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Verfasst am: 10.12.05, 14:04 Titel: Mandatskündigung und PKH-Anwalt
Hallo, folgende Frage:
A. beauftragt den Rechtsanwalt B. mit Einreichung eines Scheidungsantrages und anderen Sachen, die damit im Zusammenhang stehen (Unterhalt, Sorgerecht u.a.), was dieser auch tut.
B. wird der A. im Wege der PKH beigeordnet. Termine bei Gericht fanden noch nicht statt.
Aus bestimmten Gründen möchte A. nun die Mandate kündigen und später einen anderen Anwalt nehmen (Gründe haben mit der Person des B. nichts zu tun).
Der B. meint nun, er müsse zunächst prüfen, ob und wie er das Mandat niederlegen kann. Dies sei bei ihm "so noch nie vorgekommen" und wegen des Anwaltszwanges bei Scheidungen wüßte er "aus dem Stegreif" nicht, wie man vorgeht.
Ich finde das komisch, da man ja ansonsten frei entscheiden kann, von wem man sich vertreten läßt.
Der Anwalt muss gegenüber dem Gericht erklären, dass er Sie nicht mehr vertritt und der neue Anwalt muss sich für Sie bestellen und beantragen im Wege der PKH beigeordnet zu werden. Es sollte Ihnen allerdings klar sein, dass Sie zwar den Anwalt frei wählen können, die Staatskasse die Mehrkosten die durch den Wechsel entstehen jedoch nicht übernimmt. Diese Kosten müssen Sie aus der eigenen Tasche zahlen.
Vielen Dank für die Antwort! Es geht bei der Frage nicht um mich, daher ist es mir auch egal, wie hoch die Mehrkosten bei diesem Anwaltwechsel sind!
Mich interessiert aus reiner Neugierde, wieso der Anwalt Schwierigkeiten hat, einfach das Mandat niederzulegen und seine Rechnung an das Gericht zu schicken?? Weil A. noch keinen anderen Anwalt hat bzw. benennen kann? Ist er verpflichtet das abzuwarten?
Ich vermute einfach,daß es nicht stimmen kann, was der Anwalt sagt.
Mich interessiert aus reiner Neugierde, wieso der Anwalt Schwierigkeiten hat, einfach das Mandat niederzulegen und ...
Weil er’s nicht zu Unzeit niederlegen darf. Einige RAs kümmern sich trotz PKH um ihre Mandanten... _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
Der Mandant kann formaljuristisch jederzeit das Mandat kündigen, nur ein Anwalt kann es ggf. nicht ohne seine Pflichten aus dem Mandat zu verletzen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Der Anwalt muss gegenüber dem Gericht erklären, dass er Sie nicht mehr vertritt und der neue Anwalt muss sich für Sie bestellen und beantragen im Wege der PKH beigeordnet zu werden. Es sollte Ihnen allerdings klar sein, dass Sie zwar den Anwalt frei wählen können, die Staatskasse die Mehrkosten die durch den Wechsel entstehen jedoch nicht übernimmt. Diese Kosten müssen Sie aus der eigenen Tasche zahlen.
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