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Was darf ich abrechnen?

 
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Mark Herzog
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 08:05    Titel: Was darf ich abrechnen? Antworten mit Zitat

Mein Freund ist KEIN Rechtsanwalt. Dennoch hat er seine alten Eltern in einem Rechtsstreit vor dem hiesigen Amtsgericht erfolgreich vertreten. Der Gegener hatte einen Anwalt. Es ging um Mietschulden. Nun, da er den Prozess gewonnen habt, würde er gerne wissen, was er abrechnen darf?
Er hat einen mehrseitigen Schriftsatz verfasst, Mahnbescheidanträge ausgefüllt, Zustellungen veranlasst und war bei der mündlichen Verhandlung. Für letzteres hater unbezahlten Urlaub genommen.
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 08:55    Titel: Re: Was darf ich abrechnen? Antworten mit Zitat

Mark Herzog hat folgendes geschrieben::
würde er gerne wissen, was er abrechnen darf?
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Mark Herzog
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 09:01    Titel: Re: Was darf ich abrechnen? Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::
Mark Herzog hat folgendes geschrieben::
würde er gerne wissen, was er abrechnen darf?


Genau das ist seine Frage. Ein Anwalt kann nach BRAGO abrechnen. Was kann er als NICHT-Anwalt abrechnen, wo er selbst nicht der Kläger war?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 10:20    Titel: Re: Was darf ich abrechnen? Antworten mit Zitat

Mark Herzog hat folgendes geschrieben::
Ein Anwalt kann nach BRAGO abrechnen.


Nach RVG. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 10:24    Titel: Re: Was darf ich abrechnen? Antworten mit Zitat

Mark Herzog hat folgendes geschrieben::
würde er gerne wissen, was er abrechnen darf?

Mark Herzog(Überschrift) hat folgendes geschrieben::
Was darf ich abrechnen?

Winken
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 14:03    Titel: Abrechnen Antworten mit Zitat

Ich würde die Kosten abrechnen, die tatsächlich entstanden sind. Zeitaufwand, Telefon- und andere Auslagen, Fahrtkosten und was alles. Rechnen Sie um, was er verdient und das dann pro 45 Minuten = 1 Stunde. Dann schauen Sie nach bei

Gerichtskostengesetz (GKG)
Prozessrisikorechner des Anwalts
Anwaltskosten und Gerichtskosten

vielleicht ist da noch was dabei, was für Sie von Interesse ist.

Cool ....
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sollten Sie tatsächlich was kriegen, fände ich eine Spende an das FDR durchaus angemessen. Schließlich dürfte hier ein Großteil der Arbeit gemacht worden sein. Mr. Green
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tatsächlich angefallene Schreib- und Portokosten.
Reisekosten zum Termin.
Verdienstausfall für die Teilnahme am Termin (max. 17,- € pro Stunde).

Außergerichtlich angefallener Zeitaufwand kann nicht angesetzt werden.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 14:50    Titel: Re: Abrechnen Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::

Gerichtskostengesetz (GKG)
Prozessrisikorechner des Anwalts
Anwaltskosten und Gerichtskosten



Eher dürfte das JVEG die richtige Baustelle sein.
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13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

lljk hat folgendes geschrieben::
Tatsächlich angefallene Schreib- und Portokosten.
Reisekosten zum Termin.
Verdienstausfall für die Teilnahme am Termin (max. 17,- € pro Stunde).

Außergerichtlich angefallener Zeitaufwand kann nicht angesetzt werden.


Der Meinung kann man sich nur anschließen.
Eine nicht anwaltlich vertretene Partei kann nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abrechnen, die sich in aller Regel auf Portokosten und Fahrtkosten für die Terminswahrnehmung beschränken dürften. Es ist schon lange ausgepaukt,. dass eine Privatpartei, gleich ob sie selbst Schriftsätze verfasst oder sich eines Gehilfen bedient, für Zeit- und Arbeitsaufwand eine Vergütung nicht verlangen kann. Die älteste mir geläufige Entscheidung zu dieser Sachlage datiert bereits aus 1969.

_________________
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Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Mark Herzog
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
lljk hat folgendes geschrieben::
Tatsächlich angefallene Schreib- und Portokosten.
Reisekosten zum Termin.
Verdienstausfall für die Teilnahme am Termin (max. 17,- € pro Stunde).

Außergerichtlich angefallener Zeitaufwand kann nicht angesetzt werden.


Der Meinung kann man sich nur anschließen.
Eine nicht anwaltlich vertretene Partei kann nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abrechnen, die sich in aller Regel auf Portokosten und Fahrtkosten für die Terminswahrnehmung beschränken dürften. Es ist schon lange ausgepaukt,. dass eine Privatpartei, gleich ob sie selbst Schriftsätze verfasst oder sich eines Gehilfen bedient, für Zeit- und Arbeitsaufwand eine Vergütung nicht verlangen kann. Die älteste mir geläufige Entscheidung zu dieser Sachlage datiert bereits aus 1969.


Unglaublich! Der Gegner profitiert also davon, dass die alten Leutchen sich einen Anwalt nicht leisten konnten oder wollten weil der Nichtanwalt sie zwar erfolgreich vertreten hat, aber insbesondere seinen unbezahlten Urlaub nicht einmal in Rechnung stellen kann?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Unglaublich! Der Gegner profitiert also davon, dass die alten Leutchen sich einen Anwalt nicht leisten konnten oder wollten weil der Nichtanwalt sie zwar erfolgreich vertreten hat, aber insbesondere seinen unbezahlten Urlaub nicht einmal in Rechnung stellen kann?


Ja aber, da kann doch der Gegner nichts dafür??
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür sind die Anwälte ja da - damit andere sich keinen Urlaub nehmen müssen. Winken
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