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Was genau ist eine " ungenehmigte Kontoüberziehung &qu

 
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 13:04    Titel: Was genau ist eine " ungenehmigte Kontoüberziehung &qu Antworten mit Zitat

Erst mal Grüß Gott an Alle ,

Was genau ist unter einer " ungenehmigter Kontoüberziehung" zu verstehen ?

Bestehen beispielsweise zwei Konten „A“ und „B“ ,
Konto A ist mit einem Kontokorrent über 25.000.- ausgestattet.
Auf Konto A sind die Eingänge , auf Konto B die Ausgänge.
Monatlich wird per Dauerauftrag ein Betrag von „A“ auf Konto B überwiesen.
Kurzfristig kann es zu Überziehungen auf Konto „B“ kommen .
Konto „B“ hat entweder keinen Kontokorrentrahmen oder nur einen sehr
geringen z. B . 2.000.-
Es besteht keine Vereinbarung , dass Konto „B“ auf Guthabenbasis
geführt werden muss.

Ist dies Konto B betreffend eine „ungenehmigte Überziehung“ ?

Muss diese Praxis von der Bank beanstandet werden ?

Wenn dies dauernd oder häufig der Fall ist , wird es dann
zur stillschweigenden Duldung ?

Wenn das Gesamtlimit nicht überschritten wird also Konto „A“ - 15.000
Konto „B“ - 4.000.- , ist dann überhaupt eine Überziehung gegeben ?

Gibt es eine feststehende Definition ?

Für sachdienliche Hinweise wird ein Sehr glücklich vergeben
Vielen Dank
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 14:38    Titel: Re: Was genau ist eine " ungenehmigte Kontoüberziehung Antworten mit Zitat

Hallo,

bankschaden hat folgendes geschrieben::
Was genau ist unter einer " ungenehmigter Kontoüberziehung" zu verstehen ?


Zwischen Kunde und Bank besteht eine Vereinbarung, in welcher Höhe ein Konto überzogen werden darf. Wird diese Grenze überschritten ist es eine ungenehmigte Kontoüberziehung.

bankschaden hat folgendes geschrieben::
Es besteht keine Vereinbarung , dass Konto „B“ auf Guthabenbasis geführt werden muss.


Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist das Konto auf Guthabenbasis zu führen. Jeder Cent Überziehung ist dann ungenehmigt.

bankschaden hat folgendes geschrieben::

Bestehen beispielsweise zwei Konten „A“ und „B“ ,
Konto A ist mit einem Kontokorrent über 25.000.- ausgestattet.
Auf Konto A sind die Eingänge , auf Konto B die Ausgänge.
Monatlich wird per Dauerauftrag ein Betrag von „A“ auf Konto B überwiesen.
Kurzfristig kann es zu Überziehungen auf Konto „B“ kommen .
Konto „B“ hat entweder keinen Kontokorrentrahmen oder nur einen sehr
geringen z. B . 2.000.-
Ist dies Konto B betreffend eine „ungenehmigte Überziehung“ ?


Das Limit wird grundsätzlich pro Konto festgelegt. Wenn das Limit auf Konto B 2000 € ist, stellt ein Saldo von 2000,01 € eine ungenehmigte Überziehung dar. Unabhänig davon, ob auf anderen Konten Guthaben oder nicht ausgeschöpfte Linien bestehen.

Ausnahme: Die Bank kann mit dem Kunden vereinbaren, dass Kreditrahmen für mehrere Konten gelten. Hierbei kann auch die Anrechnung bestehender Guthaben vereinbart werden.

bankschaden hat folgendes geschrieben::

Muss diese Praxis von der Bank beanstandet werden ?


Nein! Die Bank darf ungenehmigte Überziehungen zulassen und wird dies auch meist tun, wenn entsprechende Guthaben vorhanden sind.

bankschaden hat folgendes geschrieben::

Wenn dies dauernd oder häufig der Fall ist , wird es dann
zur stillschweigenden Duldung ?


Nein! Die Bank darf/muss bei jeder Überziehung eine neue Entscheidung treffen.
Wenn aber dauerhaft Überziehungen beansprucht werden, wird die Bank keine Lust haben, jedesmal die Überziehung zu bearbeiten. Sie wird dann entweder eine höhere Linie anbieten oder die geschäftsbeziehung kündigen.

bankschaden hat folgendes geschrieben::

Wenn das Gesamtlimit nicht überschritten wird also Konto „A“ - 15.000
Konto „B“ - 4.000.- , ist dann überhaupt eine Überziehung gegeben ?


Wenn nicht explizit ein Rahmenkredit vereinbart ist, ist dies eine Überziehung.
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 16:16    Titel: Re ungenehmigte kontoüberziehung Antworten mit Zitat

Hallo Karsten11

VielenDank für die prompte Antwort.

