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Verfasst am: 01.12.05, 19:23 Titel: Schadenfreiheitsklasse nach den TB sind wie zu behandeln?
Ein Autofahrer hat seit vier Jahren kein VOLLES KALENDERJAHR einen Kfz-Haftpflichtvertrag bei einer Gesellschaft. In Summe hatte er ein Fahrzeug 25 (!) vollendete Monate versichert. Zwei Jahre davon war das Versicherungsverhältnis über sechs Monate. Trotzdem stuft ihn die Versicherung nicht runter. Sie behauptet er müsse ein volles KJ versichert sein. Kann das richtig sein?
Wo kann man das überprüfen? Gleich bei der Schiedstelle? Die TB sind da nicht exakt genug.
Unglaublich ist: mit Vollendung eines KJ wäre der VN dann insgesamt 37 Monate Schadenfrei - ohne Herunterstufung!
Gerecht ist was anderes, oder?
Wie immer vielen Dank für Eure qualifizierten Einschätzungen.
Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden...
Das halte ich schon für exakt. Es bedeutet nämlich, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres! Erst wenn diese Voraussetzung vorliegt, erfolgt die Einstufung in die nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse.
Zuletzt bearbeitet von Rembrandt am 01.12.05, 20:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 02.12.05, 11:02 Titel:
Hi,
wenn ich mich nicht irre reicht es für die Rückstufung, wenn das Fahrzeug im Extremfall ein halbes Jahr + 1 Tag angemeldet war. Für den Rest des Jahres besteht dann ja eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Also zum 02.01. jeweils Fahrzeug zulassen und am 03.07. wieder abmelden.
Aber wozu gibbet Saisonkennzeichen?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 02.12.05, 11:43 Titel:
Früher hatte es mal eine Versicherung gegeben, die mit dem Versicherungsjahr geworben hatte. Hier mußte kein volles Kaleder- sondern es reichte ein Versicherungsjahr, um den Rabatt zu erhalten.
Verfasst am: 02.12.05, 12:44 Titel: Re: Schadenfreiheitsklasse nach den TB sind wie zu behandeln
Adamski hat folgendes geschrieben::
Ein Autofahrer hat seit vier Jahren kein VOLLES KALENDERJAHR einen Kfz-Haftpflichtvertrag bei einer Gesellschaft. In Summe hatte er ein Fahrzeug 25 (!) vollendete Monate versichert. Zwei Jahre davon war das Versicherungsverhältnis über sechs Monate. Trotzdem stuft ihn die Versicherung nicht runter. Sie behauptet er müsse ein volles KJ versichert sein. Kann das richtig sein?
Wo kann man das überprüfen? Gleich bei der Schiedstelle? Die TB sind da nicht exakt genug.
Unglaublich ist: mit Vollendung eines KJ wäre der VN dann insgesamt 37 Monate Schadenfrei - ohne Herunterstufung!
Gerecht ist was anderes, oder?
Wie immer vielen Dank für Eure qualifizierten Einschätzungen.
Adamski
Also ich kenn´ das auch so, daß man nur 6 Monate im Kalenderjahr versichert sein muß, damit man im Folgejahr, Schadenfreiheit vorausgesetzt, in der SF-Klasse hochgestuft werden kann.
Einfach nochmal die Tarifbestimmungen lesen, es würde mich wundern, wenn es eine Kfz-Versicherung gibt, die es nicht so handhabt...
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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