Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
muss die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten auch dann übernehmen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die ursprüngliche Ablehnung der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung nicht zutreffend war, weil die Rechtsschutzversicherung den Fall irrtümlich dem Mietrecht (nicht versichert) zugeordnet hat, was auch die Rechtsschutzversicherung zugibt und das Verfahren inzwischen verlorenen gegangen ist?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.