Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versicherung kündigt private Haftpflicht, was nun?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versicherung kündigt private Haftpflicht, was nun?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Knibbel2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 11:52    Titel: Versicherung kündigt private Haftpflicht, was nun? Antworten mit Zitat

Hallo,

nach einigen gemeldeten Schäden (4-5 in den letzten 5 Jahren, Volumen ca. 500€) kündigte die Versicherung die private Haftpflicht per Einwurf Einschreiben.

Folgendes Problem tritt nun auf: um eine neue private Haftpflichtversicherung abzuschliessen wird bei den neuen Versicherungen nach der Vorversicherungsfirma, den Schäden und wer die Versicherung gekündigt hat gefragt. Daraus erfolgt zwangsläufig eine Ablehnung beim Versuch eine neue Versicherung abzuschliessen.

Wie könnte man eine neue private Haftpflichtversicherung finden die den Kunden trotz dieser Angaben aufnimmt?
Sollte man eine Versicherung finden (wahrscheinlich teuer), kann man diese nach z.B. 1 Jahr wieder kündigen um zu einer günstigeren Gesellschaft zu wechseln (in der Annahme kein Schadensfall ist eingetreten) oder werden die Daten immer wieder durchgereicht?
Was sollte man tun um diese Problematik in Zukunft zu vermeiden? Mit Kindern können immer Schäden auftreten.

Danke für die Information,
Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Knibbel,

es ist durchaus nicht so, dass ALLE Versicherer einen Antrag ablehnen, wenn der Vorversicherer gekündigt hat. Man kann einen Versicherungsmakler kontaktieren, der Marktüberblick hat und aus meheren Gesellschaften auswählen kann. Aber ganz leicht wird's nicht, einen anderen zu finden; und die Billigversicherer werden wahrscheinlich nicht in Frage kommen.

Zu der Frage, wie lange die Daten der Vorversicherer erhoben werden:

die üblichen Antragsformulare enthalten die Frage nach Vorversicherer, Vorschäden in den letzten drei oder 5 Jahren und wer den Vorvertrag gekündigt hat. Wenn du also für ein Jahr eine PHV abschließt und dann selbst kündigst, musst du das so angeben, außerdem die Vorschäden in den letzten drei oder 5 Jahren. Es wird normalerweise auf dem Antrag nicht gefragt, ob es noch einen weiteren Vorversicherer gab, und wer damals gekündigt hat. Aber der Versicherer, bei dem du dann den Antrag stellst, KÖNNTE das schon selbst herausfinden, wenn er sich die Mphe machen will (bei einer PHV eher nicht).
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

tipp: ein antrag auf PHV mit selbstbeteiligung wird seltener abgelehnt.

@mogli: die mühe macht der versicherer sich vielleicht nicht bei antragstellung, unter umständen aber bei nem schadenfall.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 13:09    Titel: Re: Versicherung kündigt private Haftpflicht, was nun? Antworten mit Zitat

Knibbel2 hat folgendes geschrieben::
Was sollte man tun um diese Problematik in Zukunft zu vermeiden? Mit Kindern können immer Schäden auftreten.

Verhandeln Sie mit Ihrer alten Versicherung. Versuchen Sie eine Umwandlung der Kündigung in eine Eigenkündigung, dann haben Sie es leichter beim Abschluss einer neuen Versicherung. Bei vernünftiger Kommunikation und wenn es sonst keine Vorfälle gab (Versicherungsbetrug o. ä.) geht der alte Versicherer meist darauf ein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::


: die mühe macht der versicherer sich vielleicht nicht bei antragstellung, unter umständen aber bei nem schadenfall.


richtig, kann er gerne tun, soll er auch, um zu prüfen, ob die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde oder nicht. Nur stört das den Antragsteller nicht, vorausgesetzt er hat korrekte Angaben im Antrag gemacht.

