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Gesellschafter gegen Geschäftsführer

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 13:35    Titel: Gesellschafter gegen Geschäftsführer Antworten mit Zitat

Der Geschäftsführer einer GmbH least für die GmbH einen PKW.
Der Gesellschafter erfährt davon erst im nachhinein. Er ist nicht einverstanden. Welche Möglichkeiten hat er , dagegen vorzugehen?
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 15:18    Titel: Das kommt wohl auf den Vertrag an Antworten mit Zitat

Das ist so pauschal sicherlich nicht zu beantworten, dazu müsste man den Vertrag des Geschäftsführers lesen. Da wird ja seine Handlungsvollmacht benannt sein. Weißt Du was darüber?
Gruß
ulrichms
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Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

ja, es existiert kein Vertrag! jaja, immer diese Banausen ; )

gruss
tatomir
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja schon eine merkwürdige GmbH.

Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, das Leasen eines PKW gehört schon zu den Dingen, die ein Geschäftsführer machen darf. Somit hat der Gesellschafter keine Möglichkeit, dagegen etwas zu unternehmen. Er kann sich ja einen anderen Geschäftsführer suchen gehen.
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Aber als Gesellschafter muss man doch im Nachhinein die Möglichkeit haben, die Sache rückgängig zu machen, ohne dass man einen neuen GF braucht.
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 11:19    Titel: Hallo, hallo???? Antworten mit Zitat

Wenn ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer sich in so wichtigen Dingen nicht einig sind, so ist doch sicherlich eine Zusammenarbeit kaum möglich.... würde ich mal denken.
Im Übrigen sehe ich das genauso, der Geschäftsführer hat ja in jedem Falle eine Vollmacht, denn er soll ja die Geschäfte führen. Da werden so banale Dinge wie Autoleasing usw. sicherlich auch ohne Vertrag inbegriffen sein.
Was mich da noch interessiert: wie ist es denn möglich, ohne GV-Vertrag eine GmbH eintragen zu lassen? Geht das? Ich dachte, den muss man bei der Eintragung ins HR vorlegen!
Aber, Irren ist menschlich.
Gruß
ulrichms
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer, alles erlauben oder verbieten da zu bedarf es keinen Vertrag.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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