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e2e4e7e5 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 05.12.05, 14:01 Titel: Beule im Auto, Versicherung zahlt nur die Hälfte |
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Hallo allesamt,
habe gerade die Suche aktiviert, aber zu Folgendem noch nichts wirklich gefunden:
Angenommen, Person A verursacht mit seinem PkW einen Auffahrunfall auf das Auto von B.
Die Versicherung von A behaupte nun, der Schadenumfang an Auto B könne nur durch einen Vorschaden zu erklären sein und zahlt einen reduzierten Schadenersatz. Gutachter wurde nicht hinzugezogen.
Ist es an B nachzuweisen, dass kein Vorschaden vorhanden war oder muss die Versicherung von A dies nachweisen?
Einen schönen Tag noch in die Runde
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 05.12.05, 17:38 Titel: |
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Das kann man der Versicherung entweder nachweisen, durch Zeugenaussagen oder durch kurz zuvor aufgenommene Bilder von dem Fahrzeug.
Das einfachste ist, der geschädigte nimmt sich einen RA zur beitreibung des Geldes. Kostet nichts und man muss sich selber nicht mir der Versicherung rumärgern.
Vermitlich reicht schon eine anwaltliche Androhung zum erlassen eines Mahnbescheides. |
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e2e4e7e5 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06.12.05, 12:13 Titel: Beule im Auto, Versicherung zahlt nur die Hälfte |
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Konkret habe ich gefragt, wer von beiden Parteien in der Nachweispflicht steht.
Unabhängig davon, ob die Höhe des Schadens nun einen Schluss auf Vorschäden zulässt oder nicht. Behaupten kann man schließlich erstmal alles.
Ist die Versicherung von A verpflichtet, ihre Behauptung nachzuweisen (z.B. durch einen Gutachter), oder muss Person B die Behauptung der Versicherung widerlegen? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 06.12.05, 12:43 Titel: |
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ich würde bei der versicherung reklamieren.
die werden dann schon nen sachverständigen beauftragen, der ihren wagen in augenschein nimmt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 06.12.05, 13:59 Titel: |
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| Grundsätzlich ist der Geschädigte in der Nachweispflicht! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.12.05, 12:31 Titel: |
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seh ich in diesem fall nicht so.
die versicherung behauptet ja schliesslich, das ein vorschaden vorhanden sein soll. und das müsste dann die versicherung beweisen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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e2e4e7e5 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 07.12.05, 14:04 Titel: Beule im Auto, Versicherung zahlt nur die Hälfte |
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Danke Euch beiden!
Gibt es zu dieser Frage in den (allgemeinen) Versicherungsbedingungen nicht eine eindeutige Regelung?
Schließlich kennt der Geschädigte ja die Versicherungsbedingungen der „gegnerischen“ Gesellschaft nicht.
Die Versicherung würde sich mit Sicherheit zunächst auf den Standpunkt stellen: Beweis Du Geschädigter uns mal, dass vorher kein Vorschaden vorhanden war.
Beim „Googeln“ bin ich nicht weiter gekommen. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.12.05, 14:30 Titel: |
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nein, eine entsprechende regelung gibt es für so etwas in den bedingungen nicht. denn die bedingungen regeln ja nur den versicherungsumfang und das vertragsverhältnis zwischen kunden und versicherer. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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e2e4e7e5 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 07.12.05, 16:43 Titel: Beule im Auto, Versicherung zahlt nur die Hälfte |
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Ok, vielen Dank erstmal an Euch.
Ich forsche mal weiter. Derweil wird B mal den Versicherer um nähere Erläuterung bzw. Nachweis zum Vorschaden bitten.
Schönen Gruss |
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