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Betreuerin wird nicht akzeptiert....

 
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10mbit
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 17:15    Titel: Betreuerin wird nicht akzeptiert.... Antworten mit Zitat

Hallo

bin soeben auf euer Forum gestoßen und hoffe Ihr könnt mir auch helfen...

Meine Mutter kümmert sich schon seid ca. 1 Jahr um Ihre Freundinn.

Die Freundin ( Person A ) ist durch einen schicksalschlag abgestürzt ( Wohnung verdreckt, keine Post geöffnet etc. ), nun wohnt Sie neben meinen Eltern und wird geflegt.

Dadurch das Sie Monate keine Post geöffnet hat, keine Rechnung bezahlt hat, wurde Ihr eine Betreuerin von Gericht gestellt.

Person A möchte die Betreuerin ( fürs Finanzielle und Gesundheit ) nicht akzeptieren und möchte das meine Mutter Sie betreut, da Sie sich lange kennen und Sie nur Ihr vertraut.
Konto wurde eingefroren zur Zeit bezahlt meine Mutter anfallende Rechnungen, da Person A nicht nachgeben will und nix mit der Betreuerin zu tun haben möchte, da Sie sagt wenn Sie 1 mal nachgibt bedeutet es das Sie die Betreuung akzeptiert.

Sie möchte auch ihr Testament schreiben, wobei niemand weiß ob es den gültig wäre wenn Sie eine Betreung hat.

Sie ist nicht entmündigt, was muß Person A zum Notar ?

Soweit ich mal gelesen habe, darf man sich doch seinen Betreuer aussuchen ist das richtig ?

Was kann Person A machen um so zu leben wie sie es möchte und von den betreut werden von dem Sie möchte.

Meine sicht der dinge ist, Person A hat eine Betreuung benötig zu der Zeit in der Sie alleine gewohnt ( verdreckt etc. ) hat, nun gehts ihr viel besser und Sie fühlt sich wohl und umsorgt.

Kann Sie jetzt noch eine Vorsogevollmacht geben ?

Ich hoffe ich habe nix wichtiges vergessen.
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 22:47    Titel: ohne Antworten mit Zitat

hallo,

hinsichtlich der Vorsorgevollmacht und des Testaments mögen andere antworten, leider ist meine Zeit etwas knapp.

Die Auswahl des Betreuers ist nach der Schilderung schief gegangen, warum ist relativ zweitrangig, das kann passieren.

Ich würde dem Amtsgericht den Sachverhalt schrifltich schildern und um einen Betreuerwechsel bitten. Die Chancen halte ich allerdings für gering, wenn die Betreuung erst relativ kurze Zeit (unter 1 Jahr) besteht. Bei Ablehnung würde ich es nach einem Jahr erneut versuchen.

Manchmal entstehen solche Situationen, wenn die Betreute selbst keinen Menschen benennen kann, der die Betreuung übernehmen will. Mitunter findet sich später doch noch jemand, aber dann ist der Betreuer schon eingesetzt. Das habe ich bei meinen ehrenamtlichen Betreuungen auch schon erlebt.

Gruss

Andreas
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

"BGB § 1896
(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden."

Gilt so in der Fassung ab 01.07.2005
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