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Ich habe mir von meinen Eltern vor ca. 1 monat 800 Euro geliehen da mein Bafoeg abegsetzt wurde um die erste Zeit über die Runden zu kommen. Danach habe ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt, die wollen aber einen Vertag sehen, damit sie wissen wie ich für meinen Lebensunterhalt sorgen kann, wenigsetns bis zum Ende des Jahres.
Jetzt die Frage: kann ich im Vertag schreiben:
§ 1 Darlehensbetrag, Darlehenszweck
Der Darlehensnehmer erhielt zum 1. November vom Darlehensgeber ein Darlehen in Höhe von 800 EUR zum Zweck der Finanzierung des Lebensunterhalts.
wenn das Datum der Unterschriften dann einen Monat später sind? Meine Sachbearbeiterin weiss schon das ich zu dem Zeitpunkt keinen Vertag habe. Wäre der Vertrag damit rechtskräftig?
Ausserdem - ich habe das Geld bar bekommen, es gab keine Überweisung und keinen Kontoasuzug mit dem ich das belegen kann, könnte das ein Problem sein?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 01.12.05, 11:35 Titel:
Ein Darlehensvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Wenn er mündlich zum 1. November geschlossen wurde, wurde er eben dann geschlossen.
Eine nachträgliche Schriftform dürfte den gleichen Beweiswert wie eine Bestätigung Deiner Eltern über das Bestehen des Vertrages haben.
Barzahlungen sind immer schwerer zu belegen als Überweisungen. Auch hier kann dann eben nur eine Bestätigung der Eltern vorgelegt werden.
Und von irgendwas müßtes Du ja auch leben. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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