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Rückgabe bei Leihgerät...

 
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rubi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 14:10    Titel: Rückgabe bei Leihgerät... Antworten mit Zitat

Ich hab ein ernsthaftes Problem....

Als mein Kühlschrank defekt war hat man mir nach langen hin und her endlich ein Leihgerät geliefert...
Nun ist mein Kühlschrank wieder in Ordnung und ich versuche schon seit mehr als 7 Wochen dieses Leihgerät wieder los zu werden. Vor allem da ich dafür keinen plaz habe...

Fakt ist: Ich hab die Firma mehrmals angerufen und in 95% der Fälle nie jemanden erreicht. Einmal hab ich mit einem Herrn gesprochen (vor ca. 4 wochen) der mir versicherte man würde sich bei mir melden zwecks eines Termins.... bis heute hat man mich deswegen nicht zurück gerufen.

Nachdem ich noch zig mal versucht habe jemande zu erreichen (jedesmal wimmelte man mich an der zentrale wieder mit "... da müssen Sie mit der zuständigen Abteilung sprechen" ab) hab ich ein fax geschrieben mit der drohung das gerät von einem spediteur kostenpflichtig liefern zu lassen....

Darauf meldete sich jemand um mir auszurichten das er nicht zuständig wäre und er das an die zuständige abteilung weiterleiten würde....
Bis heute wieder nix gehört....

Langsam platzt mir der Kragen... ich fühl mich wie bei der Anbieter X, nur das ich denen eigentlich nur ihr Eigentum zurück geben will...

Ich weiß nicht mehr was ich noch machen soll und frag mich wie da meine Rechte sind... Muss das ding nun wirklich noch 5 jahre bei mir rumstehen bis denen mal einfällt das die das gerne zurück hätten? Veräußern kann ich das nicht, das gehört mir ja nicht....

Vielen lieben Dank für Ratschläge

LG
Rubi
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ulrichms
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 17:48    Titel: Kühlschrank Antworten mit Zitat

hallo, erstmal. Ich glaube -wohlgemerkt ich weiß es nicht genau -liegt hier Annahmeverzug vor. Denn der Lieferant ist in dem Falle ein Schuldner, da er ja die Leistung (Abholung des Kühlschranks) schuldet. Mein Tipp: schreibe einen Brief, in dem Du mit Nachfristsetzung einen Termin ansetzt ( ca 10 Tage), drohe Einlagerungskosten und Verzinsung in Höhe des Zinssatzes der Bundesbank an. Ersatzweise Lieferung durch eine Spedition. Dein Problem bei der Spedition wird sein, dass Du die Kosten verauslagen musst. Ob Du die dann jemals wieder bekommst, sei dahingestellt.
Aber bedenke, glauben ist nicht wissen.
Gruß
ulrichms
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