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Verfasst am: 03.12.05, 12:39 Titel: Direktversicherung und neues BetrAVG
Hallo,
habe folgendes Problem. Habe eine Direktverschierung 1.1.2000 abgeschlossen und bin eigentlich auch ganz zufrieden mit der Verischerung. Nun bin ich die letzten 3 Jahre in den USA taetig (Auslandseinsatz) und habe die Versicherung selbst bezahlt. Nun komme ich per 1.1.2006 wieder nach D zurueck und wollte meine Verischerung wieder auf meinen Arbeitgeber uebertragen. Diese4r ANtrag wurde abgelehnt von meiner Verischerung mit dem Verweiss auf BetrAVG $ 4 (3) => max 1 Jahr zeit.
Da BetrAVG neu ist wuerde ich sagen erster Ansatz ist "Vertauenschutz" sowie wie
§ 30b des BetrAVG's
§ 4 Abs. 3 gilt nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurden.
Was meint Ihr ? Errfolgsschancen ?
danke
Juergen
Aussichten schlecht, da du einen privaten Vertrag umwandeln willst und die Dauer überschritten wurde. (ehem. DV-PV)
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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