dann beim Arbeitsamt oder Gewerbeamt meldet, ist mir eigentlich egal.
Verfasst am: 20.09.04, 16:52 Titel: Re: Hab ich mir doch gedacht
Hallo Manuela,
165 Euro Basis - die Bezeichnung heisst nur so
Maximal 14,9 Stunden pro Woche darf dann gearbeitet werden und der Lohn sollte 165 Euro im Monat nicht überschreiten, da sonst Abgaben an SV/RV/KV/AV abgeführt werden müssen und für den Arbeitslosen anzurechnen ist am Arbeitslosengeld/hilfe.
Verfasst am: 20.09.04, 17:00 Titel: Re: Hab ich mir doch gedacht
Ach so, das wäre ja schon was Also ich gebe jemandem 20 Euro für das Austragen und ich melde das dann beim Arbeitsamt. Braucht derjenige dann einen Gewerbeschein oder ist das Nebentätigkeit ?
Verfasst am: 20.09.04, 17:03 Titel: Re: Hab ich mir doch gedacht
Das ist eine Nebenbeschäftigung und diese bitte vorher anmelden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wäre ratsam, ist aber kein muss. Lass dich einfach vom AA informieren, dann kann nix schief gehen.
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