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Verfasst am: 04.12.05, 18:41 Titel: Glasschaden an Fensterscheibe in Mietwohnung
Es ist ein Glassschaden an einer Fensterscheibe in einer Mietwohnung aufgetreten
( Sprung) durch Anstoßen bei Auszug.
Die Haftpflichtversicherung lehnt die Regulierung ab, da solche Schäden wie Eigenschäden behandelt würden und keine separate Glas- oder Haushaltglasversicherung abgeschlossen wurde.
Ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner (Glas ist eingeschlossen), obwohl weder Raub, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, Wasser etc.?
Ist ein solches Risiko überhaupt versichert und wenn ja wo?
Danke.
S. Eckert
Verfasst am: 04.12.05, 22:58 Titel: Re: Glasschaden an Fensterscheibe in Mietwohnung
sven_eckert hat folgendes geschrieben::
Es ist ein Glassschaden an einer Fensterscheibe in einer Mietwohnung aufgetreten
( Sprung) durch Anstoßen bei Auszug.
Die Haftpflichtversicherung lehnt die Regulierung ab, da solche Schäden wie Eigenschäden behandelt würden und keine separate Glas- oder Haushaltglasversicherung abgeschlossen wurde.
Ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner (Glas ist eingeschlossen), obwohl weder Raub, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, Wasser etc.?
Ist ein solches Risiko überhaupt versichert und wenn ja wo?
Danke.
S. Eckert
Glas ist über die Hausratversicherung gegen die versicherten Gefahren Feuer, Einburch/Diebstahl, Sturm, Leitungswasser, Raub versichert. Falls zusätzlich eine Glasbruchversicherung abgeschlossen wurde ist Gals auch gegen Bruch(egal aus welchem Grund) versichert. Bei ganz alten Hausratverträgen mit der Vertragsgrundlage VHB 74 ist Normalgals über die Grunddeckung mit eingeschlossen
Glas ist über die Hausratversicherung gegen die versicherten Gefahren Feuer, Einburch/Diebstahl, Sturm, Leitungswasser, Raub versichert.
das stimmt so nicht.
lediglich nach einem einbruch-diebstahl sind glasschäden als versicherte kosten in der normalen hausratversicherung mitversichert (als gebäudeschaden).
ansonsten sind keine glasschäden an gebäudeverglasungen (wie hier fenster) in der hausratversicherung versichert. denn, fensterscheiben sind kein hausrat, sondern gebäudebestandteil.
was sich hier aber erübrigt: nachdem eine glasversicherung besteht, übernimmt diese die kosten. die schadenursache ist in der glasversicherung egal, solange nicht vorsatz... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Glas ist über die Hausratversicherung gegen die versicherten Gefahren Feuer, Einburch/Diebstahl, Sturm, Leitungswasser, Raub versichert.
das stimmt so nicht.
lediglich nach einem einbruch-diebstahl sind glasschäden als versicherte kosten in der normalen hausratversicherung mitversichert (als gebäudeschaden).
ansonsten sind keine glasschäden an gebäudeverglasungen (wie hier fenster) in der hausratversicherung versichert. denn, fensterscheiben sind kein hausrat, sondern gebäudebestandteil.
was sich hier aber erübrigt: nachdem eine glasversicherung besteht, übernimmt diese die kosten. die schadenursache ist in der glasversicherung egal, solange nicht vorsatz...
Wie lautet denn die Definition von Gebäudebestandteilen? Unabhängig davon sind Gebäudebestandteile über die Hausratversicherung abgedeckt wenn sie vom Mieter einbegracht sind. Und Grundsätzlich sind alle versicherten Sachen gegen alle versicherten Gefahren abgedeckt.
ja, aber versicherte sachen sind nun mal nur hausratgegenstände (sachen die zum ge- und verbrauch dienen). gebäudebestandteile sind grundsätzlich mal alle fest mit dem gebäude verbundene sachen. mauerwerk, fenster, türen, treppenstufen, waschbecken, wc-schüsseln, elektro-, wasserleitungen, etc.
und für gebäudeschäden ist zuständig...die gebäudeversicherung! auch wenn es der name nicht vermuten lassen würde
welcher mieter bringt denn bitte fenster in eine mietwohnung ein und trägt dafür die gefahr? das ist doch eher theoretisch...
