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Verfasst am: 13.10.05, 17:12 Titel: GmbH nach englischem Recht
Kann das bitte einmal jemand näher erklären?
In einer Kleinstadt in Deutschland hat vor einem halben Jahr eine kleine Autowerkstatt mit zwei Angestellten neu eröffnet. Durch einen Blick ins Handelsregister erfuhr ich, daß sich die Werkstatt als eine GMBH nach englischen Recht (Private Company Limidet By Shares)bezeichnet, mit einem Stammkapital von 100.00 GBP und einem Hauptsitz in Birmingham. Nun kenne ich den Werkstattbesitzer und weiß, daß der nie und nimmer einen Hauptsitz in Birmingham hat. Mit welchen Tricks wird hier gearbeitet? Warum so ein geringes Stammkapital?
Solche ausländischen Gesellschaften mit inländischer Zweigniederlassung sind nach europäischem Recht zulässig. Die Gründung erfolgt durch bevollmächtigte Firmen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet und auch in diesem Forum unter dem Stichwort "Limited".
wenn die nötigen pflichten in uk erledigt werden und die ltd eine niederlassung in de im register eingetragen hat, sollte das ok sein. behandlung in de wohl dann wie gmbh.
auch wenn viele besitzstandswahrer es nicht mögen, die limited wird sich langsam aber sicher im geschäftsbereich verbreiten. schade, dass generell alles schlecht gemacht wird, anstatt sich vorausschauend darauf einzustellen und sein eignes geschäft damit
zu bereichern.
anwälte könnten sich im uk kundig tun, saubere kooperationen begründen und so lokal als ganz normales bürogeschäft hier arbeiten. damit kann dann wirklich den vielen windigen selfmade internet gründern das wasser abgegraben werden.
notare könnten sich beim companieshouse oder beim cro kundig tun und die in de nötigen bestätigungen ebenfalls vor ort in ihrem büro wesentlich effektiver fertigen.
das schafft kundenbindung und einige notare ziehen keine fresse mehr, wenn von ltd gesprochen wird.
iss nich so der schlaumeiertext, meist eigene langjährige erfahrung - nix für ungut
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