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Brandstifter nicht ermittelt - zahlt Gebäudeversicherung?

 
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Mueseli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 20:47    Titel: Brandstifter nicht ermittelt - zahlt Gebäudeversicherung? Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen, dass Nachbarhaus brennt ab und der Brand greift auf zwei andere und das eigene Haus über. Mal angenommen, die Kripo kann zwar einwandfrei nachweisen, dass die Ursache Brandstiftung war, aber nicht wer den Brand gelegt hat.
Obwohl der Besitzer des Nachbarhauses bereits wegen Brandstiftung verurteilt wurde, das Haus nicht bewohnt, Privatinsolvenz angemeldet hat und nicht unbedingt den Eindruck erweckt als könnte er die Folgen seines Handelns in vollem Umfang einschätzen. Die Ermittlungen werden eingestellt, da ihm die Brandstiftung nicht nachgewiesen werden kann. Kann ja trotz der Vorgeschichte auch einfach Pech gewesen sein. Was wird die Gebäudeversicherung des mögl. Brandstifters tun? Wird sie zahlen, da die Kripo den Täter nicht feststellen konnte? Was passiert mit dem Grundstück? Falls der mögliche Brandstifter in dieser Situation den Nachbarn, deren Haus immerhin nur noch zu Hälfte steht, sein Grundstück verkauft - was bedeutet das für die Gebäudeversicherung?
bin gespannt
Mueseli
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gebäudeversicherung wird die Auszahlung so lange zurückhalten, wie die Staatsanwaltschaft wegen Brandstiftung "gegen Unbekannt" ermittelt. Es könnte ja immer noch sein, dass der VN selbst der Brandstifter war.
Sobald die Ermttlungan abgeschlossen bzw. eingestellt sind oder sobald feststeht, dass der VN selbst keinesfalls der Brandstifter war, steht der Auszahlung nichts mehr im Wege.

Aber hierbei ist zu berücksichtigen: viele Gebäude sind finanziert oder zumidest mit einer Hypothek/Grundschuld belastet. Hier darf der Versicherer erst dann an den VN auszahlen, wenn die Bank vorher ihre Zustimmung dazu gegeben hat.

Und nochwas ist zu beachten: zunächst hat de VN nur Anspruch auf die Zeitwertentschädigung. Die Neuwertentschädigung wird erst dann ausgezahlt, wenn feststeht, dass das Gebäude auch wieder aufgebaut wird.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 09:45    Titel: Re: Brandstifter nicht ermittelt - zahlt Gebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Mueseli hat folgendes geschrieben::
Falls der mögliche Brandstifter in dieser Situation den Nachbarn, deren Haus immerhin nur noch zu Hälfte steht, sein Grundstück verkauft - was bedeutet das für die Gebäudeversicherung?
bin gespannt
Mueseli


den Satz hab ich nicht begriffen. da kann ich keine Antwort drauf geben.
_________________
Grüße, Mogli
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