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Unterschriftenfälschung

 
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 19:51    Titel: Unterschriftenfälschung Antworten mit Zitat

Der Ex-Partner beantragte für einen auf meinen Namen lautenden Bausparvertrag ein Vorfinanzierungsdarlehen, das er sich mittels gefälschter Unterschrift auf sein Konto auszahlen ließ. Der Bank wurde durch meinen Rechtsanwalt mitgeteilt, daß es sich bei dem Darlehensvertrag nicht um meine Unterschrift handelt. Daraufhin verlangte sie eine aktuelle Unterschriftenprobe von mir. Ergebnis nach nur ein paar Tagen: Die Bank behauptet, sie könne keine Unterschiede zwischen beiden Unterschriften festestellen. Damit bin ich für die Bank rechtsverbindlich der Darlehensnehmer. Problem: Der Ex-Partner zahlt die Raten nicht mehr, wodurch die Bank nunmehr an mich herantritt.

Weiß jemand einen Rat, wie ich beweisen kann, daß es sich nicht um meine Unterschrift handelt? Ein Schrift-Gutachten ist sehr teuer!

Danke,

zW
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt denn Ihr Rechtsanwalt dazu?
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo "nebelhoernchen",

es freut mich wirklich, wenn sich jemand die Mühe macht, einfach mal (irgend etwas) zu antworten!

MfG
zW
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. muß die Bank die Echtheit der Unterschrift beweisen.

Eine bloße Augenscheinseinnahme dürfte als Beweis nicht ausreichen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox,
die Rechtslage ist unklar, wer hier wem was beweisen muß. Zudem weiß ich auch nicht, welchen Weg ich gehen soll (mein Anwalt scheinbar auch nicht).
Bitte noch einen kleinen Tip, wenn möglich?!

Danke
zW
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Joerg_65
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 20:33    Titel: ich überlege grad mal.... Antworten mit Zitat

also zu dem Problem....

a) wenn man(n) sich trennt.. sollte man(n) schon mal alle Vollmachten löschen.. das wäre normal..

b) wie kann ein Partner eine Vorfinanzierung beantragen .. für einen BSV auf meinen Namen ? und dann die Kohle für sich selbst einkassieren ? wofür ?

c) Normalerweise bekommen doch beide Darlehensnehmer Post von der Bank - ist es nicht so, daß nach Verbraucherschutzgesetz da eine Frist besteht ?

d) als Banker sollte man(n) sich doch auch Gedanken machen wofür das Darlehen ist .. was der Partner möchte ?

e) Wenn es so ist, dann würde ich mal ne Betrugsanzeige machen gegen den Ex-Partner wg. Urkundenfälschung

Gruß aus dem Norden

Jörg
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Joerg_65,
zu a) da haben Sie recht, aber der Kredit wurde während der Ehezeit beantragt und auf ein mir unbekanntes Konto ausgezahlt. Davon habe ich erst nach der Trennung erfahren.
zu b) wenn der Ex bei der Bank selbst arbeitet, keiner den Vorgang prüft und er zudem meine Unterschrift fälscht klappt das.
zu c) wenn keine Post an mich gesendet wurde, weil der Ex schließlich ein Kollege ist, dem man vertraut, und der den Brief seiner lieben Ehefrau natürlich mitnimmt und ihr diesen dann vorenthält, kann sie davon auch nichts erfahren.
zu d) nur Spekulationen sind möglich.
zu e) für Urkundenfälschung zwischen Ehegatten interessiert sich die zuständige Staatsanwaltschaft nicht!

Hätten Sie vielleicht noch einen anderen Vorschlag zu meiner Originalanfrage?

Gruß an den Norden
zW
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

zur Wieden hat folgendes geschrieben::
es freut mich wirklich, wenn sich jemand die Mühe macht, einfach mal (irgend etwas) zu antworten!

Da Sie oben geschrieben haben, daß Sie in dieser Sache bereits rechtsanwaltlich vertreten sind, war diese Frage durchaus ernst gemeint!
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Fakt ist: Sie müssen der Bank das Gegenteil beweisen!

Ob nun die Kosten eines Schrift-Gutachtens in einem angemessenen Verhältnis zum Kredit stehen, das können nur Sie beurteilen. Ich würde es jedoch an Ihrer Stelle riskieren, falls Sie nichts zu verbergen haben. Denn ein Rechtsstreit um einen Kredit wird vermutlich auch in der Schufa eingetragen.

Und noch ein Tipp: Wechseln Sie Ihren Anwalt, denn der jetzige scheint nicht viel Vertrauen in Ihre Aussagen zu haben.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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