Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
angenommen bei einem Brand wurden mehrere Regale zerstört, die (in einem Fachwerkhaus) vor Jahren in Eigenleistung mühsam ins Gefache eingepasst wurden.
Die Gebäudeversicherung könnte der Meinung sein, dass diese Regale unter die Zuständigkeit der Hausratversicherung fallen (ob die Hausratversicherung das auch so sieht?).
Die Frage ist nun, welchen Wert könnte man für die Regale angeben? Der Einbau hat viel Zeit und Mühe gekostet. Hätte man einen Schreiner damit beauftragt, würden pro Regal sicher weit mehr als 1000 € anfallen. Man könnte einen Schreiner bitten, den Wert zu schätzen und dann die Summe wegen der Eigenleistung entsprechend reduzieren. Allerdings bräuchte man dazu zumindest Fotos. Angenommen von den Regalen existieren aber nur Fotos, die nach dem Brand geschossen wurden. Das würde also nicht funktionieren. Bei acht Regalen käme da eine größere Summe zustande - wie könnte man den Wert ermitteln oder einschätzen?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 13.12.05, 11:31 Titel:
Hi,
Regale für ca. 8.000,- Euro? Haben da Nachtigallenzungen die Bretter gehobelt? Muß ja was gaaanz Besonderes sein....naja, wenn´s der Schreiner auch so sieht...
Würde diese Wertverbesserung erst mal der Wohngebäudeversicherung mitteilen und abwarten, wie sich die dazu stellt.
Ich würde versuchen, dass die Versicherung einen Sachverständigen schickt, bei einer so hohen Schadenssumme ist das eh üblich. Zur Gebäudeversicherung: wenn die Regle vom Mieter auf eigene Kosten eingebracht worden sind sie über die Hausratversicherung abgesichert. Als Entschädigung erhält man dann den Neuwert, sprich was kosten gleichwertige Regale, aber das wird der Sachverständige wahrscheinlich ganz genau feststellen
aus dem vorherigen thread wissen wir, mueseli ist Eigentümer, nicht Mieter. Somit scheidet die Mitversicherung von Gebäudebestandteilen in seiner Hausratversicherung aus.
es geht jetzt darum: sind die Regale Geäbudebestandteile (dann wären sie von der Wohngebäudeversicherung zu ersetzen), oder sind sie als Möbelstücke zu werten (dann wären sie von der Hausratversicherung zu ersetzen).
Das ist von hier aus nur schwer zu beurteilen. Grundsätzlich können solche Regale zu Gebäudebestandteilen werden, wenn sie individuell für genau dieses Gebäude hergestellt wurden und nirgendswo anders passen können.
Für die Höhe der Entschädigung ist es letztlich egal, ob der Gebäude- oder der hausratversicherer zuständig sind (vorausgesetzt, es besteht bei beiden keine Unterversicherung). beide ersetzen den Wiederbeschaffungswert am Schadentag.
Und wenn diese Dinger handwerklich gefertigt und individuell angepasst sind, dann kostet das eben ein paar EUR mehr als Standardware ausm Baumarkt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.