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Eidesstaatliche Versicherung

 
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Jacky288
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 11:25    Titel: Eidesstaatliche Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
könnt ihr mich ein bisschen über das Thema "Eidesstaatliche Versicherung" informieren? Was ist das denn? Was hat man dann für Verpslichtungen? Wie lange geht das? Stimmt es, dass man nie wieder sein eigenes Geld haben darf bzw. Besitz? Was muss man tun, damit man die Versicherung auflösen kann?
Wäre sehr nett, wenn ich mehr darüber erfahren könnte.

Gruß Jacky
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 12:05    Titel: Re: Eidesstaatliche Versicherung Antworten mit Zitat

Jacky288 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
könnt ihr mich ein bisschen über das Thema "Eidesstaatliche Versicherung" informieren? Was ist das denn? Was hat man dann für Verpslichtungen? Wie lange geht das? Stimmt es, dass man nie wieder sein eigenes Geld haben darf bzw. Besitz? Was muss man tun, damit man die Versicherung auflösen kann?
Wäre sehr nett, wenn ich mehr darüber erfahren könnte.

Gruß Jacky


Hallo.

Das ist keine Versicherung im Sinne eines Vertrages.

Da wird vom Schuldner an Eides Statt versichert, daß er nur die Vermögenswerte besitzt, die von ihm angegeben werden (Vermögensverzeichnis). Diese Aussage ist strafbewehrt, Falschaussage kann (wird) mit Freiheitsstrafe belegt werden. Man wird dann im Register des Amtsgerichtes geführt, daß man die EV abgelegt hat. M. E. wird dort auch verzeichnet, wie hoch das Vermögen in diesem Zeitpunkt war. Die EV dürfte 3 Jahre gelten, innerhalb dieser Zeit muß keine neue abgelegt werden, man kann sich dann also immer auf die bereits abgelegte berufen.

Quatsch ist, daß man dann nie wieder eigenes Geld / eigenen Besitz haben darf. Wer erzählt denn so etwas?

MfG

Ronald
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Jacky288
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hab das gehört, dass man kein eigenes Vermögen mehr besitzen darf und dass man dann in der Schufa steht. Und was ist, wenn das Gericht wegen einer hohen nicht bezahlten Rechnung nach 3 Jahren verlangt, dass man nochmals eine Eidesstaatliche Versicherung ablegt? Muss man in diesem 3 Jahren irgendwas Wichtiges beachten? Das ist doch das gleiche wie Private Insolvenz oder?
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EasyGuy
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

Jacky288 hat folgendes geschrieben::
Hab das gehört, dass man kein eigenes Vermögen mehr besitzen darf und dass man dann in der Schufa steht. Und was ist, wenn das Gericht wegen einer hohen nicht bezahlten Rechnung nach 3 Jahren verlangt, dass man nochmals eine Eidesstaatliche Versicherung ablegt? Muss man in diesem 3 Jahren irgendwas Wichtiges beachten? Das ist doch das gleiche wie Private Insolvenz oder?

Du vermischt da zwei verschieden Sachen und was Du da gehört hast ist falsch. Ich würde mal vorschlagen bei Google entsprechend danach zu suchen.
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Jacky288
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

hab doch bei google geschaut und dann bin ich durch google hier gelandet !!
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EasyGuy
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Jacky288 hat folgendes geschrieben::
hab doch bei google geschaut und dann bin ich durch google hier gelandet !!

Wenn man immer das erste Ergbnis nehmen muss, dabei gibt es viel mehr Treffer.

Also versuche nochmal "Eidesstattliche Versicherung" und "Privatinsolvenz".
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