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A hat seine PKV auf Anwartschaft gestellt, weil er vorübergehend versicherungspflichtig geworden ist.
Seine Beweggründe sind klar, er ist schon lange Mitglied und wird einen derart günstigen Tarif nicht wiederbekommen. Womöglich bekommt er gar keinen mehr, da er diverse Krankheiten hat, er ist bereits 40.
Deshalb hat er sich auch für eine Anwartschaft entschieden, die dynamisch ist, also so erhöht wird, dass er weiter Rückstellungen etc. bildet.
Es sind zwei Anwartschaften, die eine für den Basistarif, die andere für stationäre Behandlung.
Der Beitrag für die PKV, Tarfif Basis, lag bei 196 € / Monat, die genannte Anwartschaft kostete A im letzten Jahr 26 € / Monat. Für stationäre Behandlungen fielen aktiv 76 Euro an, die Anwartschaft kostet 22 Euro.
Jetzt kommt´s dick:
Der Beitrag der Anwartschaft (Basistarif) wird A zum nächsten Jahr um über 100% erhöht, nämlich auf 55 Euro.
Stabil blieb hingegen der Beitrag für die aktive Versicherung!
(Stabil blieben auch die Anwartschaft für stationäre Behandlung sowie für den entsprechenden aktiven Tarif.)
A denkt, das könne nicht sein und ruft den Versicherer an.
Der erklärt zunächst, die Kosten seien explodiert, daher die Erhöhung. Als A nachhakt, erhält er die Auskunft, nunja, der Beitrag für den aktiven Versicherungsschutz sei stabil geblieben. Es seien nicht die Kosten explodiert, vielmehr sei es das Risiko im BEreich der Anwartschaften. Die Menschen könnten ja bei Wiedereintritt Krankheiten haben, die sie vorher nicht gehabt hätten und seien dafür versichert.
A meint nun, die Entkopplung von aktivem Tarif und Anwartschaftstarif ginge nicht an und verlangt Zahlen. Die VErsicheru ng wiegelt ab, das sei alles genehmigt und somit in Ordnung.
Ist es legitim, ein und den selben Tarif (Anwartschaft und aktiven Schutz) zu entkoppeln?
Wenn ja: Welche Möglichkeiten hat A um die Plausibilität zu prüfen?
Man bedenke: Di Anwartschaft für den Krankenhaustarif blieb stabil. Es ist zwar möglich, dass mehr Menschen diese Anwartschaft in Anspruch genommen haben und den Basistarif aktiv ließen (umgekehrt ist das nicht möglich), aber eine Risikoverdopplung im einen Fall und eine Konstanz im anderen erscheint A höchst suspekt.
Auch denkt er: Wenn die Entkopplung tatsächlich möglich wäre, nehmen wir an, ich sei der EINZIGE, der die Anwartschaft (Basis) hat, dann wäre ja ich die BAsis der Risikokalkulation! Dann wird es sich nächstes Jahr vervierfachen usw., hätte mich der VErsicherer auf diesen Umstand bei der Umstellung nicht aufmerksam machen müssen. (A möchte ggf. wenigstens die Anwartschaftsbeiträge erstattet bekommen und die Anwartschaft kündigen.)
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 30.11.05, 13:07 Titel:
Hi,
die wesentliche Frage ist doch eine andere:
wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit für A wieder einen Wechsel in die PKV geben und wie sind die sonstigen Lebensumstände wie z.B. Familienplanung, Vermögenssituation etc. ?
Nur dann ist eine Anwartschaft und eine PKV sinnvoll.
Mir ist nicht bekannt, daß Anwartschaftsbeiträge in so einem Fall erstattet werden können.
Verfasst am: 03.12.05, 17:03 Titel: Old Shatterhand
Hallo, ist mir ja absolut nicht klar, wieso mir in diesem Forum, auch von einem FDR Mitglied, die Frage vorgegeben wird.
Ich stellte KEINE ökonomische Frage, sondern eine juristische, nämlich inwiefern die Kopplung bzw. Entkopplung von Beiträgen und Anwartschaftsbeiträgen korrekt ist.
Das wüsste ich gern bzw. diesbezüglich hätte ich gern eine Einschätzung.
Ob das ökonomisch sinnvoll ist, überlasse man bitte dem fiktiven A.
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