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kreditvergabe an juristische person

 
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 23:37    Titel: kreditvergabe an juristische person Antworten mit Zitat

die kfw bietet existenskründung z.b. einen mikrokredit an (bis 25.000 euro). wenn man jetzt eine gmbh gründen möchte, kann so ein kredit nicht der gesellschafter sondern die gmbh als juristische person aufnehmen? wenn ja, was geschieht bei einer insolvenz? als gesellschafter einer gmbh wäre ich ja von der haftung befreit und müsste also den kredit nicht selbst zurückzahlen, ist das so richtig?
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Frage Geschockt Frage Geschockt Frage

So einfach, wie Sie sich das denken, ist das mit Sicherheit nicht...

Wenn doch... mach ich auch so.....
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage kann Ihnen nur die KfW selbst beantworten. Schauen Sie sich dort die Vertragsbedingungen an. Dort findet man z.B. folgendes:
Zitat:

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

die kfw übernimmt ja 80% der haftung gegenüber der hausbank. wenn jetzt meine hausbank dem kredit zustimmt und ich ihn auch bekomme, würde das dann so funktionieren wie ich oben beschrieben habe?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 21:19    Titel: Re: kreditvergabe an juristische person Antworten mit Zitat

markush hat folgendes geschrieben::
als gesellschafter einer gmbh wäre ich ja von der haftung befreit und müsste also den kredit nicht selbst zurückzahlen, ist das so richtig?

Ja, aber wird zur Absicherung des Kredites häufig eine selbstschuldnerische Haftung der Gesellschafter/Geschäftsführer verlangt (machen zumindest die Sparkassen sehr gerne), somit hätten Sie zumindest in Bezug auf den Kredit die persönliche Haftung wieder drin. Diese Fragen sollten Sie aber mit der Bank klären, die Ihnen den KfW-Kredit vermittelt.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 13.12.05, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dieser Überlegung wird übersehen, dass der Geschäftsführer ja Insolvenz anmelden muss wenn die Hälfte des Eigenkapitals verloren gegangen ist. Hat die GmbH also 25.000 Stammeinlage und 25.000 Verbindlichkeiten. Muss bei einem Verlust von 12.500 die Insolvenz angemeldet werden. Zu diesem Zeitpunkt kann der Kredit ja noch voll zurückgezahlt werden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 13.12.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Können Sie mir sagen wo das steht, dass wenn man die Hälfte des Stammkapitals verbraucht hat, Insolvenz anmelden muss?
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 18:58    Titel: § 84 GmbHG Antworten mit Zitat

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es
1. als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe
der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen, oder
2. als Geschäftsführer entgegen § 64 Abs. 1 oder als Liquidator entgegen § 71
Abs. 4 unterläßt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

da steht aber nicht das man dann auch insolvenz bei verluste der hälfte des stammkapitals anmelden muss.
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.05, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

markush hat folgendes geschrieben::
da steht aber nicht das man dann auch insolvenz bei verluste der hälfte des stammkapitals anmelden muss.
Muß man auch nicht. Erst bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Ein echter Chess45 mal wieder. Hatte ihn schon vermisst.
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