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Mutter vor Genehmigung des Pflegegeldes verstorben

 
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Jadawin
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Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 14:30    Titel: Mutter vor Genehmigung des Pflegegeldes verstorben Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Mutter war ab Juni 2005 ein Pflegefall, blind, gehbehindert, Dialysepatientin. Das Pflegegeld wurde beantragt, aber sowas dauert natuerlich seine Zeit und bevor alles bearbeitet war, kam meine Mutter ins Krankenhaus und ist dann an den Folgen eines Darmdurchbruchs Mitte Oktober gestorben.

Meine Schwester hat sie die ganze Zeit ueber gepflegt, gewaschen, geputzt, fuer sie gekocht, war einkaufen usw.

Da meine Mutter durch die lange Krankheit verschuldet war, haben meine Schwester und ich das Erbe abgelehnt, nachdem wir alles in Sachen Wohnungsaufloesung und Beerdigung geregelt hatten.

Nun kam ein Anruf der Pflegekasse und die Frage nach einem Erbschein. Den haben wir natuerlich nicht, aber es sind noch Rechnungen offen wegen der Beerdigung und das Konto meiner Mutter ist ueberzogen. Das Geld der Pflegekasse war unsererseits nun dazu gedacht, dies auszugleichen.

Meine Frage nun: Was ist mit dem Anspruch auf das Pflegegeld geschehen, der ja entstand, als meine Mutter noch lebte - und welches zu diesem Zeitpunkt fuer meine Schwester gedacht war als Ausgleich fuer ihren enormen Pflegeaufwand? Muss die Pflegekasse das Geld auszahlen? Z.b. auf das Konto meiner Mutter (auf das wir keinen Zugriff mehr haben, die Bank wird jedoch Beerdigungskosten begleichen, wenn entsprechend Geld eingeht). Oder doch an meine Schwester? Oder gar nicht?
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BeitragVerfasst am: 01.12.05, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Normalfall bekommt man das Pflegegeld ab Antragstag nachbezahlt, falls eine Genehmigung vorliegt...

<Ich gehe mal davon aus, dass die Schwester als Pflegerin angegeben war und auch die eventl. Rentenbeiträge bezahlt bekommt..

Vielleicht konnt Ihr Euch mit der Pflegekasse in verbindung setzen und mal nachfragen ob ein Totenschein genügt ???

Das Pflegegeld kommt -wenn nicht anders vereinbart- auf das Konto der Pflegebedürftigen. Also nehme ich an, dass es in den Nachlass fällt. Ihr könnt euch desbzgl. unter Euch einigen.

mfr Gr

Vergessen: wir haben - in sofern ich mich erinnern kann- nur einen Totenschein schicken müssen.1000% sicher bin ich mir nicht, denn es ist schon wieder 2 1/2 J her als die Schwiegermutter verstarb. Bezahlt wurde das Pflegegeld bis zum Todestag..

Also nochmals, rufe einfach bei der Pflegekasse nach und erkläre die Sache..

Ich spreche nur aus Erfahrung. Falls jemand sich besser auskennt, bitte ich um Korrektur...
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