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Krankenversicherung bei Hausfrau/Mutter

 
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tedda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 21:17    Titel: Krankenversicherung bei Hausfrau/Mutter Antworten mit Zitat

Hallo, ich frage für eine Freundin: sie war arbeitslos, ist in der Zeit schwanger geworden und jetzt Mutter - das Arbeitslosengeld war sowieso am Ende, jetzt würde Hartz IV theoretisch greifen, praktisch aber nicht, da der Mann zuviel verdient. Wie muss sie sich jetzt krankenversichern? Und wie hoch ist dann eigentlich der Beitrag - nach welchem Gehalt / Einkommen richtet sich das? Wenn sie sich bei ihrem Mann mitversichern würde (privat), würde das so um die 500 Euro im Monat kosten. Ist sie eigentlich auch rentenversicherungspflichtig als Hausfrau? Und wenn ja, wie wird denn da der Beitrag berechnet? Vielen Dank vorab für alle Antworten.
Tedda
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Hausfrau ist nicht rentenversicherungspflichtig.

Wenn die private Krankenversicherung zu teuer ist, kann Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse nachfragen. Dort gibt es feste Beiträge für Hausfrauen. Ob sie allerdings dort aufgenommen wird, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sofern die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung in der GKV erfüllt sind, würden sich die Beiträge der Ehefrau nach dem halben Einkommen des Ehemannes berechnen.
Je nach dem, wieviel der Mann verdient, könnte das Kind in der GKV beitragsfrei mitversichert werden, wenn der Mann jedoch mehr als 3.900 € verdient, ist eine Familienversicherung für das Kind so gut wie ausgeschlossen.
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