Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bankauskunft vor Erbauschlagung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bankauskunft vor Erbauschlagung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 16:36    Titel: Bankauskunft vor Erbauschlagung Antworten mit Zitat

Ein Bekannter hinterließ nach seinem Tod einen riesigen Schuldenberg.
Die Witwe findet in den persönlichen Unterlagen ihres Mannes keine Unterlagen über Bankgeschäfte, Kontoauszüge etc. Außer dem Hinweis, dass nicht unerhebliche Verbindlichkeiten existieren, bekommt Sie bei der Hausbank auch keine vernünftigen Auskünfte.
Die Bank verlangt die Vorlegung eines Erbscheins. Wenn aber die Witwe einen Erbschein beantragt, nimmt sie jedoch auch das Erbe verbindlich an. Und sie will ja erst prüfen, ob es sich lohnt, dass Erbe anzunehmen.
Aufgrund eines gefunden Darlehensvertrags einer weiteren Bank, kann sie nun erste Schätzungen über die Schuldenhöhe vornehmen.
Es gab keine Gütertrennung, die Witwe hat es aber versäumt, sich von ihrem Mann eine Kontovollmacht unterschreiben zu lassen.
Kann die Bank verpflichtet werden, alle Auskünfte über hinterlassenes Vermögen, Schulden, hinterlegte Versicherungen, weitere Bankverbindungen usw. ohne Erbschein zu geben? Reicht das Familienstammbuch?
Es müsste doch bei der Bank die Prüfung möglich sein, ob eine Erbausschlagung sinnvoll ist. Weiß jemand ggf. entsprechende Rechtsgrundlagen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 23:26    Titel: Re: Bankauskunft vor Erbauschlagung Antworten mit Zitat

UG hat folgendes geschrieben::
Es müsste doch bei der Bank die Prüfung möglich sein, ob eine Erbausschlagung sinnvoll ist.

Was erwarten Sie eigentlich von der Bank? Diese wird Sie doch nicht auch noch dabei unterstützen, daß Sie Ihr Erbe ausschlagen, wenn die Bank dadurch auf den hohen Verbindlichkeiten des Erblassers sitzen bleibt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 00:27    Titel: Bankauskunft vor Erbauschlagung Antworten mit Zitat

Ganz einfach, der Verstorbene hatte mehrere Bankkonten, die er jedoch vor seiner seiner Ehefrau verheimlichte. Außerdem hatte er nachweislich weitere Einnahmequellen. Weil er jedoch stets alle Kontoauszüge vernichtete, ist für die Erben nichts richtig nachvollziehbar. Die Hinterbliebenen könnten sich nur dann ein Bild von der tatsächlichen finanziellen Situation des Verstorbenen machen, wenn Sie Einblick in die Kontoauszüge bekommen, bzw. Saldenlisten von den Banken erhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Banken werden Sie erst etwas erfahren, wenn Sie einen Erbschein haben.
Könnten Sie es vielleicht mal über das Finanzamt versuchen? Bekannte hatten damit Glück, sie haben die Erbschaft dann nicht ausgeschlagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 02:45    Titel: Nachtrag Antworten mit Zitat

Wenn Ihnen die Banken bekannt sind, könnten Sie die Kontoauszüge der letzten Monate anfordern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 13:06    Titel: Re: Nachtrag Antworten mit Zitat

Hallo,

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Wenn Ihnen die Banken bekannt sind, könnten Sie die Kontoauszüge der letzten Monate anfordern.


Anfordern kann man. Allerdings wird die Bank ohne einen Nachweis, dass man der Erbe ist (z.B. Erbschein) keine Informationen geben können. Wäre auch noch schöner, dass jeder, der behauptet eventueller Erbe zu sein, die Kontoinfos erhalten kann.

Ob Verbindlichkeiten bestehen, lässt sich über eine Bankauskunft durch die eigene Hausbank ermitteln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 22:32    Titel: Re: Nachtrag Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Wenn Ihnen die Banken bekannt sind, könnten Sie die Kontoauszüge der letzten Monate anfordern.

Gut, aber auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie gesagt, Erbschein beantragen, heißt Erbe annehmen und sollte das Familienbuch nicht zunächst ausreichen?
Aber der Tip mit der eigenen Hausbank ist gut, könnte glatt von mir sein. Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.