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Kreditvertrag - Nichteinhaltung der Vereinbung seitens Bank?

 
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Kuesschen76
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 13:16    Titel: Kreditvertrag - Nichteinhaltung der Vereinbung seitens Bank? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:
Bei einer Bank im Sommer 2003 wurde ein Kreditvertrag abgeschlossen. In diesem ist definiert, dass am Ende des Monats (am letzen Tag im Monats), die Kreditschuld und Tilgung fällig ist (es wird von der Bank abgebucht). (am letzten Werktag im Monat ist hier normalerweise auch eine Deckung garantiert).
In diesem Jahr ist mittlerweile 3 Mal von der Bank vor dieser Fälligkeit Geld eingezogen worden
Beispiel: Im Oktober ist der letzte Banktag der 31.10. an dem auch Geld auf dem Konto eingeht. Die Bank hat allerdings am 28.10 schon die Forderung eingezogen (auch Valuta). Wegen Unterdeckung ist der Betrag zurückgebucht worden (das Konto hat keinen Dispo). Daraufhin hin ist, nachdem ähnliche Fälle (2) schon zweimal telefonisch mit dem Kundenberater ausgiebigst durchdiskutiert wurden, schriftlich Einspruch eingelegt worden und die Abbuchungsgenehmigung entzogen worden. Allerdings hat die Bank in diesem Monat wieder abgebucht. Das kuriose daran ist, dass sonst auch manchmal nachgelagert belastet wird (also auch mal am 03. oder 04. des Nachfolgemonats belastet worden war.
Bislang hat die Bank keine Stellung auf das oben genannte Schreiben bezogen, Mittlerweile hat man allerdings zumindest die Gebühren erstattet.

Die Fragen zum Fall nun:
1. Wird hier der Vertrag durch die Bank gebrochen?
2. Liegt in diesem Falle die Möglichkeit vor eine Sonderkündigung geltend zu machen? (Dann würde ich nämlich die Bank wechseln)
3. Ist bei Kreditgeschäften die Rücknahme der Abbuchungserlaubnis möglich (der Berater meint: geht nicht, allerdings sollte jede Abbuchungserlaubnis entzogen werden können, oder)?
4. Deckt solche Fälle eine Vertragsrechtschutz ab?!

Vielen Dank für Eure Meinungen und Hilfe Winken
Grüße
Kuesschen


Zuletzt bearbeitet von Kuesschen76 am 05.12.05, 21:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 14:44    Titel: Re: Kreditvertrag - Nichteinhaltung der Vereinbung seitens B Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte Forenregeln beachten und den Beitrag umformulieren. Wir wollen hier ja keine Rechtsberatung betreiben.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte sein, daß der Buchungstag für die Bank der 30. jeden Monats ist. Bei mir ist dies so. Daueraufträge werden z.B. nur am 15. oder 30. ausgeführt. Darlehnsraten sind am 30. fällig.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 12:07    Titel: Re: Kreditvertrag - Nichteinhaltung der Vereinbung seitens B Antworten mit Zitat

Kuesschen76 hat folgendes geschrieben::
Die Fragen zum Fall nun:
1. Wird hier der Vertrag durch die Bank gebrochen?

Das sehe ich erst einmal nicht so. Die Kreditrate ist normalerweise am Monatsende fällig (bitte mal die genaue Formulierung im Darlehensvertrag nachlesen). Banktechnisch hat jeder Monat 30 Tage und üblicherweise wird am letzten Bankarbeitstag eines Monats gebucht, die Rate des laufenden Monats also zum Beispiel am 28. mit Werstellung am 30.

Kuesschen76 hat folgendes geschrieben::
2. Liegt in diesem Falle die Möglichkeit vor eine Sonderkündigung geltend zu machen? (Dann würde ich nämlich die Bank wechseln)

Diese Möglichkeit sehe ich so erst einmal nicht.

Kuesschen76 hat folgendes geschrieben::
3. Ist bei Kreditgeschäften die Rücknahme der Abbuchungserlaubnis möglich (der Berater meint: geht nicht, allerdings sollte jede Abbuchungserlaubnis entzogen werden können, oder)?

Auch hier hängt es davon ab, was genau im Kreditvertrag vereinbart wurde. Die vertragliche Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugserlaubnis für ein inländisches Bankkonto (egal bei welcher Bank!) ist grundsätzlich zulässig. Existiert eine derartige vertragliche Vereinbarung nicht, können Sie die Einzugserlaubnis auch widerrufen und zum Beispiel einen Dauerauftrag einrichten. In so einem Fall wäre das Geld aber noch früher von Ihrem Konto weg, da Sie sicherstellen müssten, daß Ihre Zahlung den Kreditgeber auch spätestens am letzten Bankarbeitstag eines Monats erreicht. Im oben genannten Beispiel (letzter Bankarbeitstag 28.) müssten Sie das Geld spätestens am 27. überweisen (und die Wertstellung auf Ihrem Konto wäre dann ebenfalls der 27.).

Kuesschen76 hat folgendes geschrieben::
4. Deckt solche Fälle eine Vertragsrechtschutz ab?!

Ja, wobei Sie erst einmal selbst Ihre Verträge lesen sollten, bevor Sie mit ggfs. ungerechtfertigten Forderungen gegen Ihre Bank zu einem Anwalt rennen.
Weiterhin sollten Sie aufpassen, daß Ihnen die Bank nicht ggfs. als Retourkutsche einen "reindrückt" und zum Beispiel das Platzen der Lastschriften für die Kreditraten zum Anlaß nimmt, Ihre grundsätzliche Kreditwürdigkeit herabzustufen, sowohl hausintern als auch ggfs. über eine Meldung an die SCHUFA.
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