Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.12.05, 17:03 Titel: Umleiten von Firmengeldern auf ein Privatkonto
Vor ca. 2 Monaten hat es bei einer Firma (GmbH) angefangen, dass es ständig zu verspäteten oder gar nicht geleisteten Zahlungen kam. Die Geschäftsführerin bat einen Angestellten einem Kunden mitzuteilen er möge doch den Rechnungsbetrag nicht auf das Firmenkonto sondern auf das Konto des Firmeninhabers und Geschäftführers überweisen. Dies habe er dann per Email getan. Leider weiß er nicht mehr genau ob er "im Auftrag" darunter geschrieben hat oder nicht. Aber selbst wenn, hätte er doch sofort als Diplom-BWLer merken müssen, dass das kein Firmenkonto ist oder?
Es ist ihm allerdings erst hinterher aufgefallen. In dieser Weise war es, wie er mir mitteilte übrigens auch auf mehreren Rechnungen die rausgeschickt wurden geschehen, dass man dort also schon öfter auf ein anderes Konto hat zahlen lassen. Soweit bekannt ist wurden diese Gelder allerdings dazu verwendet, Löhne zu zahlen, weil das Firmenkonto vom Finanzamt gesperrt wurde (Steuerschulden!). Also durchaus zum betriebseigenen Zweck.
Nun wird bald sogar das Insolvenzverfahren eingeleitet, wobei nun einiges aufgetaucht ist, das wohl ein Strafverfahren wegen Verschleppung gegen den Geschäftsführer mit sich ziehen könnte.
Die Frage lautet hier nun: Hat sich der Angestellte strafbar gemacht, dadurch das er im Auftrag des Geschäftsführers gehandelt hat und dem Kunden gesagt hat er solle den Rechnungsbetrag auf ein nicht Firmeneigenes Konto überweisen? Und kann er dadurch seinen Kaufmannsbegriff verlieren, weil er dies nicht direkt erkannt hat?
Verfasst am: 06.12.05, 19:26 Titel: Re: Umleiten von Firmengeldern auf ein Privatkonto
Zappelfry hat folgendes geschrieben::
Die Frage lautet hier nun: Hat sich der Angestellte strafbar gemacht, dadurch das er im Auftrag des Geschäftsführers gehandelt hat und dem Kunden gesagt hat er solle den Rechnungsbetrag auf ein nicht Firmeneigenes Konto überweisen? Und kann er dadurch seinen Kaufmannsbegriff verlieren, weil er dies nicht direkt erkannt hat?
Nein, der Geschäftsführer hat sich strafbar gemacht.
Was verstehen Sie unter einem Kaufmannsbegriff? Ein Angestellter ist kein Kaufmann im Sinne des HGB.
Verfasst am: 07.12.05, 10:30 Titel: Re: Umleiten von Firmengeldern auf ein Privatkonto
Die Frage war doch aber ob sich der Angestellte strafbar macht, der die Umleitung der Gelder durchführt. Über die Verwendung des Geldes weiß der natürlich nix?
Und die Frage ist ob nur die Verwendung oder bereits die Umleitung strafbar ist?
§266 StGB spricht von Untreue, die ist natürlich für den Geschäftsführer strafbar. Was aber macht der Angestellt der das Geld hat umleiten lassen bzw. selbst überwiesen hat (im Auftrag versteht sich)?
Den Kaufleuten kann n.h.M. unterstellt werden, sie wüssten besser über solche Dinge bescheid als "normale" Angestellte. Hätte man also vom Kaufmann erwarten können, dass er entsprechend zuwider handelt oder gilt dies nicht wenn er Aufträge von Vorgesetzten ausführt?
Verfasst am: 07.12.05, 11:40 Titel: Re: Umleiten von Firmengeldern auf ein Privatkonto
Servicer hat folgendes geschrieben::
beinstrong hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Nein, der Geschäftsführer hat sich strafbar gemacht.
Warum?
§ 266 StGB
Hm, war er den "untreu"?
Zappelfry hat folgendes geschrieben::
Soweit bekannt ist wurden diese Gelder allerdings dazu verwendet, Löhne zu zahlen, weil das Firmenkonto vom Finanzamt gesperrt wurde (Steuerschulden!). Also durchaus zum betriebseigenen Zweck.
Verfasst am: 07.12.05, 23:58 Titel: Re: Umleiten von Firmengeldern auf ein Privatkonto
beinstrong hat folgendes geschrieben::
Servicer hat folgendes geschrieben::
beinstrong hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Nein, der Geschäftsführer hat sich strafbar gemacht.
Warum?
§ 266 StGB
Hm, war er den "untreu"?
Zappelfry hat folgendes geschrieben::
Soweit bekannt ist wurden diese Gelder allerdings dazu verwendet, Löhne zu zahlen, weil das Firmenkonto vom Finanzamt gesperrt wurde (Steuerschulden!). Also durchaus zum betriebseigenen Zweck.
Ich meine, dass es ausreichen dürfte, wenn die Gelder dem Vermögenskreis der GmbH entzogen werden, um den Tatbestand zu verwirklichen. Hierdurch besteht z. B. die abstrakte Gefahr, dass Gläubiger des GFs auf die Gelder zugreifen.
Durch die Bezahlung von einzelnen Gläubigern könnte ggbf. auch der Tatbestand der Gläubigerbegünstigung erfüllt sein.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.