In der Antragsbearbeitung sieht das meistens so aus (Privatgeschäft ist Massengeschäft, da bleibt wenig Zeit für den einzelnen Vorgang):

der sachbearbeiter prüft den Antrag, wo draufsteht: Vorversicherer ist die Nord-Allgäuer Allgemeine Versicherung AG, Vorschäden im letzten Jahr keine, davor 4 Vorschäden, gekündigt vom VN. Der Sachbearbeiter greift zum Telefon und ruft bei der Nord-Allgäuer an und lässt sich bestätigen, dass es dort keine Vorschäden gab und dass der VN dort gekündigt hat. Normalerweise war's das dann, und der Antrag wird policiert. Nur wenn der Sachbearbeiter viel Zeit hat (was eher selten vorkommt) oder wenn er vielleicht einen Azubi am Platz sitzen hat, dem er zeigen soll, wie's richtig geht, wird er vielleicht draufkommen, nachzufragen, was mit den Vorschäden ist, wo die herkommen, wer damals der Versicherer war. Aber selbst dann dürfte der Antrag angenommen werden, weil der unmittelbare Vorversicherer nicht gekündigt hat.


Zum Vorschlag von nebelhörnchen, selbst zu kündigen: grundsätzlich natürlich ein guter Vorschlag. Aber wenn die Kündigung bereits ausgesprochen ist, kommt das in vielen Fällen zu spät. Der Antragssachbearbeiter beim Folgeversicherer wird durch seine Vorversichereranfrage gewöhnlich schon rauskriegen, was da los war, auch wenn letztendlich die Vertragsaufhebung "in beiderseitigem Einvernehmen" erfolgt.

Was in solchen Fällen allerdings helfen könnte, wäre ein ordentlicher Versicherungsvertreter: die Agenturen werden gewöhnlcih von ihrer Gesellschaft informiert, BEVOR die Schadenfallkündigung ausgesprochen wird, und können dann ihren Kunden nahelegen, rechtzeitig selbst zu kündigen. Beim Direktversicherer gibts diese Möglichkeit eher selten.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Knibbel2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle Poster. Kontakt ist mit Versicherungsmakler aufgenommen worden. Dieser wird eine Versicherung suchen die Vorschäden in einem möglichst kurzen Zeitraum rückwirkend abfragt (z.B. 3 Jahre damit 3 Schäden). Da hier der Fall auftrat daß ein Schaden pro Jahr angegeben wurde (in den letzten 5 Jahren) könnte man dann in ca. 2-3 Jahren wieder zu einer günstigeren Versicherung wechseln da dann die Anzahl der gemeldeten Schäden 2-3 beträgt (wenn kein neuer Schaden eintritt).

Danke für die Information,
Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wie man aus diesem Fall sehen kann, ist es durchaus zu überlegen, ob man einen bezahlbaren Schaden nicht auch mal selbst übernimmt. 4-5 Schäden mit einem Volumen von ca. 500,- deuten ja auf jeweilige eher geringfügige Schäden hin, die somit nicht existenzbedrohend gewesen sein dürften.
Mal drüber nachdenken, wozu man eine PHV mit Deckungssummen im Millionen-Euro-Bereich abschließt und nie vergessen: gewerbliche Versicherer wollen mit den Prämien Gewinn erwirtschaften!

chatterhand
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hi,
wie man aus diesem Fall sehen kann, ist es durchaus zu überlegen, ob man einen bezahlbaren Schaden nicht auch mal selbst übernimmt. 4-5 Schäden mit einem Volumen von ca. 500,- deuten ja auf jeweilige eher geringfügige Schäden hin, die somit nicht existenzbedrohend gewesen sein dürften.
Mal drüber nachdenken, wozu man eine PHV mit Deckungssummen im Millionen-Euro-Bereich abschließt und nie vergessen: gewerbliche Versicherer wollen mit den Prämien Gewinn erwirtschaften!

chatterhand

Deswegen ist der obenstehende Tipp von talla auch sehr gut, eine Haftpflichtversicherung mit einem angemessenen Selbstbehalt abzuschliessen. Das schliesst den "Kleinscheiss" bzw. die "Geldwechselei" über die Versicherungsgesellschaft aus, sichert trotzdem alle existenzbedrohenden Risiken ab und spart zudem noch Beiträge. Weiterhin ist es für den Fragesteller jetzt wesentlich leichter, so eine Police mit Selbstbehalt zu bekommen und auch dauerhaft zu behalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.