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stef2 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06.12.05, 15:24 Titel: neue Mitgliedschaft KV |
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Hallo,
möchte folgendes Problem kurz schildern:
Person A (35 Jahre) war Beamter und krankenversichert. Er erkrankte vor 4 Jahren an einer psychischen Krankheit. Aufgrund der Krankheit kündigte er seinen Job und alle Versicherungen und lebte von da an 4 Jahre sehr zurückgezogen. Dieses Jahr wurde er aufgrund suicid in einer Psychatrie behandelt. Er wurde für dauerhaft krank geschrieben und bekommt eine geringe EU-Rente. Nachdem er entlassen wurde wird er jetzt weiter medizinisch betreut und muss Tabletten nehmen. Er möchte jetzt aber wieder ein geregeltes Leben führen.
Die GKV hat die Behandlung vorübergehend finanziert, will ihn jedoch nicht als Mitglied aufnehmen. Bedingung ist, das er erst gesund geschrieben werden muss. Erstens entscheidet das der Arzt und zweitens bekommt er dann keine Rente mehr und müsste zum Arbeitsamt. Auch eine PKV hat einen Mitgliedsantrag abgelehnt.
Gibt es unter diesen Umständen eine Möglichkeit wieder in ein KV einzutreten?
Kann jemand Tips geben?
Bin für alle Antworten sehr dankbar.
Gruß |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 06.12.05, 16:24 Titel: |
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Hallo
Wovon lebt der ehemalige Beamte momentan? Nur von der Erwerbsminderungsrente?
Ist der Herr verheiratet, wenn ja, wo ist die Ehefrau versichert? |
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stef2 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06.12.05, 16:51 Titel: |
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| Er lebt im Haus der Mutter (arbeitslos) und ist alleinstehend. Weitere Einkünfte / erspartes Vermögen o.ä. ist nicht vorhanden. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 06.12.05, 17:01 Titel: |
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Sofern der Herr keine Leistungen vom Arbeitsamt (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, etc.) erhält, sehe ich dann momentan keine Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Da die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft nicht gegeben ist. Eine Versicherungspflicht auf Grund der Rente wäre nur dann gegeben, wenn der Herr in den letzten Jahren zum Großteil in der GKV versichert gewesen wäre, da er jedoch Beamter war, gehe ich davon aus, dass er damals Beihilfe / PKV versichert war.
Zudem wunder ich mich, dass eine GKV die Kosten der Behandlung bisher übernommen hat. War dies sicher eine GKV oder war es das Sozialamt? Ansonsten würde mich interessieren, auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Kosten von der GKV übernommen worden sind.
Eine Mitgliedschaft in der GKV ist meines Erachtens auch dann nicht möglich, wenn der Herr wieder gesund ist, da er auch die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft nicht erfüllt. |
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stef2 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 07.12.05, 08:36 Titel: |
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Danke für die Infos.
Die Kostenübernahme wurde durch das Sozialamt geregelt. Bezahlt hat aber die GKV.
Zusätzliche Info: Person ist seit 20 Jahren schwerbehindert. Person A hat ca. 15 Jahre Beiträge bezahlt aus Arbeitverhältnis/Beamter. Die KV-Beiträge bei freiwilleger Mitgliedschaft könnten mit durch die Rente finanziert werden. Weitere Behandlungen können nicht selbst finanziert werden.
Ist die Grundlage für die Ablehnung der Zeitraum in der keine KV bestand?
Besteht die Möglichkeit durch ein Studium wieder in ein KV zu kommen? |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 07.12.05, 08:43 Titel: |
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Eine Krankenversicherungspflicht als Rentner besteht dann, wenn die Person in der 2. Hälfte der Erwerbsfähigkeit (zwischen 1. Aufnahme einer Erwerbsfähigkeit und Antrag auf Rente) zu 90 % in der GKV versichert war. Jedoch kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass ein Beamter in der GKV versichert war. Dies wäre zwar prinzipiell möglich, jedoch machen dies nur Exoten.
Die Kostenübernahme der GKV lief dann vermutlich über ein Betreuungsverhältnis, d.h. die GKV zahlt zunächst und erhält dann vom Sozialamt die Beiträge zurück. Evtl. kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden, dass weiterhin dieses Betreuungverhältnis aufrecht erhalten werden soll.
Eine freiwillige Mitgliedschaft muss jedoch an Vorerkrankungen anknüpfen, und diese liegen hier ja nicht vor, weshalb aus meiner Sicht eine freiwillige Mitgliedschaft ausgeschlossen ist.
Ggf. sollte man sich einfach mal von einer anderen Krankenkasse beraten lassen. |
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stef2 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 08.12.05, 09:05 Titel: |
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noch folgende Info (etwas genauer):
Person A war von Januar bis Juli Hartz4 und wurde automatisch bei der GKV versichert. Ab Juli läuft die EU-Rente. Die GKV hat im November rückwirkend zum Juli gekündigt. Im Juli war Person A schon krank geschrieben und ist es immer noch.
Gibt es aufgrund der Krankschreibung+Erwerbsunfähigkeit eine gesetzliche Grundlage Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen? Oder gilt hier auch die 90% Regelung? |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 08.12.05, 16:55 Titel: |
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Auch hier gilt die 90 % - Regelung.
Zudem ist eine freiwillige Versicherung nicht möglich, da die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, laut dieser hätte A die letzten 12 Monate vor dem Ende der Mitgliedschaft in der GKV versichert sein müssen. |
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