alles andere ergibt sich dann aus §1 / Ziff 1 der VHB
1.6.1 Nicht versichert sind gebäudebestanteile... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ja, aber versicherte sachen sind nun mal nur hausratgegenstände (sachen die zum ge- und verbrauch dienen). gebäudebestandteile sind grundsätzlich mal alle fest mit dem gebäude verbundene sachen. mauerwerk, fenster, türen, treppenstufen, waschbecken, wc-schüsseln, elektro-, wasserleitungen, etc.
und für gebäudeschäden ist zuständig...die gebäudeversicherung! auch wenn es der name nicht vermuten lassen würde
welcher mieter bringt denn bitte fenster in eine mietwohnung ein und trägt dafür die gefahr? das ist doch eher theoretisch...
alles andere ergibt sich dann aus §1 / Ziff 1 der VHB
1.6.1 Nicht versichert sind gebäudebestanteile...
In einer Mietwohnung ist das nicht so theoretisch wie du vielleicht denkst. Ein weiterer wesentlicher Punkt von Gebäudebestandteilen ist außerdem, dass sie zerstört werden wenn sie vom Gebäude getrennt werden, ist das bei Glasscheiben so?
In einer Mietwohnung ist das nicht so theoretisch wie du vielleicht denkst. Ein weiterer wesentlicher Punkt von Gebäudebestandteilen ist außerdem, dass sie zerstört werden wenn sie vom Gebäude getrennt werden, ist das bei Glasscheiben so?
Das ist doch nur ein Merksatz. Die Fenster sind doch nicht vom Mieter eingebracht, sondern gehören dem Vermieter. Wäre ja schlimm, wenn mein Haus (angenommen ich hätte eins ) abbrennen würde und die Gebäudeversicherung würde sagen: "Jetzt brauchts du aber ne Hausratversicherung, die die Fenster ersetzt...!" Und wenn ich die dann nicht hab, muss ich immer in der Kälte sitzen und heize dabei noch nach draußen... Nette Vorstellung _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
In einer Mietwohnung ist das nicht so theoretisch wie du vielleicht denkst. Ein weiterer wesentlicher Punkt von Gebäudebestandteilen ist außerdem, dass sie zerstört werden wenn sie vom Gebäude getrennt werden, ist das bei Glasscheiben so?
Ein Blick in die Hausratversicherungsbedingungen schadet hier nichts. Wir finden dort in § 1, Ziff. 2:
"versichert sind auch
(...)
b) in das Gebäude eingefügte Sachen, die der VN als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, insbesondere sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren".
Also, wenn der Mieter tatsächlich auf seine Kosten die Fensterscheiben einbauen ließ, und wenn er sie nach seinem Auszug wieder ausbaut und den ursprünglichen Zustand wieder herstellt, dann gehören sie zum Hausrat (wenngleich ich mir nicht vorstellen kann, dass es sowas gibt).. Sie wären aber natürlich nur im Rahmen der versicherten Gefahren der Hausratversicherung (Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel) versichert.
Übrigens, Sachen, die durch den Einbau zu Gebäudebestandteilen werden, werden nicht immer zerstört, wenn sie entfernt werden. z.B. ein Waschbecken kann man problemlos abschrauben, ohne dass es einen Defekt davontrögt (wenn man sorgfältig genug arbeitet...) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
bitte mal alle die hände hoch, die in einer mietwohnung schonmal selbst die fenster einbauen mussten, und diese nach auszug wieder mitnehmen mussten / müssen.
sowas mag es vielleicht tatsächlich geben, in der praxis wir das aber doch die sehr kleine ausnahme von der regel sein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
bitte mal alle die hände hoch, die in einer mietwohnung schonmal selbst die fenster einbauen mussten, und diese nach auszug wieder mitnehmen mussten / müssen.
sowas mag es vielleicht tatsächlich geben, in der praxis wir das aber doch die sehr kleine ausnahme von der regel sein.
einbauen eher nicht, sehr wohl aber die kosten des Einbaus tragen....
wie auch immer, bleibt trotzdem die ausnahmeerscheinung... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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