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Verfasst am: 01.12.05, 19:18 Titel: Riester-Rente: Konstant, ansteigend oder gar sinkend?
Sehr geehrte Damen und Herren!
Für die Zertifizierung als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt gilt u.a. folgende Voraussetzung, Zitat: "Die Leistungen müssen während der gesamten Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen."
In der Praxis gestaltet es sich i.d.R. so, dass der Versicherer eine lebenslange Leibrente in gleichbleibender Höhe garantiert. Die voraussichtlichen jährlichen Steigerungen, resultieren aus den nicht garantierten prognostizierten Überschüssen. D.h. im "worst case" werden keine Überschüsse erwirtschaftet und der Rentenbezieher erhält regelmäßig einen konstanten Betrag, dessen reale Kaufkraft, unter Berücksichtigung einer "normalen" Inflationsrate, stetig sinkt.
Frage:
Angenommen, zu Anfang der Rentenbezugszeit wird eine monatliche Rente ausbezahlt, deren Höhe jährlich ansteigt (also inkl. nicht garantierter Überschüsse), weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen es erlauben. Nach einigen Jahren verschlechtern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Bsp.:
Rentenhöhe garantiert: 100 Euro
Rentenhöhe inkl. Überschüsse im ersten Jahr: 150 Euro
Werden im zweiten Jahr geringere Überschüsse erwirtschaftet, darf sie auf 100 Euro (also auf das garantierte Mindestmaß) gesenkt werden oder muss die Rente trotzdem wenigstens in der bisher erreichten Höhe von 150 Euro gezahlt werden, da sich ihre Höhe sonst "vermindern" würde?
Konkret:
Bezieht sich die Bedingung "gleich bleiben oder steigen" nur auf die garantierte Höhe oder auch auf die Höhe einer Rente, die bisher inkl. Überschüsse über der garantierten Höhe lag?
Ich bedanke mich herzlichst für jeden Hinweis im voraus!
zur Gegenfrage:
Der Versicherer kann höchstens in engen Grenzen darüber bestimmen, wie er erzielte Überschüsse verteilt, sprich wieviel davon seinen Kunden zugute kommt (Mindestanteil heute: 90%) und wie er den Rest anlegt.
Es ist die Frage, wie genau die Zertifizierungsvoraussetzung bzgl. des "gleich bleibend oder steigend" zu verstehen ist.
Nach meinem Verständnis gibt es zwei mögliche Varianten:
Variante A): Es gilt lediglich, dass die garantierte Rente nicht sinken darf. Dann ist der Anbieter in jedem Fall auf der sicheren Seite und der Rentenbezieher kann nach Jahren des dynamischen Rentenbezuges jederzeit auf die garantierte Rente "zurückgesetzt" werden.
Variante B): Auch eine Rente, die inkl. Überschüsse bereits angestiegen ist, darf in Folgejahren nicht wieder unter diesen Betrag abgesenkt werden. Dies würde dem Rentenbezieher eine größere Sicherheit bzgl. seiner Finanzplanung erlauben. Der Anbieter hingegen müsste sehr genau schauen, dass er erwirtschaftete Überschüsse weiter sicher anlegt, damit er weiter das bereits erreichte Niveau garantieren kann.
?
zum Nachtrag:
Das ist richtig, Überschüsse können nicht garantiert werden.
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