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Ich würde gern wissen, ob es soetwas wie einen Verkaufszwang im Einzelhandel gibt.
Wenn eine Privatperson in ein Geschäft geht und Waren mit festen Preisen ausgewiesen werden. Ist der Händler dann verpflichtet, diese Waren auch tatsächlich zu verkaufen? Oder kann der Verkäufer an der Kasse gewisse Kunden bedienen und andere nicht?
Damit im Zusamenhang steht:
Sind Preise von Waren im Geschäft (egal ob vorsätzlich oder nicht) falsch ausgezeichnet, hat der Kunde dann ein Recht, diese zum angegebenen Preis zu erstehen? Oder kann der Verkäufer an der Kasse einen anderen Preis verlangen oder den Verkauf zum angegebenen Preis verweigern?
Ich würde gern wissen, ob es soetwas wie einen Verkaufszwang im Einzelhandel gibt.
Nein, so einen Verkaufszwang gibt es wegen der herrschenden Vertragsfreiheit grundsätzlich nicht.
Ausnahmen von der Regel gibt es allerdings z.B. unter Umständen dann, wenn ein Unternehmen eine Monopolstellung hat oder dergleichen.
Zitat:
Damit im Zusamenhang steht:
Sind Preise von Waren im Geschäft (egal ob vorsätzlich oder nicht) falsch ausgezeichnet, hat der Kunde dann ein Recht, diese zum angegebenen Preis zu erstehen? Oder kann der Verkäufer an der Kasse einen anderen Preis verlangen oder den Verkauf zum angegebenen Preis verweigern?
Nee, so eine Preisauszeichnung gilt lediglich als invitatio ad offerendum (<--relevantes Schlagwort), also als Einladung ein Kaufangebot zu machen, nicht als bindende Willenserklärung oder bindendes Angebot.
Nee, so eine Preisauszeichnung gilt lediglich als invitatio ad offerendum (<--relevantes Schlagwort), also als Einladung ein Kaufangebot zu machen, nicht als bindende Willenserklärung oder bindendes Angebot.
Was ich mich in diesem Zusammenhang schon häufiger gefragt habe:
Worauf bezieht sich eigentlich der in Geschäften häufig zu lesende Hinweis "Es gilt der an der Ware befindliche Preis" (o.ä.)?
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