Worin aber besteht dann der Unterschied zwischen
der geduldeten Kontoüberziehung, die ja auch teilweise
in den Geschäftsbedingen der Banken mit gesondertem Zins
aufgeführt wird,
und der ungenehmigten Kontoüberziehung.
Und wann wird aus der geduldeten eine ungenehmigte,
bzw. wie soll der Kunde das unterscheiden können.
Die Bank scheint ja an der geduldeten Überziehung ein verstärktes
Interesse zu haben ( höherer Zins),
kann also m.E. nicht so ohne weiteres eine ungenehmigte daraus machen.

MfG
Bankschaden
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine ungenehmigte Überziehung ist jede Überziehung über das vereinbarte Maß hinaus.

Die Bank kann diese Überziehung dulden (und dafür höhere Zinsen belasten) oder die Verfügungen zurückbuchen (Lastschriften, Schecks).

Geduldete Überziehungen führen zwar zu erhöhten Zinseinnahmen, aber zu deutlich mehr Arbeitsaufwand.

Vor allem aber sind ungenehmigte Überziehungen ein typisches Zeichen angespannter Liquidität und damit ein Frühindikator für Bonitätsprobleme
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 17:32    Titel: Re ungenehmigte überziehung Antworten mit Zitat

Hallo Karsten11


HHmmm

muss ich leider nochmal darauf zurückkommen.
Die Kosten für eine geduldete Überziehung werden wohl
durch die überhöhten Zinsen mehr als aufgehoben.
Außerdem besteht für viele Konten eine "interne Überziehungslinie",
womit zusätzlicher Arbeitsaufwand , wie Dispo - Prüfung sich
erledigen.
Eine kontinuierliche Überziehung über den Rahmen hinaus spricht
natürlich für Liquiditätsprobleme.
Die eigentliche Frage hier ist aber eine andere.
Nur durch die unterschiedlichen Valuten gerät das Konto "B" ins
Minus.
Das simple Übertragen der Ausgänge vom Konto "B" auf "A"
hätte dies ja schon bereinigt.
Das ist der Bank ja wohl sehr bewußt.
Somit ist m.E. dieses im Nachhinein als ungenehmigte
Überziehung zu bezeichnen, was vorher sehr gern geduldet wurde
rechtsmissbräuchlich.
Eine Bank wird dieses natürlich nicht so sehen( wollen) , ich möchte
ja auch wissen wie " man " bzw. die gängige Rechtslehre dies
sieht.
MfG
Bankschaden
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 17:51    Titel: Re: Re ungenehmigte überziehung Antworten mit Zitat

Hallo,

bankschaden hat folgendes geschrieben::
Die Kosten für eine geduldete Überziehung werden wohl
durch die überhöhten Zinsen mehr als aufgehoben.


Mag sein, mag auch nicht sein. Muß die Bank wissen.

bankschaden hat folgendes geschrieben::
Außerdem besteht für viele Konten eine "interne Überziehungslinie", womit zusätzlicher Arbeitsaufwand , wie Dispo - Prüfung sich
erledigen.


Ja, oder auch Bagatellgrenzen bis zu denen Verfügungen zugelassen werden. Aber: wie gesagt: muß die Bank wissen.

bankschaden hat folgendes geschrieben::
Nur durch die unterschiedlichen Valuten gerät das Konto "B" ins
Minus.


Verstehe ich nicht. Der Dauerauftrag von Konto A nach Konto B erfolgt Valutengleich?!

bankschaden hat folgendes geschrieben::
Das simple Übertragen der Ausgänge vom Konto "B" auf "A"
hätte dies ja schon bereinigt.


Nur darf die Bank nicht zwischen den Konten der Kunden hin und her buchen. Das muß der Kunde schon machen/beauftragen.

bankschaden hat folgendes geschrieben::
Ich möchte ja auch wissen wie " man " bzw. die gängige Rechtslehre dies sieht.


2 Juristen, 3 Meinungen
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 18:18    Titel: re ungenehmigte überziehung Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

... Valutengleich ?

Ausgaben werden z.B. zwischen 28. und 05. des Folgemonates
belastet (Miete, LV , KV etc ) - vom Konto "B"

Einkünfte auf Konto "A" gehen aber erst ca am 10 ten dort ein.
Dauerauftrag von Konto "A" auf Konto "B" am 15 ten.
Dadurch kurzfristige Überziehung auf Konto "B" , vor
Eingang des Dauerauftrages von Konto "A"
Keine Überziehung auf Konto "A"
Die Bank weiß das.
Es geht ja auch nur darum ob dieses bekannte geduldete Verhalten
ohne weiteres nachträglich von der Bank als ungenehmigt
bezeichnet werden kann.
Man hätte ja schließlich darauf aufmerksam machen können,
entweder den Zeitpunkt des Dauerauftrages zu ändern , oder die
Ausgaben ebenfalls von Konto "B" abbuchen zu lassen.


MfG
Bankschaden
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